Vorlage Satzung für einen Cannabis Social Club
An dieser Stelle wollen wir eine sinnvolle Satzung als Vorlage präsentieren und Hinweise für die Gründung eines Vereins nach dem Cannabis Social Club Vorbild.
Da eine Vereinsmitgliedschaft quasi wie ein Vertrag gilt, ist es wichtig, eine sinnvolle und zutreffende Satzung zu haben – und diese auch zu veröffentlichen! Wer möchte schon einen Vertrag eingehen, dessen Inhalt er oder sie nicht kennt?
Gerne nehmen wir Fragen und Anmerkungen dazu entgegen, am besten per eMail: info@cannabis-clubs.de
„Sieben Freunde müsst ihr sein“
Es benötigt 7 Personen, um einen Verein zu gründen. Der Vorstand muss aus mindestens 3 Personen bestehen.
Hinweise für eine sinnvolle Satzung eines Cannabis Social Clubs in Deutschland
Verhaltenskodex: kann wie eine Beitragsordnung in die Satzung, muss aber nicht und kann separat dokumentiert werden. Ein Cannabis Social Club nach dem europäischen Vorbild nutzt den von ENCOD aufgestellten Verhaltenscodex.
Bestehende KonsumentInnen: Die Idee des CSC geht davon aus, dass nur bestehende KonsumentInnen von Genußcannabis in den Verein kommen können, somit keine neuen KonsumentInnen entstehen.
Gemeinnützigkeit: Ein CSC fördert seine Mitglieder, daher ist eine Gemeinnützigkeit nicht möglich. (so das FA für Körperschaften I, Berlin).
Auflösung: Die meisten CSC setzen als „Erben“ bei Auflösung den gemeinnützig anerkannten H.A.N.F. e.V., der das Hanf Museum in Berlin trägt, sowie lokale Drogenberatungen, die Deutsche Aidshilfe o.ä. ein. Der Deutsche Hanfverband ist kein Verein und kann daher nicht erben.
Amtszeit des Vorstands: muss entsprechend der Bedürfnisse angepasst werden.
Beitragsordnung: bietet sich an, separat Dokumentiert zu werden.
Hygienevorgaben und Verantwortlichkeiten: Gibt es eine/n Gärtner/in oder müssen sich die einzelnen Mitglieder selbst um ihre Pflanzen kümmern? Möglichkeiten der Kontrolle/Analyse von Zuchtort und Chargen, nicht einzelner Gramm.
Beiträge: manche CSC nehmen als Mitgliedsbeitrag auch oder zusätzlich Arbeitsstunden. Die meisten CSC bieten einen Sozialtarif für einkommensschwache Personen.
Fehlende Beiträge: ebenso sollte eine Regelung gefunden werden, wenn Mitglieder mit ihren Beiträgen im Rückstand sind. „Karteileichen“ können unter Umständen Wahlergebnisse verfälschen und sollten daher nicht zu lange existieren.
Detailreichtum: Es macht keinen Sinn, in der Satzung zu sehr ins Detail zu gehen, wie z.B. Einnahmequellen zu nennen. Die gibt es ja sowieso. Anders herum sollte man sich nicht für die Zukunft zu sehr einschränken.
Rechte und Pflichten: die Mitgliedervollversammlung (MVV) hat bestimmte Rechten und Pflichten, genau wie es der Vorstand haben und Dokumentiert sein sollte.
Virtuelle Mitgliedervollversammlung: Ist mittlerweile gesetzlich verankert (2023). Kann aber in der Satzung aufgenommen werden, wenn das eine Option sein soll.
Steuerberatung: sollte extern und professionell Durchgeführt werden. Die Kosten liegen bei ca. 1000€ pro Jahr. Ein Steuerberater sollte auch mal beim Verein nachfragen, wenn Unterlagen oder die laufenden Buchungen fehlen…
Archivierung: Vereine müssen ihre Unterlagen 10 Jahre aufbewahren, andere Dokumente 6 Jahre. Die Lagerung kann meist auch einem/einer Steuerberater:in überlassen werden. Außerdem fallen auch folgende Unterlagen darunter: Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen.
Mehrfache Mitgliedschaft: Soll im aktuell diskutierten CaRe-Modell nicht möglich sein (Stand April 2023). Ein CSC soll den Eigenbedarf decken. Das kann, muss aber nicht eine gleichzeitige Mitgliedschaft ist in einem anderen CSC zulassen.
Schutz des Vorstandes vor rechtlichen Belangen: Auch wenn ein ehrenamtlicher Vorstand nur bei „grober Fahrlässigkeit“ haftet, ist das doch ein weit gestreckter Begriff. Ab einer gewissen Größe und professioneller Leitung, spätestens wenn Themen wie Lohnzahlungen (für Gartenpersonal usw) anstehen, sollte darüber nachgedacht werden, eine Brandmauer zu ziehen und eine Art „Geschäftsführungs-Ebene“ in die Satzung mit aufnehmen, die ihre Geschäftsordnung hat.