CSC in München darf Satzung mit Vorbereitung zum zukünftig legalen Anbau haben – OLG München

Auch andere Cannabis Social Clubs, die Probleme mit der Eintragung haben, können sich auf die Entscheidung OLG München, Beschluss v. 04.10.2023 – 31 Wx 153/23 e berufen.

Das Amtsgericht München lehnte die Eintragung des Vereins ab und begründete dies mit einem Verweis auf einen unzulässigen Vereinszweck, der in diesem Fall noch illegal wäre. Der CSC hatte in seiner Satzung den Betrieb einer Anbaugemeinschaft aufgenommen, sobald das Gesetz geändert worden wäre.

Das OLG München musste dazu die Entscheidung des Amtsgerichts aufheben. Es entschied, dass der Vereinszweck deutlich klarstellte, dass der Anbau von Cannabis erst möglich sei, wenn das Gesetz geändert wird. Außerdem könne nur ein eingetragener Verein einen Antrag auf Genehmigung eines Anbaus stellen.

Das OLG München hat damit den Weg zur Eintragung des CSC München freigemacht.

via brp

Die Entscheidung im Volltext bei Gesetze-Bayern, OLG München, Beschluss v. 04.10.2023 – 31 Wx 153/23 e

AG München: CSC Zweck in der Satzung „illegal“?

Das Amtsgericht hat abgelehnt, den „Cannabis Social Club München“ als Verein einzutragen. Der Zweck, den sich der Club in seiner Satzung gegeben hat, sei illegal. Dort steht, dass der Club auf den „gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf seiner Mitglieder unter legalen Bedingungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit“ gerichtet ist. Auf BR-Anfrage teilte das Amtsgericht mit, dass „die Eintragung in das Vereinsregister zu versagen ist, da der Zusatz, dass der Anbau von Cannabis ‚unter legalen Bedingungen‘ erfolgen soll, nichts an der Tatsache ändert, dass diese legalen Bedingungen nach derzeitiger Gesetzeslage nicht vorliegen und der beabsichtigte Verein daher auch nicht vorsorglich eintragbar ist.“

Für Josef Miehling ist das nicht nachvollziehbar: „Unsere Satzung ist mit einer aufschiebenden Wirkung formuliert. Das heißt, wir bestreben den Anbau erst dann, wenn die Bedingungen dazu legal sind.“ Bei der Satzung handelt es sich um eine Mustersatzung, die der Dachverband bereitstellt. In Berlin ist ein Verein, dessen Satzung wortgleich formuliert ist, zum Beispiel schon eingetragen. Das Amtsgericht sei allerdings nicht an Entscheidungen anderer Registergerichte gebunden, teilt das Gericht mit. Miehling und seine Mitstreiter wollen deshalb vor das Oberlandesgericht ziehen.

BR, 1.6.2023 – https://www.br.de/nachrichten/bayern/cannabis-legalisierung-cannabis-clubs-warten-nur-auf-freigabe,TfqWrLu