Protestmailer an das BMG: Schluss mit dem grausamen Zeitspiel gegen Patienten

Das Selbsthilfe Netzwerk Cannabis als Medizin hat einen Protestmailer an das Bundesministerium für Gesundheit gestartet, und bitte um die Mithilfe! Nehme dir etwas Zeit und nimm an dem Protestmailer teil!

Das eigentliche Protestschreiben wird nachrichtlich an die Verantwortlichen im Bundesgesundheitsministerium und im BfArM gesendet

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit mehr als 10 Jahren kämpfen schwer kranke Patienten darum, Cannabis als Medizin legal verwenden zu dürfen.

Genauso lange versucht die politische Lobby, dies mit allen Mitteln zu verhindern.

Jeden winzigen Schritt in Richtung Versorgung müssen schwer kranke Patienten vor Gerichten erst erkämpfen.

Lediglich 40-50 Patienten seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschlands haben bis heute eine Ausnahmeerlaubnis für einen nichtverkehrsfähigen Extrakt oder den Import von Medizinal-Cannabis aus den Niederlanden. Eine Erlaubnis, die zwar eine Anerkennung ist, dass sie Cannabis medizinisch brauchen, die aber nicht ihre Versorgung garantiert, da beides so überteuert ist, dass normale Patienten das nicht bezahlen können.

Für Dronabinol werden immer noch nicht die Kosten von der Krankenkasse übernommen und das Cannabis-Spray „Sativex“, mit dessen baldiger Zulassung sich das Gesundheitsministerium brüstet, wird ausschließlich für eine einzige Indikation verschreibungsfähig werden – und damit wieder den meisten Patienten nicht wirklich helfen!

Am 11. Januar 2011 fand deshalb vor dem Verwaltungsgericht Köln das Präzedenzverfahren gegen das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM) statt, um den medizinisch notwendigen Eigenanbau von Cannabis durch Patienten zu erstreiten.

Mit Hilfe der „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“ (ACM) klagte ein schwer kranker Multiple-Sklerose-Patient gegen den vom Gesundheitsministerium verordneten Ablehnungsbescheid des BfArM.

Das Verwaltungsgericht erklärte den Bescheid des BfArM für rechtswidrig und beauftragte die Behörde, neu und
rechtsstaatlich zu entscheiden.

Statt dies zu tun, legte das BfArM im Namen der Bundesrepublik Deutschland am 21. Februar Berufung gegen das Urteil ein. Am 17. März reichte die Bundesregierung die Begründung für die Berufung nach.

Die Berufung und ihre Begründung ist ein zynischer Schlag in das Gesicht der Patienten, die schwer erkrankt – und nicht nur medizinisch im Notstand sind sondern nach und nach auch am Hungertuch leiden und verzweifeln!

Wir starten deshalb jetzt einen Protestmailer an die Verantwortlichen im Gesundheitsministerium und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und hoffen auf Eure rege Beteiligung – ihr könnt hier mit wenigen Mausklicks Schwerkranken helfen!

Vielleicht fällt der FDP, die das Gesundheitsministerium führt, in ihrer existentiellen Krise wieder ein, dass sie zu Cannabis als Medizin schon mal eine menschlichere und freiheitlichere Position vertreten hat.

Einen ausführliche Analyse der Berufungsbegründung, kommentiert von Dr. med. Franjo Grotenhermen, finden Sie hier: http://www.cannabis-med.org/german/acm-mitteilungen/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=75#1

18.11.2006: SCM – Selbsthifenetzwerk-Cannabis-Medizin gegründet

Liebe Freunde,
Heute haben sich 17 Patienten in Mannheim getroffen und das Selbsthilfenetztwerk-Cannabis-Medizin SCM gegründet.

Wir haben gemeinsam folgendes Statut beschlossen:

Statut für das Selbsthilfenetzwerk der Patienten im ACM

Angesichts der Tatsache, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und sein Dienstherr, das Bundesgesundheitsministerium das Grundrecht auf medizinische Versorgung von Patienten, die Cannabis als Medizin brauchen seit vielen Jahren schon ignoriert und mit Füßen tritt

angesichts der Tatsache, dass das BfArM die Weisung des Bundesverwaltungsgerichts die Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis durch Patienten in Erwägung zu ziehen, unterläuft, in dem es für die Erlaubnis Auflagen stellt, die von Privatpersonen nicht zu erfüllen sind

angesichts der Tatsache, dass der einzelne Patient weder gesundheitlich noch finanziell in der Lage ist, sich dagegen zu wehren

angesichts der Tatsache, dass der größte Teil der Bevölkerung die notwendige Versorgung von Patienten mit Cannabis befürwortet schließen sich die betroffenen Patienten zu einem Selbsthilfenetzwerk zusammen.

Zweck des Netzwerkes ist die legale Selbstversorgung der betroffenen Patienten mit schad-und fremdstofffreiem Cannabis zum Selbstkostenpreis.

Der Zweck wird verwirklicht durch die gemeinsame Organisierung einer Produktionsfläche, die den Auflagen des BfArM entspricht sowie weitere, mit dem BfArM oder anderen staatlichen Stellen noch auszuhandelnden Möglichkeiten.

Mitglied kann jede/r Patient/in werden, die/der chronisch krank ist und ein Gutachten durch einen Vertrauensarzt des Selbsthilfenetzwerkes aus dem IACM vorlegt, dass die Wirkung von THC bei der eigenen Krankheit nicht unwahrscheinlich ist.

Mitglied kann jede/r Angehörige werden, der wegen der Einschränkungen des Patienten, dessen Versorgung übernommen hat.

Das Selbsthilfenetzwerk ist Teil der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) und arbeitet im Rahmen der ACM-Satzung.

Die einzelnen Mitglieder, sind Mitglied des ACM.

Das Netzwerk organisiert sich autonom.

Die Mitglieder des Netzwerkes wählen 2 Sprecher, die Mitglied im ACM-Vorstand werden und die Interessen des Netzwerkes nach außen vertreten.

Soweit, das Statut.
Alle Patienten, die die im Statut genannten Voraussetzungen erfüllen, können dem SCM beitreten und wir hoffen, dass viele diese Gelegenheit nutzen, dem BfArM geschlossen entgegenzutreten.

Mehr dazu im Forum vom Cannabis-Med: im SCM Thread vom 18.11.2006

Selbsthilfegruppe-Cannabis-Medizin Mannheim gegründet!

Ab sofort gibt es in Mannheim eine Selbsthilfegruppe-Cannabis-Medizin.

Sie trifft sicht jeden ersten Freitag im Monat von 17:00 Uhr-18:30 Uhr .

Der erste Termin ist am ersten Freitag im Januar.

Das Treffen findet im:
Gesundheitstreffpunkt Mannheim e.V.
Alphornstr. 2a
68169 Mannheim

statt.

Viele Grüße und herzlich willkommen!