Frontal21: Diskussion um Cannabis Legalisierung

Beitrag vom 14.1.2014: Frontal21: Diskussion um Cannabis-Legalisierung Verbieten oder verordnen?

Legalize it! Unter dieser Parole wird weltweit seit Jahrzehnten gefordert, die strafrechtliche Verfolgung von Cannabiskonsum und -anbau aufzuheben – oder wenigstens zu lockern. In Deutschland wird das von vielen Menschen immer noch abgelehnt.

von Anke Becker-Wenzel und Werner Doyé

Doch nun fordern 120 Strafrechtsprofessoren in einer Resolution die Abgeordneten des Bundestages auf, das Betäubungsmittelgesetz zu überprüfen und bei Bedarf Vorschläge für bessere Regelungen zu unterbreiten. Andere Staaten wie Portugal, Spanien, Holland, die Schweiz, Uruguay, der US-Bundesstaat Colorado und viele andere mehr haben Cannabis längst entkriminalisiert. In Deutschland dagegen bleibt Cannabis selbst als Medikament verboten. Schmerzpatienten, denen nachweislich nichts anderes mehr hilft und die die teuren Medikamente nicht selbst bezahlen können, werden damit in die Kriminalität getrieben.

Protestmailer an das BMG: Schluss mit dem grausamen Zeitspiel gegen Patienten

Das Selbsthilfe Netzwerk Cannabis als Medizin hat einen Protestmailer an das Bundesministerium für Gesundheit gestartet, und bitte um die Mithilfe! Nehme dir etwas Zeit und nimm an dem Protestmailer teil!

Das eigentliche Protestschreiben wird nachrichtlich an die Verantwortlichen im Bundesgesundheitsministerium und im BfArM gesendet

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit mehr als 10 Jahren kämpfen schwer kranke Patienten darum, Cannabis als Medizin legal verwenden zu dürfen.

Genauso lange versucht die politische Lobby, dies mit allen Mitteln zu verhindern.

Jeden winzigen Schritt in Richtung Versorgung müssen schwer kranke Patienten vor Gerichten erst erkämpfen.

Lediglich 40-50 Patienten seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschlands haben bis heute eine Ausnahmeerlaubnis für einen nichtverkehrsfähigen Extrakt oder den Import von Medizinal-Cannabis aus den Niederlanden. Eine Erlaubnis, die zwar eine Anerkennung ist, dass sie Cannabis medizinisch brauchen, die aber nicht ihre Versorgung garantiert, da beides so überteuert ist, dass normale Patienten das nicht bezahlen können.

Für Dronabinol werden immer noch nicht die Kosten von der Krankenkasse übernommen und das Cannabis-Spray „Sativex“, mit dessen baldiger Zulassung sich das Gesundheitsministerium brüstet, wird ausschließlich für eine einzige Indikation verschreibungsfähig werden – und damit wieder den meisten Patienten nicht wirklich helfen!

Am 11. Januar 2011 fand deshalb vor dem Verwaltungsgericht Köln das Präzedenzverfahren gegen das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM) statt, um den medizinisch notwendigen Eigenanbau von Cannabis durch Patienten zu erstreiten.

Mit Hilfe der „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“ (ACM) klagte ein schwer kranker Multiple-Sklerose-Patient gegen den vom Gesundheitsministerium verordneten Ablehnungsbescheid des BfArM.

Das Verwaltungsgericht erklärte den Bescheid des BfArM für rechtswidrig und beauftragte die Behörde, neu und
rechtsstaatlich zu entscheiden.

Statt dies zu tun, legte das BfArM im Namen der Bundesrepublik Deutschland am 21. Februar Berufung gegen das Urteil ein. Am 17. März reichte die Bundesregierung die Begründung für die Berufung nach.

Die Berufung und ihre Begründung ist ein zynischer Schlag in das Gesicht der Patienten, die schwer erkrankt – und nicht nur medizinisch im Notstand sind sondern nach und nach auch am Hungertuch leiden und verzweifeln!

Wir starten deshalb jetzt einen Protestmailer an die Verantwortlichen im Gesundheitsministerium und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und hoffen auf Eure rege Beteiligung – ihr könnt hier mit wenigen Mausklicks Schwerkranken helfen!

Vielleicht fällt der FDP, die das Gesundheitsministerium führt, in ihrer existentiellen Krise wieder ein, dass sie zu Cannabis als Medizin schon mal eine menschlichere und freiheitlichere Position vertreten hat.

Einen ausführliche Analyse der Berufungsbegründung, kommentiert von Dr. med. Franjo Grotenhermen, finden Sie hier: http://www.cannabis-med.org/german/acm-mitteilungen/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=75#1

AT: Petition für Cannabis als Medizin

Bitte unterstützt die Petition in Österreich, die von der CAM Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin eingereicht wurde und die in dem folgenden Video auch nochmal erklärt wird.

Zu finden ist die ausdruckbare Unterschriftenliste auf www.cannabismedizin.at

Bitte einfach kurz herum reichen unter Freunden und Bekannten, danach schnell zur CAM schicken oder persönlich vorbeibringen.

Text der Petition Cannabis als Medizin in Österreich

An die österreichische Bundesregierung:

Petition für Cannabis als Medizin

Cannabis hat eine Jahrtausende zurückreichende Geschichte als Arznei. Auch in der westlichen Welt war sie als Medikament geschätzt und fixer Bestandteil der Pharmakopöen – bis zum vollständigen Verbot dieser wertvollen Arzneipflanze als Folge der Illegalisierung in den 1930er Jahren.

Die Cannabinoidmedizin hat im vergangenen Jahrzehnt einen enormen Aufschwung erlebt. Man entdeckte die Cannabinoid-Rezeptoren und das körpereigene Cannabinoidsystem (verantwortlich für Lern- und Bewegungsprozesse, das Immunsystem u.a.), was ein bisher nie dagewesenes Verständnis für die Funktionsprinzipien mit sich brachte. Alle Pharmaunternehmen forschen auf diesem Gebiet und entwickelten unzählige neue, synthetische Cannabinoide. Auch der Hauptwirkstoff, das THC, erlebte als isolierte Monosubstanz (Dronabinol) eine Renaissance in den Arzneischränken.

Dronabinol wird in Österreich in steigendem Maße und mit guten Erfolgen verschrieben. Im Vergleich zur pflanzlichen Arznei, Cannabis „in Substanz“, mit ihren über 60 enthaltenen Cannabinoiden, weist reines THC jedoch Nachteile auf: Es ist um ein Vielfaches teurer. Es wird häufig als wirkungsschwächer und/oder nebenwirkungsreicher erlebt. Es erlaubt keine Variationen – im Rahmen des niederländischen Medizinalhanf-Programmes werden z.B. drei Varietäten Cannabis flos (Blüte) angeboten, mit je unterschiedlichen Wirkstoffgemischen für unterschiedliche Symptome.

Seit 2009 wird Cannabis für medizinische Zwecke auch in Österreich angebaut. Dennoch ist es Ärzten nach wie vor verboten, das dabei gewonnene „Cannabis in Substanz“ zu verschreiben. Im Gegensatz zu den Niederlanden, Spanien, 14 US-Bundesstaaten, Kanada, Deutschland …

Deshalb fordern die hier Unterzeichneten die österreichische Bundesregierung auf, das Verschreibungsverbot von Cannabis „in Substanz“ bzw. „Zubereitungen aus (…) Cannabis“ (§14, Abs. 1 u. 3. Suchtgiftverordnung) aufzuheben und damit dessen therapeutische Anwendung zu ermöglichen.

An dieser Stelle nochmal der Link zur Unterschriftenliste für die Petition Cannabis als Medizin.

Cannabis-Verbot gestoppt?

So schreibt die Süddeutsche Zeitung am 22.1.2011: Cannabis-Verbot gestoppt:

Köln – Im Kampf um die Nutzung von Cannabis als Medizin für chronisch Kranke haben die Befürworter einen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht in Köln stellte in einem am Freitag veröffentlichten Urteil klar, dass schwer kranken Menschen der Anbau von Cannabis zu Linderung ihrer Beschwerden nicht pauschal untersagt werden darf. Im vorliegenden Fall hatte das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte einem seit 1985 an Multipler Sklerose erkrankten Mann aus Mannheim den Eigen-Anbau von Cannabis in seiner Wohnung verboten. Die Kölner Verwaltungsrichter gaben einer Klage dagegen teilweise statt. Die Behörde muss nun neu über den Antrag entscheiden. Der 46-Jährige hatte Cannabis angebaut, um seine Bewegungsstörungen zu lindern. (Az. 7 K 3889/09) dpa

So hätte die Entscheidung der Behörde (Bfarm), dass eine Anbauerlaubnis gegen internationale Verträge verstosse sowie dass der Anbaubereich nicht genügend geschützt sei, nicht das Gewicht um die Erlaubnis zu versagen:

Grafik zum Sicherheitsmodell der Bfarm zum Cannabis Anbau

Das Verwaltungsgerichts hat festgestellt, dass die ablehnende Entscheidung des BfArM rechtswidrig war. Zwingende Versagungsgründe lägen nicht vor. Die Sicherungsmaßnahmen des Klägers seien ausreichend. Der jahrelange Eigenanbau belege, dass der Kläger sich durch eine Therapie mit dem eigenangebauten Cannabis nicht selbst schädigt. Der mit der Erlaubniserteilung verbundene Verstoß gegen das internationale Suchstoffabkommen müsse nicht zwingend zu einer Versagung der Erlaubnis führen. Das BfArM habe auch bei Verstoß gegen das Abkommen einen Ermessensspielraum, innerhalb dessen auch die Interessen des Klägers angemessen zu berücksichtigen sind. Dieses Ermessen habe die Behörde (bisher) nicht ordnungsgemäß ausgeübt, weil sie allein darauf abgestellt hat, dass eine Vertragsverletzung dem Ansehen der Bundesrepublik schadet.

via Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin

Update

Die Bundesregierung, in der Rolle des Bundesministerium für Gesundheit, hat Revision eingelegt. Damit geht das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht und das bedeutet durchaus zwei weitere Jahre Schmerzen und Pein für die betroffene kranke Person, bis was passiert.

18.11.2006: SCM – Selbsthifenetzwerk-Cannabis-Medizin gegründet

Liebe Freunde,
Heute haben sich 17 Patienten in Mannheim getroffen und das Selbsthilfenetztwerk-Cannabis-Medizin SCM gegründet.

Wir haben gemeinsam folgendes Statut beschlossen:

Statut für das Selbsthilfenetzwerk der Patienten im ACM

Angesichts der Tatsache, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und sein Dienstherr, das Bundesgesundheitsministerium das Grundrecht auf medizinische Versorgung von Patienten, die Cannabis als Medizin brauchen seit vielen Jahren schon ignoriert und mit Füßen tritt

angesichts der Tatsache, dass das BfArM die Weisung des Bundesverwaltungsgerichts die Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis durch Patienten in Erwägung zu ziehen, unterläuft, in dem es für die Erlaubnis Auflagen stellt, die von Privatpersonen nicht zu erfüllen sind

angesichts der Tatsache, dass der einzelne Patient weder gesundheitlich noch finanziell in der Lage ist, sich dagegen zu wehren

angesichts der Tatsache, dass der größte Teil der Bevölkerung die notwendige Versorgung von Patienten mit Cannabis befürwortet schließen sich die betroffenen Patienten zu einem Selbsthilfenetzwerk zusammen.

Zweck des Netzwerkes ist die legale Selbstversorgung der betroffenen Patienten mit schad-und fremdstofffreiem Cannabis zum Selbstkostenpreis.

Der Zweck wird verwirklicht durch die gemeinsame Organisierung einer Produktionsfläche, die den Auflagen des BfArM entspricht sowie weitere, mit dem BfArM oder anderen staatlichen Stellen noch auszuhandelnden Möglichkeiten.

Mitglied kann jede/r Patient/in werden, die/der chronisch krank ist und ein Gutachten durch einen Vertrauensarzt des Selbsthilfenetzwerkes aus dem IACM vorlegt, dass die Wirkung von THC bei der eigenen Krankheit nicht unwahrscheinlich ist.

Mitglied kann jede/r Angehörige werden, der wegen der Einschränkungen des Patienten, dessen Versorgung übernommen hat.

Das Selbsthilfenetzwerk ist Teil der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) und arbeitet im Rahmen der ACM-Satzung.

Die einzelnen Mitglieder, sind Mitglied des ACM.

Das Netzwerk organisiert sich autonom.

Die Mitglieder des Netzwerkes wählen 2 Sprecher, die Mitglied im ACM-Vorstand werden und die Interessen des Netzwerkes nach außen vertreten.

Soweit, das Statut.
Alle Patienten, die die im Statut genannten Voraussetzungen erfüllen, können dem SCM beitreten und wir hoffen, dass viele diese Gelegenheit nutzen, dem BfArM geschlossen entgegenzutreten.

Mehr dazu im Forum vom Cannabis-Med: im SCM Thread vom 18.11.2006

Selbsthilfegruppe-Cannabis-Medizin Mannheim gegründet!

Ab sofort gibt es in Mannheim eine Selbsthilfegruppe-Cannabis-Medizin.

Sie trifft sicht jeden ersten Freitag im Monat von 17:00 Uhr-18:30 Uhr .

Der erste Termin ist am ersten Freitag im Januar.

Das Treffen findet im:
Gesundheitstreffpunkt Mannheim e.V.
Alphornstr. 2a
68169 Mannheim

statt.

Viele Grüße und herzlich willkommen!