Stellungnahme des Schildower Kreis zum CanG
Diese Stellungnahme wurde im Namen des Schildower Kreises e.V., Netzwerk von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis, erstellt: Hier als PDF zum Download.
WeiterlesenDas Konzept und die Umsetzung
Diese Stellungnahme wurde im Namen des Schildower Kreises e.V., Netzwerk von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis, erstellt: Hier als PDF zum Download.
WeiterlesenDer Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs (CSCD) hat eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf CanG veröffentlicht, die wir euch hier nicht vorenthalten möchten:
Weiter geht es auf der Webseite des CSC Dachverband. Download der Stellungnahme als PDF.
Der Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs (CSCD) begrüßt den Willen der Regierung das deutsche Cannabisrecht nach rund 50 Jahren endlich den wissenschaftlichen Erkenntnissen über die geringe Gefährlichkeit der Pflanze und der aus ihren Blüten gewonnenen Genussmittel anzupassen.
Den als Referentenentwurf des BMG vorgestellten Vorschlag für eine Neuregelung lehnen wir als verfassungswidrig überstreng und vermeidbar kompliziert ab. Der Entwurf stellt Konsumentinnen und Konsumenten von Cannabis als Predatoren dar, von denen grundsätzlich gewaltige Risiken für Kinder und Jugendliche ausgehen und unterstellt ihnen eine grundsätzliche Neigung zu rechtswidrigem Verhalten, insbesondere notorischen Willen zur widerrechtlichen Weitergabe von Genusscannabis. Diese Einschätzung ist realitätsfern. Zu lange hat Politik diese falsche Geschichte erzählt. So lange, dass selbst Cannabisnutzerinnen und -nutzer oft von sich als BürgerInnen zweiter Klasse denken.
Geduld ist ein Privileg der Nichtbetroffenen. Als demokratisch gewählte Vertreter der Betroffenen können wir uns den Luxus nicht leisten, die Bundesregierung mit ihren fehlerhaften Regelungsansätzen scheitern zu sehen. Wir bieten ihr deshalb mit dem AltCanG einen konkreten alternativen Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften an, der die Mängel des Referentenentwurf vermeidet, einfacher umzusetzen und für die Bürgerinnen und Bürger leichter nachzuvollziehen ist.