Das Hanf Journal berichtet von dem zur Zeit laufenden Verfahren um eine Anbauerlaubnis für medizinisches Marihuana. Wir berichteten. So geht es insbesondere dieses Mal um die Frage, ob ein Anbau genehmigungspflichtig ist, was die „internationalen Verträge“, auf denen immer herumgepocht wird, sagen – oder ob die Behörde den Patienten unterstützen sollte. Wir sagen: Sie sollte aufhören, kranken Menschen ihre Medizin zu verweigern und sie bei dem Hanfanbau unterstützen, wo es nur geht!
Am 28. April 2010 hat Prof. Dr. jur. Lorenz Böllinger von der Universität Bremen ein „Kurzgutachten zur Rechtsfrage, ob für die Genehmigung des Anbaus von Cannabis für medizinischen Eigenbedarf eine „Stelle“ gem. Art. 23 ÜK 1961 errichtet werden muss“ vorgelegt. Zusammenfassend kommt der Gutachter dabei zu dem Ergebnis: „Die rechtswissenschaftliche Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Errichtung einer Agentur gem. Art. 28 i.V.m. Art. 23 ÜK 1961 im Falle des Eigenanbaus von Cannabis zur medizinisch indizierten und verordneten Medikation nicht erforderlich und angezeigt ist. Die Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG kann mithin nicht unter Berufung auf § 5 Abs. 2 BtMG versagt werden.“
Wie ACN am 21. April 2010 meldete hat der Verein für das Studium und die Standardisierung von Cannabis (Cannarias) bekannt gegeben, auf Teneriffa einen sogenannten Cannabis Social Club mit dem Namen „Lebensqualität“ zu eröffnen, nachdem er bereits Gruppen in Gran Canaria geschult hatte.
Der Vorstehende des Vereins erinnert daran, dass des diese Clubs nur auf eine bestimmte Art und Weise gibt „die mit den Gesetzen unseres Landes übereinstimmen“. „Es geht um Qualität, eine gemeinsame Produktion bei dem Anbau und natürlich die „Trennung der Märkte“, abgenabelt vom Schwarzmarkt – zur Deckung des Eigenbedarfs.
Der Konsumentenverein „Lebensqualität“ wird Platz für Patienten bieten, die Cannabis zur Linderung ihrer Krankheiten oder Nebenwirkungen der Behandlung nutzen genauso wie für Personen, die es nur zu Entspannungszwecken nutzen.
Wie schon oben erläutert, sind diese Art von Betrieben vom Staat kontrolliert und verschiedene Studien dazu legen nahe, dass die kollektiven Kulturen positiv auf die Konsumenten wirken und somit alle Urteile zu Gunsten der Vereine ausfallen.
Auf den Kanaren gibt es schon weitere Hanfanbauvereine. So arbeitet auf Gran Canaria ein Club mit über 60 Mitgliedern.
Am 10. April 2010 konnte die erste Ernte der kollektiven Cannabispflanzung des nicht-kommerziellen Cannabis Anbauvereins „Trekt Uw Plant“ präsentiert werden.
Nach fast vier Jahren Aktivismus der Organisation Trekt Uw Plant konnte jetzt die ersten legal gewachsenen Cannabispflanzen in Belgien den Mitgliedern präsentiert werden.
Dieser Videobericht ist der Beweis für die Präsentation, die etwas früher in diesem Monat stattfand für die erste Ernte des Anbauvereins „Trekt Uw Plant“ (Zieh deine Pflanze auf). Diese Ernte waren die Cannabispflanzen einiger Mitglieder. Damit hat die Organisation einen signifikanten Beitrag zu der rechtlichen Regulierung des Belgischen Cannabismarktes gemacht. Es ist auch ein wichtiger Schritt zu der kompletten Selbstversorgung für alle Mitglieder.
Seit 2005 wird eine Ministeriale Richtlinie in Belgien angewendet, welche den Besitz von maximal drei Gramm Marihuana und eine weibliche Pflanze nicht verfolgen lässt. Die Polizeibeamten können höchstens eine „vereinfachte Erfassung“ anwenden, die keine rechtlichen Konsequenzen hat. Das Cannabis kann auch nicht ohne Zustimmung des Besitzers beschlagnahmt werden.
Während der letzten Jahre hat Trekt Uw Plant diese Richtlinien getestet. Bei zwei Gelegenheiten, am 12. Dezember 2006 und am 3. Mai 2008 wurde eine kollektive Cannabispflanzung in der Öffentlichkeit durchgeführt. Bei beiden Malen wurde die Pflanzung konfisziert und die Vorstände der Organisation verhaftet und angeklagt. Bei beiden Malen wurde die Organisation vom Richter verurteilt. Das erste Mal wegen Cannabisbesitzes, das zweite mal wegen der „Anstiftung zu Drogenkonsum“. Beide Male wurde Berufung eingelegt und tatsächlich Freigesprochen. Dies geschah am 26. Juni 2008 und am 25. Februar 2010.
Mit diesen Freisprüchen hat Trekt Uw Plant die Schlussfolgerungen gezogen, dass ihre Methoden tatsächlich in die Vorgaben der Belgischen Gesetzesmacher passen: durch die Beendigung der Verfolgung für Besitz und Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf ist der Akzent der Politik von der Justiz zur Gesundheitsvorsorge gewandert. Anbau für den Eigenbedarf ist eine gesunde Alternative gegenüber dem Schwarzmarkt und dem Tourismus zu die Coffeeshops in den Niederlanden. Eine nicht-kommerzielle Anbauvereinigung wie Trekt Uw Plant nutzt ökologische Anbaumethoden und vermeidet das Risiko einer Verschmutzung des Produktes, wie es in vielen Fällen auf dem Schwarzmarkt vorkommt. Im Gegensatz zu dem Schwarzmarkt ist die Anbauvereinigung nicht für minderjährige Zugänglich.
Trekt Uw Plant möchte ein Signal an die geschätzten 500.000 Cannabiskonsumenten in Belgien senden. Von nun an ist es unter bestimmten Umständen möglich, eine kollektive Pflanzung von Cannabis für den Eigenbedarf in einem geschlossenen System zu organisieren und zu betreiben. Damit ist Belgien einen Schritt weiter als die Niederlanden, wo der Verkauf kleiner Mengen toleriert ist, aber nicht der Anbau.
Weiteres auf der Webseite von Trekt Uw Plant. Via ENCOD.
Am 26.3.2010 beantwortete der Abgeordnete Hans-Christian Ströbele aus Berlin eine Anfrage zu dem Thema der Cannabis Social Clubs. Die Anfrage beschäftigte sich insbesondere mit der Bekämpfung der Bandenkriminalität, die in Berlin und Umgebung immer mehr Schlagzeilen macht.
Es ist so weit der erste Cannabis Socia Club in Österreich soll gestartet werden. Das erste Treffen um sich besser kennenzulernen wird am Mittwoch, den 31. März 2010, von 19-23 Uhr im Amerlinghaus – Kursraum 1 – Stiftgasse 8 Wien, stattfinden. Alles weitere, wie Wo, Wann, und Wie erfahrt Ihr beim Plenum. Weiterlesen
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