Reutlingen: Absage an Cannabis Social Club wegen konzeptionell veralteter Suchthilfeeinrichtungen
Im August vergangenen Jahres hatten die Linke im Gemeinderat beantragt, in Reutlingen ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt zu Cannabis Social Clubs zur kontrollierten Cannabis-Abgabe einzurichten. Gestecktes Ziel sollte sein, die Folgen der legalen Abgabe von Erwachsene wissenschaftlich zu prüfen. Doch nun kam die Ablehnung des Projektes durch die Verwaltung.
Vor allem die Rückmeldung der der Klinik für Psychiatrie und Psychosomatik Reutlingen (PP.rt) und Dr. Jamil El Kasmi, Chefarzt der Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen sei ausschlaggebend: „Aus meiner suchttherapeutischen und -medizinischen Sicht besteht aktuell für den Landkreis beziehungsweise für die Stadt Reutlingen kein hinreichend notwendiger Bedarf eines solchen Modellprojekts.“
Die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den „Cannabis Social Clubs“ seien wenig aussagekräftig und ein positiver Einfluss auf die Bürgerinnen und Bürger würde den traditioneller Suchthilfe nicht übersteigen.
Wir als Cannabis Social Clubs können dazu nur sagen, dass Dr. El Kasmi sicherlich gut auf seinem Fachgebiet ist, aber genau daran liegt es auch, dass er nicht über seinen Tellerrand schauen kann. Die allerwenigsten Personen in einem tatsächlichen Cannabis Social Club würden sich selbst als „süchtig“ beschreiben. Dass es auch eine Welt außerhalb klinisch problematischer Fälle gibt, mit Personen die sehr gut ihren Cannabiskonsum in ihr Leben integrieren, geht an dem Fachpersonal vorbei. Deswegen ist auch die traditionelle Suchthilfe der falsche Ansprechpartner.
Es gibt mehrere Varianten der „Prävention“, üblicherweise 3-geteilt. Primärprävention bezeichnet quasi alles, bevor etwas passiert ist. Sekundärprävention sind Maßnahmen, die sich der Früherkennung und Vermeidung von Problemen gesundheitlicher Natur widmen. Tertiärprävention bezeichnet Maßnahmen, die unternommen werden, wenn das Problem schon vorliegt.
Was in einer Suchthilfe-Klinik und bei besuchbaren Suchthilfeangeboten vor allem zu finden ist, ist die Tertiärprävention. Ein Cannabis Social Club setzt da aber schon viel früher an. Sie nutzen eher die Maßnahmen der Primär- und Sekundärprävention um ihre Mitglieder zu schützen, so dass gar keine tertiären Maßnahmen notwendig sein sollten.
Von akzeptierender Drogenarbeit oder Drogenpolitik kann man in solchen Kliniken nur träumen.
Um mehr darüber zu erfahren, habe ich Dr. El Kasmi eine Email mit dem folgenen Inhalten gesendet:
Sehr geehrter Dr. El Kasmi,
eMail vom 9.2.2020
hier Martin Steldinger von den Cannabis Social Clubs online, www.cannabis-clubs.de
Ich nehme Bezug auf den Artikel im Tagblatt , https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Absage-an-den-Cannabis-Social-Club-443722.html
Sie werden dort zitiert, dass [der mögliche gewonnene positive Einfluss auf die ‚psychische Gesundheit‘ der Bürgerinnen und Bürger Reutlingens im Sinne von Prävention und Behandlung nicht größer als er bereits durch das sehr gut funktionierende kommunale Suchthilfe-Netzwerk] gegeben sei.
Wir in unseren Vereinen haben aber vornehmlich Mitglieder, die sich selbst nicht als Süchtig beschreiben würden und daher auch keine klassische Suchthilfeeinrichtungen aufsuchen würden oder durch diese Signale erreichbar wären.
Wir nutzen Maßnahmen der Primär- und Sekundärprävention, um unsere Mitglieder vor Schaden zu schützen.
Sicherlich gibt es mehr oder weniger vulnerable Personen. Nur sind diese unter der Prämisse, dass man so ein Projekt nicht benötige, auch nicht zu erreichen.
Nebenbei: die letzte Cannabis „Präventions“ Kampagne in Berlin war wieder völlig Übertrieben und an der Realität vorbei (Kiffer würden ihre Katzen essen). Solche Kampagnen fördern wohl eher die Unglaubwürdigkeit der professionellen Suchthilfe.
Leider ist der gesamte Text der Empfehlung nicht zu finden. Ich würde mich freuen, wenn Sei mir eine Kopie senden könnten.
Könnten Sie mir genauer erläutern, auf welcher Datenbasis Sie ihre Empfehlung getroffen haben?
Welche Empfehlung geben Sie für die oben genannte Personengruppe, die (noch) keinerlei Probleme, die eine Suchtklinik rechtfertigen, aufweist?