Zürich: kostenlose und anonyme Untersuchung von Cannabis auf Blei

Nach einem Bericht des Tagesanzeiger (Schweiz) besteht seit einigen Tagen die Möglichkeit, in einem Züricher Pilotprojekt Cannabis auf das Vorkommen von Blei zu untersuchen. Deutschland ist damit wiedermal zurückgeschlagen: Es ist Fraglich, ob eine Apotheke diesen Test zur Zeit macht und dann kostet das Geld. In dem Artikel heißt es:

Seit gestern Abend können Kiffer ihren Stoff in Zürich anonym und kostenlos testen lassen. Mit dem Pilotprojekt soll geprüft werden, ob bleiversetztes Gras aus Deutschland in die Schweiz gelangt ist.

Was genau ist eigentlich im Hasch drin?

Wer sich diese Frage stellt, kriegt im Drogeninformationszentrum Zürich DIZ eine Antwort. Dort können Kiffer seit gestern Abend, 17.30 Uhr im Rahmen eines einmonatigen Pilotprojekts ihren Stoff kostenlos und anonym testen lassen. Es sind die ersten Tests dieser Art im Kanton. Dabei steht allerdings nicht die Höhe des THC-Gehalts im Vordergrund. ‘Das THC testen wir überhaupt nicht. Wir wollen herausfinden, ob Fremdstoffe und Verunreinigungen im Cannabis vorhanden sind, die gefährlich sein können’, sagt Donald Ganci, Leiter des Zürcher Jugendberatung Streetwork, der das DIZ angegliedert ist.

Anlass für das neue Angebot sind Fälle von bleiverseuchtem Cannabis, welche in Deutschland aufgetreten sind und bei Kiffern zu Vergiftungen geführt haben. In der Folge fragte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) das Sozialdepartement der Stadt Zürich an, ob das DIZ Cannabis-Tests anbieten könne, um mögliche Verunreinigungen rasch zu erkennen.

Alarm schlagen wollen die Fachleute deswegen aber noch nicht. ‘Ob wir auf diesem Weg tatsächlich bleihaltigen Haschisch finden werden, ist schwer zu sagen. Auch lässt sich nicht abschätzen, wie viele Personen unser neues Angebot nutzen werden’, betont Ganci.

Quelle: Tagesanzeiger vom 3. September 2008

Auf Grastest.de gibt es eine Testreagenz, um pflanzenmaterialen auf Blei zu testen! Erhältlich ist ein Testkit für zehn Bestimmungen, Kostenpunkt: 39 Euro.

Hinter Schlössern – in Gärten, illegalisierter Hanfanbau zur Langen Nacht der Museen

Das Hanf Museum Berlin nimmt an der 23. Lange Nacht der Museen in Berlin am 30. August 2008 ab 18 Uhr teil. Unser Haus befindet sich unmittelbar zum Startpunkt der Langen Nacht, am Alexanderplatz.

Mystischer Hanfgarten hinter Schloss und Riegel
Sei es eine abgeschirmte Zimmerecke, eine unauffällige Dachkammer oder eine verschlossene Autogarage, nicht nur in Berlin und Brandenburg, in ganz Europa verstossen Menschen bewußt gegen die Gesetzgebung und kultivieren illegal Hanf. Im Jahre 2006 wurden allein in Berlin über 10tausend Verstösse gegen das Cannabisverbot registriert – weit über die Hälfte der Beroffenen waren erwachsene Menschen über 21 Jahre.

Wir beleuchten Beweggründe und Herangehensweisen, Erfolge und Mißerfolge im so genannten ‘Homegrow’- Bereich. Mit Fotos und Texten wird weniger etwaiges ‘Gärtnerglück’ dargestellt, als vielmehr die Probleme und Gefahren die unter dem Zwang der Verheimlichung unvermeidbar sind.

Ein Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt in der Verteidigung von Cannabisfällen liegt, wird aus seinem Berufsalltag berichten und für Fragen und Diskussionen offen sein “damit niemand ‘wegen Gärten hinter Schlösser’ kommt”

Weiterhin werden im Hanfcafe Cappuchino, Hanfwaffeln und Hanfkuchen angeboten, und musikalisch begleitet wird der Abend von der Hemp Society.

UNO will 320 Mill. USD für die Cannabisrepression

Das Blog Die Hanfplantage hat sich durch den Report der 51. Sitzung der UN Suchtstoffkommission (CND) der Vereinten Nationen (UNO) gelesen und hat einen Teil davon kommentiert. Es geht dabei um das Dokument: E/2008/28, E/CN.7/2008/15, Anhang IV, Seite 102 im PDF. Dort steht geschrieben, dass die UNO für die globale Cannabisanbau und -handelrepression etwa 320 Millionen US-Dollar haben möchte. Nach den Recherchen des Hanf Journals zufolge wäre dies eine verzehnfachung der 2007 veranschlagten Kosten für 2008 und 2009.

Umbenennung der Webseite

Am 4. Juni 2008 wurde die Webseite des Vereins “Cannabis Social Club Berlin e.V. in Gründung” in “Cannabis Social Clubs Berlin” umbenannt. Hintergrund ist der Gedanke, dass es nicht nur einen Verein mit diesem Ziel geben soll. Weitere interessierte Personen sollen die Möglichkeit erhalten, an den Inhalten der Webseite mitzuarbeiten.

Das Konzept des Cannabis Social Clubs ist bereits in Spanien sehr erfolgreich. Dort ist es jedem erwachsenen Menschen möglich, für den Eigenbedarf mehrere Hanfpflanzen anzubauen. In Deutschland ist dies bisher nicht möglich – im Gegenteil: Menschen, die sich auf dem Wege der eigenen Pflanzung dem unberechenbaren Schwarzmarkt entziehen, werden besonders Hart bestraft.

Das darf nicht so weitergehen – und nur durch eine rege Diskussion und Aktivismus ist dieses Problem zu lösen. Daher rufen wir DICH dazu auf: Komme zur Hanfparade am 2. August 2008 in Berlin! Dort hast du die Möglichkeit deine Meinung kundzutun! Bringe alle deine Geschwister, Mutter, Vater und alle besorgten Menschen mit!


Logo der Hanfparade

Hanfparade 2008 am 2. August 2008 in Berlin, Alexanderplatz!

Hanfparade Nachlese: Hanfanbau vor dem Brandenburger Tor

Streitobjekt Nutzhanf: Durften sie oder durften sie nicht?Urheber/in (Lizenz)
Julia Seeliger hat in ihrem Blog einen Artikel über die am kommenden Montag skurrile Anklage vor dem Amtsgericht Moabit berichtet: Steffen Geyer, Hanfparaden-Aktivist, ist angeklagt, am Tag der Hanfparade 2006 Cannabis vor dem Brandenburger Tor angebaut zu haben. In Jura-Sprache sieht das dann so aus:

Illegaler Anbau von Betäubungsmitteln nach §29 Abs. 1 Ziffer 1 BtMG am 05.08.2006 um 11:25 Uhr auf dem Platz des 18.März

Wer Steffen bei seinem Prozess wegen des illegalen Anbaus von 10.000 Hanfpflanzen am Brandenburger Tor unterstützen will, der hat dazu am kommenden Montag, den 19.05.2008, Gelegenheit. Die Verhandlung findet im Amtsgericht Moabit statt und wird um 10:30 Uhr beginnen. Besucher/innen sind Steffen willkommen!

Weiteres dazu in ihrem Blog: 16. Mai 2008: Skurrile Anklage: Hanfanbau vor dem Brandenburger Tor

Hanfanbau zuhause kein Grund für Kündigung – AG Köln

Mietrecht- Kündigung (AG Köln, Az. 208 C 141/02)

Dem Vermieter steht kein fristloses Kündigungsrecht zu, wenn der Mieter in der Wohnung Cannabis anbaut und die Droge anschließend selbst konsumiere. Dieser Verstoß sei nicht so gravierend, was sich im vorliegenden Fall dadurch zeige, dass das dem Cannabis-Anbau zugrundliegendes Strafverfahren gegen Zahlung einer geringen Strafe eingestellt worden ist.

Quelle: das Rechtsforum

Der Focus vom 12. Mai 2008 schreibt dazu “Die Aufzucht von 2 Hanfpflanzen zum Eigenbedarf auf dem Balkon ist nach richterlicher Auffassung zulässig bzw. nicht zu beanstanden. Erst bei mehreren Hanfpflanzen in einer Plantage müsse der Hobbybotaniker rechtliche Konsequenzen tragen . So entschied das Amtsgericht Köln (Az.: 208 C 141/02).”

Update (15.05.2008): Als eine rechtliche Bewertung lässt sich sagen, dass dieses Urteil sehr interessant ist. Das Gericht fängt an zu differenzieren. Es existieren BGH-Urteile, in denen die fristlosen Kündigung, da missbräuchliche Nutzung der Wohnung für “Grossplantagen”, als in Ordnung angesehen wurde.

Mit diesem Urteil ergibt sich eine gewisse Sicherheit für Eigenbedarfsgrower, dass sie, wenn sie erwischt werden, nicht einfach aus der Wohnung geworfen werden können. Die Cannabis Social Club Bewegung begrüsst dieses Urteil.

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