Protestmailer an das BMG: Schluss mit dem grausamen Zeitspiel gegen Patienten

Das Selbsthilfe Netzwerk Cannabis als Medizin hat einen Protestmailer an das Bundesministerium für Gesundheit gestartet, und bitte um die Mithilfe! Nehme dir etwas Zeit und nimm an dem Protestmailer teil!

Das eigentliche Protestschreiben wird nachrichtlich an die Verantwortlichen im Bundesgesundheitsministerium und im BfArM gesendet

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit mehr als 10 Jahren kämpfen schwer kranke Patienten darum, Cannabis als Medizin legal verwenden zu dürfen.

Genauso lange versucht die politische Lobby, dies mit allen Mitteln zu verhindern.

Jeden winzigen Schritt in Richtung Versorgung müssen schwer kranke Patienten vor Gerichten erst erkämpfen.

Lediglich 40-50 Patienten seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschlands haben bis heute eine Ausnahmeerlaubnis für einen nichtverkehrsfähigen Extrakt oder den Import von Medizinal-Cannabis aus den Niederlanden. Eine Erlaubnis, die zwar eine Anerkennung ist, dass sie Cannabis medizinisch brauchen, die aber nicht ihre Versorgung garantiert, da beides so überteuert ist, dass normale Patienten das nicht bezahlen können.

Für Dronabinol werden immer noch nicht die Kosten von der Krankenkasse übernommen und das Cannabis-Spray „Sativex“, mit dessen baldiger Zulassung sich das Gesundheitsministerium brüstet, wird ausschließlich für eine einzige Indikation verschreibungsfähig werden – und damit wieder den meisten Patienten nicht wirklich helfen!

Am 11. Januar 2011 fand deshalb vor dem Verwaltungsgericht Köln das Präzedenzverfahren gegen das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM) statt, um den medizinisch notwendigen Eigenanbau von Cannabis durch Patienten zu erstreiten.

Mit Hilfe der „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“ (ACM) klagte ein schwer kranker Multiple-Sklerose-Patient gegen den vom Gesundheitsministerium verordneten Ablehnungsbescheid des BfArM.

Das Verwaltungsgericht erklärte den Bescheid des BfArM für rechtswidrig und beauftragte die Behörde, neu und
rechtsstaatlich zu entscheiden.

Statt dies zu tun, legte das BfArM im Namen der Bundesrepublik Deutschland am 21. Februar Berufung gegen das Urteil ein. Am 17. März reichte die Bundesregierung die Begründung für die Berufung nach.

Die Berufung und ihre Begründung ist ein zynischer Schlag in das Gesicht der Patienten, die schwer erkrankt – und nicht nur medizinisch im Notstand sind sondern nach und nach auch am Hungertuch leiden und verzweifeln!

Wir starten deshalb jetzt einen Protestmailer an die Verantwortlichen im Gesundheitsministerium und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und hoffen auf Eure rege Beteiligung – ihr könnt hier mit wenigen Mausklicks Schwerkranken helfen!

Vielleicht fällt der FDP, die das Gesundheitsministerium führt, in ihrer existentiellen Krise wieder ein, dass sie zu Cannabis als Medizin schon mal eine menschlichere und freiheitlichere Position vertreten hat.

Einen ausführliche Analyse der Berufungsbegründung, kommentiert von Dr. med. Franjo Grotenhermen, finden Sie hier: http://www.cannabis-med.org/german/acm-mitteilungen/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=75#1

Bundesregierung strebt keine Legalisierung zum Eigenbedarfsanbau an

Die Bundesregierung antwortet mit abgedroschenen Phrasen auf die Anfrage den LINKEN (PDF) nach einer „Festschreibung“ der sogenannten „geringen Menge“, nach dem Motto: „Strafe muss sein, weil das ja klar ist“. Die parlamentarische Aktivität der LINKEN ist trotzdem als Erfolg zu werten. Die DHV-Cannabispetition zeigt Wirkung.

Wie der DHV am 3. März 2011 berichtete, reichten einige Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE eine kleine Anfrage mit Bezugnahme auf die Cannabispetition ein. Nun hat die Bundesregierung den Fragenkatalog beantwortet. Dabei beweist sie erneut, von nicht einmal besonders neuen Erkenntnissen in der Drogenpolitik keine Ahnung zu haben – oder die Fakten bewusst zu ignorieren.

„Die Bundesregierung hält an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, Erwerbs und Anbau von Cannabis fest. (…) Durch die präventive Wirkung der Strafandrohung wird die Verfügbarkeit und die Verbreitung der Substanz eingeschränkt.“ so die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung der Beantwortung.

Die Empirie wiederlegt die These eine Korrelation zwischen Cannabisverbot und Cannabiskonsum. In einem Essay hat Maximilian Plenert die Irrelevanz der Drogenpolitik und die notwendigen politischen Konsequenzen dargestellt. Demzufolge basiert die Drogenpolitik der Bundesregierung auf falschen Annahmen.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung ist als pdf-Dokument verfügbar. Teilweise werden Fragen nicht vollständig beantwortet bzw. die Antworten gehen an der Fragestellung vorbei.

Weiterhin strebt die Bundesregierung eine Legalisierung des Eigenanbaus „aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung“ nicht an. Fakt ist jedoch, dass viele Konsumenten aufgrund der enormen Verbreitung von Streckmitteln – von Dünger über Kunststoff bis Blei – die Initiative zum Eigenanbau zur Selbstversorgung aus Gründen des Schutzes der eigenen Gesundheit ergreifen. Wer den Eigenanbau verhindert, setzt mehr Konsumenten einem gesundheitsschädlichen Schwarzmarkt aus.

Quelle: Deutscher Hanfverband: Bundesregierung antwortet auf kleine Anfrage der LINKEN, 24.3.2011

Update

Die Darstellung, dass der Cannabisanbau weiterhin Strafbar sei, ist so wichtig, dass dafür eine eigene Pressemitteilung der Bundesregierung veröffentlicht wurde. Nun sind PM’s nicht so selten, aber genau diese Antwort – neben den vielen anderen – herauszustellen, ist eine kleine, aber sichtbare Einschüchterungstaktik.

Utrecht möchte einen Cannabis Social Club

Wie bei ENCOD berichtet wird, möchte die niederländische Stadt Utrecht Cannabisrauchern die Gelegenheit geben, ihr eigenes Marihuana in einer Kooperative anzupflanzen, eine Aktion die Gegen die niederländische Politik gehe, vor dem Konsum „weicher Drogen“ abzuschrecken.

Die Regierung entgegnete dem Gegenüber sofort, dass dieses Vorhaben illegal wäre.

Die Niederlande haben eine der liberalsten Einstellungen hinsichtlich sogenannter „weicher Drogen“ in Europa, und die Nutzung von Marihuana ist Legal – aber die Massenkultivierung der Cannabispflanzen ist illegal und wird von kriminalisierten Gruppen kontrolliert.

„Wir möchte mit diesem Experiment genau das herausfinden. Wenn wir einige Gebraucher haben, die ihr eigenes Cannabis produzieren, dann werden sie aus der kriminellen und illegalisierten Szene herausgenommen,“ sagte Utrecht’s Sprecher Victor Everhardt dem Niederländischen Rundfunk NOS am Donnerstag.

Utrecht ist die viert-größte Stadt in den Niederlanden, etwa 50 km südwestlich von Amsterdam.

Wenn die Anfpflanzung kontrolliert wird, kann die Qualität garantiert werden und somit gesundheitlichen Schäden reduziert werden, sagte Everhardt.

Ein niederländischer Bürger kann maximal fünf Cannabispflanzen Zuhause für den Eigenbedarf züchten, und die Stadt möchte die Graskonsumenten in einer Kooperative vereinigen.

Das niederländische Ministerium für Sicherheit und Justiz sagte demgegenüber, dass dieser Plan illegal wäre und die Beteiligten mit Verhaftungen rechnen müssten, wenn er durchgeführt würde.

„Die Politik gegenüber „weichen Drogen“ erlaubt nicht die kollektive Anpflanzung von, zum Beispiel, 500 Pflanzen.“ sagte der Sprecher des Ministeriums.

Während der letzten Jahre versuchen die Niederlande den Konsum und Verkauf von Cannabis und Haschisch durch das Schliessen von Läden und dem Limitieren der Abgabe an Fremde einzudämmen. Dies wegen der gesundheitlichen Effekte und der kriminellen Aktivitäten, die mit der Produktion zusammenhängen.

via ENCOD und Reuters, 10. März 2011, Bericht von Gilbert Kreijger; editiert durch Michael Roddy

Interview mit den Eastside-Growers: Handeln, nicht quatschen

Handeln, nicht quatschen
Interview: KIMO

In Spanien gibt es seit einiger Zeit so genannte Cannabis Social Clubs, deren Mitglieder in einer Art Kollektiv legal Cannabis für den eigenen Bedarf und ohne kommerziellen Hintergrund anbauen dürfen. In Deutschland werden Hanfbauern, die lediglich für den eigenen Bedarf anbauen, immer noch wie Dealer bestraft, da selbst eine Pflanze oft mehr als die „Nicht Geringe Menge“ von 7,5 Gramm THC enthält.

Die repressive Gesetzeslage hindert jedoch immer weniger Menschen daran, ihr Gras allein schon aus gesundheitlichen Gründen selbst anzubauen. Die meisten machen das still und heimlich in ihrem Kämmerlein. Nicht so die Eastside Growers.

Dieser, nennen wir ihn mal „nicht registrierter Verein“, ist mit der derzeitigen Drogenpolitik überhaupt nicht zufrieden und hat sich entschieden zu handeln: Die Mitglieder bauen Gras nach dem Vorbild der spanischen Cannabis Social Clubs im Kollektiv an, kein Gramm gelangt in den Verkauf. Anders als Spanien jedoch (noch) anonym. Wir hatten die Gelegenheit, einem Gründungsmitglied in einem Interview per e-mail ein paar Fragen stellen zu können:
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AT: Petition für Cannabis als Medizin

Bitte unterstützt die Petition in Österreich, die von der CAM Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin eingereicht wurde und die in dem folgenden Video auch nochmal erklärt wird.

Zu finden ist die ausdruckbare Unterschriftenliste auf www.cannabismedizin.at

Bitte einfach kurz herum reichen unter Freunden und Bekannten, danach schnell zur CAM schicken oder persönlich vorbeibringen.

Text der Petition Cannabis als Medizin in Österreich

An die österreichische Bundesregierung:

Petition für Cannabis als Medizin

Cannabis hat eine Jahrtausende zurückreichende Geschichte als Arznei. Auch in der westlichen Welt war sie als Medikament geschätzt und fixer Bestandteil der Pharmakopöen – bis zum vollständigen Verbot dieser wertvollen Arzneipflanze als Folge der Illegalisierung in den 1930er Jahren.

Die Cannabinoidmedizin hat im vergangenen Jahrzehnt einen enormen Aufschwung erlebt. Man entdeckte die Cannabinoid-Rezeptoren und das körpereigene Cannabinoidsystem (verantwortlich für Lern- und Bewegungsprozesse, das Immunsystem u.a.), was ein bisher nie dagewesenes Verständnis für die Funktionsprinzipien mit sich brachte. Alle Pharmaunternehmen forschen auf diesem Gebiet und entwickelten unzählige neue, synthetische Cannabinoide. Auch der Hauptwirkstoff, das THC, erlebte als isolierte Monosubstanz (Dronabinol) eine Renaissance in den Arzneischränken.

Dronabinol wird in Österreich in steigendem Maße und mit guten Erfolgen verschrieben. Im Vergleich zur pflanzlichen Arznei, Cannabis „in Substanz“, mit ihren über 60 enthaltenen Cannabinoiden, weist reines THC jedoch Nachteile auf: Es ist um ein Vielfaches teurer. Es wird häufig als wirkungsschwächer und/oder nebenwirkungsreicher erlebt. Es erlaubt keine Variationen – im Rahmen des niederländischen Medizinalhanf-Programmes werden z.B. drei Varietäten Cannabis flos (Blüte) angeboten, mit je unterschiedlichen Wirkstoffgemischen für unterschiedliche Symptome.

Seit 2009 wird Cannabis für medizinische Zwecke auch in Österreich angebaut. Dennoch ist es Ärzten nach wie vor verboten, das dabei gewonnene „Cannabis in Substanz“ zu verschreiben. Im Gegensatz zu den Niederlanden, Spanien, 14 US-Bundesstaaten, Kanada, Deutschland …

Deshalb fordern die hier Unterzeichneten die österreichische Bundesregierung auf, das Verschreibungsverbot von Cannabis „in Substanz“ bzw. „Zubereitungen aus (…) Cannabis“ (§14, Abs. 1 u. 3. Suchtgiftverordnung) aufzuheben und damit dessen therapeutische Anwendung zu ermöglichen.

An dieser Stelle nochmal der Link zur Unterschriftenliste für die Petition Cannabis als Medizin.

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