Cannabis Legalisierung verschiebt sich nach hinten

Nach wiederholten Kompromissen, EU-konformen Anpassungen und weiteren Einschränkungen der ursprünglich für 2023 geplanten Legalisierung von Cannabis in der Bundesrepublik Deutschland gab der amtierende Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach kürzlich bekannt, dass das Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung zum Jahreswechsel 2023/2024 nicht umsetzbar sei. [..]

Doch auch der Bundesrat muss sich des Gesetzes im Anschluss noch konkret annehmen. Durch dessen letzte Sitzung am 15. Dezember 2023 sei die Frist dafür jedoch viel zu knapp. Die nächste gemeinsame Sitzung des Bundesrats findet allerdings erst am 2. Februar 2024 statt.

via Euro Leaders 19.12.23

Demo Flyer Info zum CanG Demo am 8-10 Dezember 2023

CanG-Kundgebung 08.-10.12. am SPD Parteitag in Berlin

Aufruf zum #Protestcamp (08.-10.12) und #Kundgebung am 09.12. für ein #CanGjetzt am #spdbpt23 – CityCube Messedamm 26, Berlin.

Unser Protestcamp wird friedlich und respektvoll sein und hat das Ziel, die öffentliche Aufmerksamkeit auf dieses wichtige Anliegen zu lenken. Das Camp ist bei den Behörden angemeldet und die Vorbereitungen laufen bereits.

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Umfrage zu Preisen unter Cannabis Social Clubs in Deutschland

CSC-Maps hat viele angehenden Anbauvereinigungen befragt und legt damit die erste Studie zur Cannabislegalisierung in Deutschland aus Sicht der CSCs vor.

Dabei wird im Durchschnitt ein Abgabepreis zwischen sieben und acht Euro pro Gramm erwartet, was spürbar unter dem gängigen Schwarzmarktpreis von etwa zehn Euro liegen würde. Hier zeigt sich der Wunsch der angehenden Anbauvereinigungen, günstig für ihre Mitglieder zu produzieren, wenn die gesetzlichen Auflagen dies zulassen.

via BvCW

CSC in München darf Satzung mit Vorbereitung zum zukünftig legalen Anbau haben – OLG München

Auch andere Cannabis Social Clubs, die Probleme mit der Eintragung haben, können sich auf die Entscheidung OLG München, Beschluss v. 04.10.2023 – 31 Wx 153/23 e berufen.

Das Amtsgericht München lehnte die Eintragung des Vereins ab und begründete dies mit einem Verweis auf einen unzulässigen Vereinszweck, der in diesem Fall noch illegal wäre. Der CSC hatte in seiner Satzung den Betrieb einer Anbaugemeinschaft aufgenommen, sobald das Gesetz geändert worden wäre.

Das OLG München musste dazu die Entscheidung des Amtsgerichts aufheben. Es entschied, dass der Vereinszweck deutlich klarstellte, dass der Anbau von Cannabis erst möglich sei, wenn das Gesetz geändert wird. Außerdem könne nur ein eingetragener Verein einen Antrag auf Genehmigung eines Anbaus stellen.

Das OLG München hat damit den Weg zur Eintragung des CSC München freigemacht.

via brp

Die Entscheidung im Volltext bei Gesetze-Bayern, OLG München, Beschluss v. 04.10.2023 – 31 Wx 153/23 e

Grafik Logo des Deutschen Bundestag

Bundestag berät erstmals über Cannabis Gesetz

Am kommenden Freitag, den 13. Oktober 2023, berät der Bundestag erstmals über den Gesetzentwurf „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“, das sogenannte „Cannabisgesetz“ (siehe Tagesordnung). Diese wichtige Diskussion können Sie live ab 11.40 Uhr auf der Seite des Bundestages oder auf Phoenix verfolgen.

Update: Der Termin am 18.10. hat stattgefunden. Es wurde an den Gesundheitsausschuss abgegeben, der darüber am 6. November beraten soll.

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