Hanfanbau zuhause kein Grund für Kündigung – AG Köln
Mietrecht- Kündigung (AG Köln, Az. 208 C 141/02)
Dem Vermieter steht kein fristloses Kündigungsrecht zu, wenn der Mieter in der Wohnung Cannabis anbaut und die Droge anschließend selbst konsumiere. Dieser Verstoß sei nicht so gravierend, was sich im vorliegenden Fall dadurch zeige, dass das dem Cannabis-Anbau zugrundliegendes Strafverfahren gegen Zahlung einer geringen Strafe eingestellt worden ist.
Quelle: das Rechtsforum
Der Focus vom 12. Mai 2008 schreibt dazu “Die Aufzucht von 2 Hanfpflanzen zum Eigenbedarf auf dem Balkon ist nach richterlicher Auffassung zulässig bzw. nicht zu beanstanden. Erst bei mehreren Hanfpflanzen in einer Plantage müsse der Hobbybotaniker rechtliche Konsequenzen tragen . So entschied das Amtsgericht Köln (Az.: 208 C 141/02).”
Update (15.05.2008): Als eine rechtliche Bewertung lässt sich sagen, dass dieses Urteil sehr interessant ist. Das Gericht fängt an zu differenzieren. Es existieren BGH-Urteile, in denen die fristlosen Kündigung, da missbräuchliche Nutzung der Wohnung für “Grossplantagen”, als in Ordnung angesehen wurde.
Mit diesem Urteil ergibt sich eine gewisse Sicherheit für Eigenbedarfsgrower, dass sie, wenn sie erwischt werden, nicht einfach aus der Wohnung geworfen werden können. Die Cannabis Social Club Bewegung begrüsst dieses Urteil.