Cannabis-Verbot gestoppt?

So schreibt die Süddeutsche Zeitung am 22.1.2011: Cannabis-Verbot gestoppt:

Köln – Im Kampf um die Nutzung von Cannabis als Medizin für chronisch Kranke haben die Befürworter einen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht in Köln stellte in einem am Freitag veröffentlichten Urteil klar, dass schwer kranken Menschen der Anbau von Cannabis zu Linderung ihrer Beschwerden nicht pauschal untersagt werden darf. Im vorliegenden Fall hatte das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte einem seit 1985 an Multipler Sklerose erkrankten Mann aus Mannheim den Eigen-Anbau von Cannabis in seiner Wohnung verboten. Die Kölner Verwaltungsrichter gaben einer Klage dagegen teilweise statt. Die Behörde muss nun neu über den Antrag entscheiden. Der 46-Jährige hatte Cannabis angebaut, um seine Bewegungsstörungen zu lindern. (Az. 7 K 3889/09) dpa

So hätte die Entscheidung der Behörde (Bfarm), dass eine Anbauerlaubnis gegen internationale Verträge verstosse sowie dass der Anbaubereich nicht genügend geschützt sei, nicht das Gewicht um die Erlaubnis zu versagen:

Grafik zum Sicherheitsmodell der Bfarm zum Cannabis Anbau

Das Verwaltungsgerichts hat festgestellt, dass die ablehnende Entscheidung des BfArM rechtswidrig war. Zwingende Versagungsgründe lägen nicht vor. Die Sicherungsmaßnahmen des Klägers seien ausreichend. Der jahrelange Eigenanbau belege, dass der Kläger sich durch eine Therapie mit dem eigenangebauten Cannabis nicht selbst schädigt. Der mit der Erlaubniserteilung verbundene Verstoß gegen das internationale Suchstoffabkommen müsse nicht zwingend zu einer Versagung der Erlaubnis führen. Das BfArM habe auch bei Verstoß gegen das Abkommen einen Ermessensspielraum, innerhalb dessen auch die Interessen des Klägers angemessen zu berücksichtigen sind. Dieses Ermessen habe die Behörde (bisher) nicht ordnungsgemäß ausgeübt, weil sie allein darauf abgestellt hat, dass eine Vertragsverletzung dem Ansehen der Bundesrepublik schadet.

via Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin

Update

Die Bundesregierung, in der Rolle des Bundesministerium für Gesundheit, hat Revision eingelegt. Damit geht das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht und das bedeutet durchaus zwei weitere Jahre Schmerzen und Pein für die betroffene kranke Person, bis was passiert.

Schweiz: Verein für medzinisches Cannabis gegründet

Die Schweiz wird eines der nächsten Länder sein, in dem das Cannabis Social Club-Konzept mit in eine Anbaugemeinschaft für Patienten fliesst: Seit Juni 2010 besteht der Verein „Medical Cannabis“ mit Sitz in Clavaleyres. Der Verein bezweckt die Förderung der Anwendung von Cannabis in der Medizin und die Versorgung von Patienten mit diesem Heilkraut.

Die Vereinsidee beruhe auf dem System der Cannabis Social Clubs, laut derer via Mitgliederbeitrag ein Anrecht auf einen Teil des angepflanzten Hanfs erworben wird. Ein professioneller Gärtner kümmert sich um die Qualität der Cannabisprodukte.

Da das neue Betäubungsmittelgesetz ausdrücklich Hanf für medizinische Anwendungen zulässt, wird es nun für Patienten (und nur für Patienten!) möglich, in der Schweiz Hanf als Medzin zu verwenden.

Es geht jetzt darum, möglichst viele Patienten zu vereinen, so dass dieser Verein möglichst stark wird und als Pionier diese neue Möglichkeit wirklich ausschöpfen kann.

Falls Sie Interesse haben, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen, entweder per E-Mail an acms@cannaweb.ch oder telefonisch unter der Nummer 079 633 18 48 ab 13:00

via hanf-info.ch

Cannabis wird „legaler“ – Umstufung im Betäubungsmittelgesetz geplant

Bald wird es in Deutschland für viele Patienten und potentielle Patienten deutlich einfacher sein, an Medikamente aus Cannabis zu gelangen. So tagte am 3. Mai 2010 der 35. Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) um Vorschläge zur Aufnahme und Änderung bzw. Ergänzungen in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorzunehmen.

Die Hanfplantage berichtete über eine Meldung der Apotheke-Adhoc, dass Cannabis-Extrakt als Wirkstoff von Fertigarzneimitteln von einem Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel zur Umstufung in Anhang III, verschreibungsfähige Betäubungsmittel, vorgeschlagen wurde. Mittlerweile ist das Protokoll der Sitzung zu online verfügbar: 35. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) am 03. Mai 2010 um 13.00 Uhr im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn).

So lautet es dort:

Änderung der Position Cannabis in den Anlagen I bis III des BtMG:

  • Anlage I BtMG: Aufnahme folgender, zusätzlicher Ausnahmeregelung (e) zu der Position Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen):
    ausgenommen e) Cannabis und Zubereitungen von Cannabis zu den in den Anlagen II und III bezeichneten Zwecken.
  • Anlage II BtMG: Aufnahme der Position Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen), inkl. folgender Einschränkung:
    – sofern sie zur Herstellung von Zubereitungen zu medizinischen Zwecken bestimmt sind.
  • Anlage III BtMG: Aufnahme der Position Cannabis-Extrakt (Extrakt, der aus Pflanzen und Pflanzenteilen der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen gewonnen wird), inkl. folgender Einschränkung:
    – nur in Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind.

Anlage I ist das „Totalverbot“. Anlage II bedeutet, Pflanzenteile werden verkehrsfähig (im Sinne der Produktion, Aufarbeitung und Handel), können also zb. weiterverarbeitet werden zu einem Fertigarzneimittel. Anlage III bedeutet: verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Damit sinkt die potentielle Hemmschwelle für Ärzte, Cannabis zu verschreiben, deutlich. Viele zukünftige und jetzige Patienten können davon profitieren!

Damit dürfte die Frage, was ein Fertigarzneimittel auf Marihuanabasis ist, interessant werden. Wir kennen da zum Beispiel: Marihuana aus den Abgabestellen in den USA, Niederländisches Apotheken-Bedrocan Marihuana, Cannabis-Vollextrakte wie sie die THCPharm herstellt, usw. Um Ergänzungen wird gebeten!

Auch das Hanf Journal stellt sich ähnliche Fragen: Das wird Teuer: Cannabis als Medizin in Deutschland: Wer profitiert vom aktuellen Modell?.

Wir bleiben am Ball.

Zweite Phase des Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für den Eigenanbau von Cannabis für medizinische Zwecke

Ein Patient hatte über eine Anbauerlaubnis für Cannabis zu medizinischen Zwecken geklagt, und nun nach etwa drei Jahren kommt etwas Bewegung in die Sache: So berichten die ACM-Mitteilungen und das Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin über den Fortgang des Gerichtsverfahrens:

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BtMG: Cannabis soll Umgestuft werden

Bald könnten Medikamente aus der Cannabispflanze in Deutschland legal werden. Am 3.5. tagte der Sachverständigenauschuß zu Betäubungsmitteln und kam zu der Empfehlung, Cannabis und Cannabis-Extrakte von Anlage 1 in Anlage 2 und 3 umzustufen. Dies berichten diverse Newsdienste.

Die Grüne Bundestagsfraktion erklärte dazu:

„Jetzt muss die Bundesregierung den zweiten Schritt folgen lassen und die Empfehlung umsetzen. Dazu ist eine Rechtsverordnung notwendig, durch die der Cannabisextrakt in Anhang III des Betäubungsmittelgesetzes umgestuft und so verkehrs- und verschreibungsfähig wird. Ein noch zuzulassendes Arzneimittel auf Basis des Cannabisextraktes kann dann durch Ärztinnen und Ärzte auf Rezept verschrieben werden. Bislang hat die Bundesregierung jedoch leider offen gelassen, ob sie bereit ist, einen Cannabisextrakt in Anhang III umzustufen.“

Die ersten Plätze im San Francisco Cannabis Cup

Die Hanfplantage berichtet von den Gewinnern des diesjährigen San Francisco Cannabis Cups. Das Cannabis für diesen Wettbewerb wird von den lokalen „Medical Marihuana Dispensaries“, also den Abgabestellen für medizinisches Marihuana ausgetragen. Diese Wettbewerbe sind nicht nur eine gute Werbung, sondern sollen auch gute Qualität gewährleisten und die Menschen für gute Qualität sensibilisieren. Wenn wir das die „Blei im Gras“ Geschichte hierzulande denken, wird mir gleich ganz anders.

Die Gewinner des San Francisco Cannabis Cup (2009) sind:

  1. Dragon’s Breath von The Green Cross (SF), ein Indoor Organic Hydroponic Sativa
  2. Jack Herer von The Green Cross (Santa Cruz), ein Outdoor Sativa
  3. Blue Train von East Bay Patients (Contra Costa), ein Indoor Hydroponic Sativa

Fotos vom Cup hier, Presseberichte hier und hier.

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