Cannabis wird „legaler“ – Umstufung im Betäubungsmittelgesetz geplant

Bald wird es in Deutschland für viele Patienten und potentielle Patienten deutlich einfacher sein, an Medikamente aus Cannabis zu gelangen. So tagte am 3. Mai 2010 der 35. Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) um Vorschläge zur Aufnahme und Änderung bzw. Ergänzungen in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorzunehmen.

Die Hanfplantage berichtete über eine Meldung der Apotheke-Adhoc, dass Cannabis-Extrakt als Wirkstoff von Fertigarzneimitteln von einem Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel zur Umstufung in Anhang III, verschreibungsfähige Betäubungsmittel, vorgeschlagen wurde. Mittlerweile ist das Protokoll der Sitzung zu online verfügbar: 35. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) am 03. Mai 2010 um 13.00 Uhr im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn).

So lautet es dort:

Änderung der Position Cannabis in den Anlagen I bis III des BtMG:

  • Anlage I BtMG: Aufnahme folgender, zusätzlicher Ausnahmeregelung (e) zu der Position Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen):
    ausgenommen e) Cannabis und Zubereitungen von Cannabis zu den in den Anlagen II und III bezeichneten Zwecken.
  • Anlage II BtMG: Aufnahme der Position Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen), inkl. folgender Einschränkung:
    – sofern sie zur Herstellung von Zubereitungen zu medizinischen Zwecken bestimmt sind.
  • Anlage III BtMG: Aufnahme der Position Cannabis-Extrakt (Extrakt, der aus Pflanzen und Pflanzenteilen der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen gewonnen wird), inkl. folgender Einschränkung:
    – nur in Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind.

Anlage I ist das „Totalverbot“. Anlage II bedeutet, Pflanzenteile werden verkehrsfähig (im Sinne der Produktion, Aufarbeitung und Handel), können also zb. weiterverarbeitet werden zu einem Fertigarzneimittel. Anlage III bedeutet: verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Damit sinkt die potentielle Hemmschwelle für Ärzte, Cannabis zu verschreiben, deutlich. Viele zukünftige und jetzige Patienten können davon profitieren!

Damit dürfte die Frage, was ein Fertigarzneimittel auf Marihuanabasis ist, interessant werden. Wir kennen da zum Beispiel: Marihuana aus den Abgabestellen in den USA, Niederländisches Apotheken-Bedrocan Marihuana, Cannabis-Vollextrakte wie sie die THCPharm herstellt, usw. Um Ergänzungen wird gebeten!

Auch das Hanf Journal stellt sich ähnliche Fragen: Das wird Teuer: Cannabis als Medizin in Deutschland: Wer profitiert vom aktuellen Modell?.

Wir bleiben am Ball.

Gutachten: Eigenabau von Cannabis für Patienten möglich

Das Hanf Journal berichtet von dem zur Zeit laufenden Verfahren um eine Anbauerlaubnis für medizinisches Marihuana. Wir berichteten. So geht es insbesondere dieses Mal um die Frage, ob ein Anbau genehmigungspflichtig ist, was die „internationalen Verträge“, auf denen immer herumgepocht wird, sagen – oder ob die Behörde den Patienten unterstützen sollte. Wir sagen: Sie sollte aufhören, kranken Menschen ihre Medizin zu verweigern und sie bei dem Hanfanbau unterstützen, wo es nur geht!

Am 28. April 2010 hat Prof. Dr. jur. Lorenz Böllinger von der Universität Bremen ein „Kurzgutachten zur Rechtsfrage, ob für die Genehmigung des Anbaus von Cannabis für medizinischen Eigenbedarf eine „Stelle“ gem. Art. 23 ÜK 1961 errichtet werden muss“ vorgelegt. Zusammenfassend kommt der Gutachter dabei zu dem Ergebnis: „Die rechtswissenschaftliche Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Errichtung einer Agentur gem. Art. 28 i.V.m. Art. 23 ÜK 1961 im Falle des Eigenanbaus von Cannabis zur medizinisch indizierten und verordneten Medikation nicht erforderlich und angezeigt ist. Die Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG kann mithin nicht unter Berufung auf § 5 Abs. 2 BtMG versagt werden.“

Das vollständige Gutachten hinter diesem Link ist auf der Internetseite der IACM/SCM verfügbar.

Zweite Phase des Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für den Eigenanbau von Cannabis für medizinische Zwecke

Ein Patient hatte über eine Anbauerlaubnis für Cannabis zu medizinischen Zwecken geklagt, und nun nach etwa drei Jahren kommt etwas Bewegung in die Sache: So berichten die ACM-Mitteilungen und das Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin über den Fortgang des Gerichtsverfahrens:

Weiterlesen

Marihuana anbauen wegen Blei im Gras

Vielleicht hat es der eine oder andere nicht mitbekommen, im Jahre 2007 gab hauptsächlich in/um Leipzig eine größere Welle Bleivergiftungen. Als viele Leute sich untersuchen liessen, kam dabei heraus, dass sie alle Marihuana rauchen. Die Blei im Gras Story wurde dort geboren. Mehr als 450 Leute haben sich untersuchen lassen, zwei gute handvoll Leute werden bis an ihr Lebensende Medikamente gegen Schwermetallvergiftung fressen müssen. Der erste größere Fall von Bleivergiftungen nach dem 2. Weltkrieg – zum Glück ist dabei niemand umgekommen.

Es gibt viele Gerüchte darum: Und nein, es ist wirklich noch niemand daran Umgekommen, aber es wäre möglich. Weiteres dazu auch im FAQ zu Blei-im-Gras von den Drugscouts (und als PDF zum Drucken).

Hier ein Zeitungsausschnitt aus der Frankfurter Rundschau. Da wurde jemand verurteilt, weil er seinen Eigenbedarf lieber selbst Anbaut, als das Risiko von Blei im Gras auf dem Schwarzmarkt einzugehen.

Angst vor Blei

B. ist geständig, es tut ihm auch alles furchtbar leid und er wird´s nie wieder tun. Aber seine Motive kann auch jeder Kunde eines Biomarktes nachvollziehen: „In Berlin haben Leute Blei ins Gießwasser getan“, um das
Gewicht ihrer Hanfpflanzen und damit deren Gewinn zu steigern, „da sind auch Leute dran gestorben“, und er habe sich gedacht, da baue er doch lieber selber an, statt eine Bleivergiftung zu bekommen. Mit anderen Worten: Es war allerhöchste Eisenbahn, dass Alexander B. mit der paranoiafördernden Kifferei aufhört, und das hat er ja auch getan.

Urteil: Anderthalb Jahre auf Bewährung und 1500 Euro an „Keine Macht den Drogen“. Damit kann Alexander B. leben. Das Geld ist schnell wieder drin, wenn er nicht mehr raucht.

Cannabis Social Club „Trekt Uw Plant“ bringt die erste Ernte ein

Am 10. April 2010 konnte die erste Ernte der kollektiven Cannabispflanzung des nicht-kommerziellen Cannabis Anbauvereins „Trekt Uw Plant“ präsentiert werden.

Nach fast vier Jahren Aktivismus der Organisation Trekt Uw Plant konnte jetzt die ersten legal gewachsenen Cannabispflanzen in Belgien den Mitgliedern präsentiert werden.

Dieser Videobericht ist der Beweis für die Präsentation, die etwas früher in diesem Monat stattfand für die erste Ernte des Anbauvereins „Trekt Uw Plant“ (Zieh deine Pflanze auf). Diese Ernte waren die Cannabispflanzen einiger Mitglieder. Damit hat die Organisation einen signifikanten Beitrag zu der rechtlichen Regulierung des Belgischen Cannabismarktes gemacht. Es ist auch ein wichtiger Schritt zu der kompletten Selbstversorgung für alle Mitglieder.

Seit 2005 wird eine Ministeriale Richtlinie in Belgien angewendet, welche den Besitz von maximal drei Gramm Marihuana und eine weibliche Pflanze nicht verfolgen lässt. Die Polizeibeamten können höchstens eine „vereinfachte Erfassung“ anwenden, die keine rechtlichen Konsequenzen hat. Das Cannabis kann auch nicht ohne Zustimmung des Besitzers beschlagnahmt werden.

Während der letzten Jahre hat Trekt Uw Plant diese Richtlinien getestet. Bei zwei Gelegenheiten, am 12. Dezember 2006 und am 3. Mai 2008 wurde eine kollektive Cannabispflanzung in der Öffentlichkeit durchgeführt. Bei beiden Malen wurde die Pflanzung konfisziert und die Vorstände der Organisation verhaftet und angeklagt. Bei beiden Malen wurde die Organisation vom Richter verurteilt. Das erste Mal wegen Cannabisbesitzes, das zweite mal wegen der „Anstiftung zu Drogenkonsum“. Beide Male wurde Berufung eingelegt und tatsächlich Freigesprochen. Dies geschah am 26. Juni 2008 und am 25. Februar 2010.

Mit diesen Freisprüchen hat Trekt Uw Plant die Schlussfolgerungen gezogen, dass ihre Methoden tatsächlich in die Vorgaben der Belgischen Gesetzesmacher passen: durch die Beendigung der Verfolgung für Besitz und Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf ist der Akzent der Politik von der Justiz zur Gesundheitsvorsorge gewandert. Anbau für den Eigenbedarf ist eine gesunde Alternative gegenüber dem Schwarzmarkt und dem Tourismus zu die Coffeeshops in den Niederlanden. Eine nicht-kommerzielle Anbauvereinigung wie Trekt Uw Plant nutzt ökologische Anbaumethoden und vermeidet das Risiko einer Verschmutzung des Produktes, wie es in vielen Fällen auf dem Schwarzmarkt vorkommt. Im Gegensatz zu dem Schwarzmarkt ist die Anbauvereinigung nicht für minderjährige Zugänglich.

Trekt Uw Plant möchte ein Signal an die geschätzten 500.000 Cannabiskonsumenten in Belgien senden. Von nun an ist es unter bestimmten Umständen möglich, eine kollektive Pflanzung von Cannabis für den Eigenbedarf in einem geschlossenen System zu organisieren und zu betreiben. Damit ist Belgien einen Schritt weiter als die Niederlanden, wo der Verkauf kleiner Mengen toleriert ist, aber nicht der Anbau.

Weiteres auf der Webseite von Trekt Uw Plant. Via ENCOD.

Frühjahr ist Hanfanbau Zeit!

Der letzte Frost geht langsam aus dem Boden. Die beste Zeit für den Cannabisanbau „Outdoor“, also draußen, ist Mitte April bis Mai. Das bedeutet: Überall wo man seinen Hanf anbauen darf, schonmal das Feld vorbereiten für die Aussaat. Anderswo gilt natürlich auch: Ein guter Boden steigert den Ertrag, egal von welcher Frucht. Im folgenden ein Text über alles was ein guter Freilandboden enthalten sollte:

Die Cannabis Social Clubs haben jetzt auch eine Seite auf Facebook – sei unser Freund :-)

Der Boden

Ideal ist eine Bodenbeschaffenheit,wie sie sich auch für den Gemüseanbau eignet-der Boden sollte: locker (biologische Gare) sein- beim zusammenpressen nicht klumpen; eine gute Dränage (durchsickern des Wassers) haben- aber auch eine gewisse Feuchtigkeit damit der Boden nicht zu schnell austrocknet; Nährstoffreich (üppiger Wuchs), belebt (Regenwürmer) und somit reich an organischer Substanz (erkennbar an brauner bis schwarzer Farbe & einem erdigem Geruch) sein -der pH-Wert sollte im neutralen Bereich zwischen 6,5 und 7 liegen.

Verschiedene Eigenschaften des Bodens, die zeigen ob er zum Anbauen geeignet ist:
Weiterlesen

1 2 3 4 5 6