Bundesregierung strebt keine Legalisierung zum Eigenbedarfsanbau an

Die Bundesregierung antwortet mit abgedroschenen Phrasen auf die Anfrage den LINKEN (PDF) nach einer „Festschreibung“ der sogenannten „geringen Menge“, nach dem Motto: „Strafe muss sein, weil das ja klar ist“. Die parlamentarische Aktivität der LINKEN ist trotzdem als Erfolg zu werten. Die DHV-Cannabispetition zeigt Wirkung.

Wie der DHV am 3. März 2011 berichtete, reichten einige Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE eine kleine Anfrage mit Bezugnahme auf die Cannabispetition ein. Nun hat die Bundesregierung den Fragenkatalog beantwortet. Dabei beweist sie erneut, von nicht einmal besonders neuen Erkenntnissen in der Drogenpolitik keine Ahnung zu haben – oder die Fakten bewusst zu ignorieren.

„Die Bundesregierung hält an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, Erwerbs und Anbau von Cannabis fest. (…) Durch die präventive Wirkung der Strafandrohung wird die Verfügbarkeit und die Verbreitung der Substanz eingeschränkt.“ so die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung der Beantwortung.

Die Empirie wiederlegt die These eine Korrelation zwischen Cannabisverbot und Cannabiskonsum. In einem Essay hat Maximilian Plenert die Irrelevanz der Drogenpolitik und die notwendigen politischen Konsequenzen dargestellt. Demzufolge basiert die Drogenpolitik der Bundesregierung auf falschen Annahmen.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung ist als pdf-Dokument verfügbar. Teilweise werden Fragen nicht vollständig beantwortet bzw. die Antworten gehen an der Fragestellung vorbei.

Weiterhin strebt die Bundesregierung eine Legalisierung des Eigenanbaus „aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung“ nicht an. Fakt ist jedoch, dass viele Konsumenten aufgrund der enormen Verbreitung von Streckmitteln – von Dünger über Kunststoff bis Blei – die Initiative zum Eigenanbau zur Selbstversorgung aus Gründen des Schutzes der eigenen Gesundheit ergreifen. Wer den Eigenanbau verhindert, setzt mehr Konsumenten einem gesundheitsschädlichen Schwarzmarkt aus.

Quelle: Deutscher Hanfverband: Bundesregierung antwortet auf kleine Anfrage der LINKEN, 24.3.2011

Update

Die Darstellung, dass der Cannabisanbau weiterhin Strafbar sei, ist so wichtig, dass dafür eine eigene Pressemitteilung der Bundesregierung veröffentlicht wurde. Nun sind PM’s nicht so selten, aber genau diese Antwort – neben den vielen anderen – herauszustellen, ist eine kleine, aber sichtbare Einschüchterungstaktik.

Interview mit den Eastside-Growers: Handeln, nicht quatschen

Handeln, nicht quatschen
Interview: KIMO

In Spanien gibt es seit einiger Zeit so genannte Cannabis Social Clubs, deren Mitglieder in einer Art Kollektiv legal Cannabis für den eigenen Bedarf und ohne kommerziellen Hintergrund anbauen dürfen. In Deutschland werden Hanfbauern, die lediglich für den eigenen Bedarf anbauen, immer noch wie Dealer bestraft, da selbst eine Pflanze oft mehr als die „Nicht Geringe Menge“ von 7,5 Gramm THC enthält.

Die repressive Gesetzeslage hindert jedoch immer weniger Menschen daran, ihr Gras allein schon aus gesundheitlichen Gründen selbst anzubauen. Die meisten machen das still und heimlich in ihrem Kämmerlein. Nicht so die Eastside Growers.

Dieser, nennen wir ihn mal „nicht registrierter Verein“, ist mit der derzeitigen Drogenpolitik überhaupt nicht zufrieden und hat sich entschieden zu handeln: Die Mitglieder bauen Gras nach dem Vorbild der spanischen Cannabis Social Clubs im Kollektiv an, kein Gramm gelangt in den Verkauf. Anders als Spanien jedoch (noch) anonym. Wir hatten die Gelegenheit, einem Gründungsmitglied in einem Interview per e-mail ein paar Fragen stellen zu können:
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Cannabis-Verbot gestoppt?

So schreibt die Süddeutsche Zeitung am 22.1.2011: Cannabis-Verbot gestoppt:

Köln – Im Kampf um die Nutzung von Cannabis als Medizin für chronisch Kranke haben die Befürworter einen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht in Köln stellte in einem am Freitag veröffentlichten Urteil klar, dass schwer kranken Menschen der Anbau von Cannabis zu Linderung ihrer Beschwerden nicht pauschal untersagt werden darf. Im vorliegenden Fall hatte das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte einem seit 1985 an Multipler Sklerose erkrankten Mann aus Mannheim den Eigen-Anbau von Cannabis in seiner Wohnung verboten. Die Kölner Verwaltungsrichter gaben einer Klage dagegen teilweise statt. Die Behörde muss nun neu über den Antrag entscheiden. Der 46-Jährige hatte Cannabis angebaut, um seine Bewegungsstörungen zu lindern. (Az. 7 K 3889/09) dpa

So hätte die Entscheidung der Behörde (Bfarm), dass eine Anbauerlaubnis gegen internationale Verträge verstosse sowie dass der Anbaubereich nicht genügend geschützt sei, nicht das Gewicht um die Erlaubnis zu versagen:

Grafik zum Sicherheitsmodell der Bfarm zum Cannabis Anbau

Das Verwaltungsgerichts hat festgestellt, dass die ablehnende Entscheidung des BfArM rechtswidrig war. Zwingende Versagungsgründe lägen nicht vor. Die Sicherungsmaßnahmen des Klägers seien ausreichend. Der jahrelange Eigenanbau belege, dass der Kläger sich durch eine Therapie mit dem eigenangebauten Cannabis nicht selbst schädigt. Der mit der Erlaubniserteilung verbundene Verstoß gegen das internationale Suchstoffabkommen müsse nicht zwingend zu einer Versagung der Erlaubnis führen. Das BfArM habe auch bei Verstoß gegen das Abkommen einen Ermessensspielraum, innerhalb dessen auch die Interessen des Klägers angemessen zu berücksichtigen sind. Dieses Ermessen habe die Behörde (bisher) nicht ordnungsgemäß ausgeübt, weil sie allein darauf abgestellt hat, dass eine Vertragsverletzung dem Ansehen der Bundesrepublik schadet.

via Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin

Update

Die Bundesregierung, in der Rolle des Bundesministerium für Gesundheit, hat Revision eingelegt. Damit geht das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht und das bedeutet durchaus zwei weitere Jahre Schmerzen und Pein für die betroffene kranke Person, bis was passiert.

Spanien: Cannabis Social Clubs werden immer populärer

Spanien: Die Zahl von Cannabisklubs, die nur von Mitgliedern betreten werden dürfen, nimmt in Spanien zu. Die Konsumenten nutzen das Gesetz, das den Cannabiskonsum in Privatsräumen erlaubt. Der geräumige Paracuellos de Jarama-Klub in einer Kleinstadt in der Nähe von Madrid, in einem früheren Restaurant, ist mit einer Bar, einer Küche, Billard-Tischen und Fernsehschirmen ausgestaltet. Der Präsident des Klubs, Pedro Alvaro Zamora erklärte: „Dies ist nicht Amsterdam. Dies ist kein Coffee-Shop. Dies ist unser Klubhaus und es ist ein privater Ort.“ Es ist der am besten ausgestattete der bis zu 40 Cannabisklubs, die in Garagen und Hinterzimmern in Spanien entstanden sind, seit Cannabiskonsumenten herausfanden, dass die Gesetze, die es illegal machen, in der Öffentlichkeit zu konsumieren, nicht auf private, auf Mitglieder beschränkte Klubs anwendbar sind. (Quelle: The Guardian vom 28. Dezember 2010)

via IACM-Informationen vom 1. Januar 2011

CSC Trekt Uw Plant präsentiert zweite Ernte

Irgendwo in Belgien: Die Organisation Trekt Uw Plant (Zieh deine Pflanze auf) hat eine Cannabisplantage angelegt nach dem Prinzip: Eine Pflanze pro Mitglied. Alle Mitglieder können Ihre Pflanzen in diese Anlage stellen. Sie müssen dafür 18 Jahre alt sein, in Belgien leben und Cannabis konsumieren.

Seit Mitte August 2010 sind die ersten Pflanzen reif für die Ernte und wurden an die Mitglieder übergeben.

Seit 2005 gibt es eine Ministeriale Richtlinie in Belgien, welche besagt, dass der Besitz von maximal drei Gramm Cannabis und einer weiblichen Pflanze nicht verfolgt wird.

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