Neues vom Obersten Gericht gegen Cannabis Social Clubs in Spanien, wie das Hanf-Magazin berichtet.
Nun hat das spanische Gericht in zwei einander bekräftigenden Urteilen binnen eines Monats vor dem Jahreswechsel Barcelona jegliche Kompetenzen in der CSC-Materie abgesprochen und ratifizierte damit die Sprüche des katalanischen Obersten Gerichts. Im ersten Urteil war die Unklarheit, ob ein CSC nun legal ist oder nicht – ebenjene Grauzone – ausschlaggebend Barcelona die Fähigkeit darüber zu entscheiden, abzusprechen. Diese Entscheidungsgewalt obliege, wenn überhaupt, dann den staatlichen Institutionen, da die CSC das Delikt des Drogenhandels (Art. 368 des span. StGB) begehen könnten, und nicht Regionen oder eben Stadtgemeinden. Zugleich schließt das Urteil mit einer Art Appell, dass man eine reglementierende Rahmengesetzgebung schaffen solle, um den Konsum, die Versorgung und die Abgabe von Cannabis rechtlich abzudecken. Beide Sprüche beziehen sich auf die anfangs erwähnten Verfassungsgerichtsurteile, und Zweitere explizit auf den Fall der Stadtverordnung von Donostia (San Sebastian) im Baskenland.
Barcelona wird indes trotz der Urteile an der Norm für CSC festhalten, „jene bleibe voll und ganz aufrecht“, sagte eine Quelle aus dem Stadtrat der Onlinezeitung Publico.es. Der Gerichtsweg bleibe aufrecht, so lange, bis alle Einsprüche und Rekurse durch alle Instanzen gegangen seien. Parallel dazu erarbeite man eine neue Norm, diesmal über die Gesundheitsagentur Barcelonas und den Beauftragten für Gesundheit der Stadt. Diesmal werde man dabei nicht auf Stadtentwicklung und Umwelt setzen, sondern auf die positiven Auswirkungen der CSC auf die „Öffentliche Gesundheit“ – Qualität, Prävention, Sicherheit beim Erwerb und Konsum, da man eben nicht auf den Schwarzmarkt angewiesen ist und Beratung für Konsumenten und Patienten etwa sind der CSC-Eckpfeiler.