Kölner stellt Antrag auf ein Pilotprojekt: Kommunaler Coffeeshop / Cannabis Social Club

Pressemitteilung: Kölner stellt Antrag auf ein Pilotprojekt: Kommunaler Coffeeshop / Cannabis Social Club Köln, ein Kölner Bürger stellte am 20. Dezember 2012 bei der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen, Laurenzplatz 1-3, 50667 Köln, einen Antrag gem. § 24 GO NRW, auf ein Pilotprojekt kommunaler Coffeshop / Cannabis Social Club.

Foto von Wikipedia, Blick über das Zentrum Kölns, 2006, Raimond SpekkingDem Cannabis Colonia e.V. liegt die Kopie eines Antrags vor, in dem ein Kölner Bürger fordert, dass man in Köln ein Pilotprojekt zur Cannabis-Legalisierung startet. Um die leeren Stadtkassen zu füllen, die Menschen zu entkriminalisieren und für eine soziale Drogenpolitik. Nun soll die Stadt Köln sich darüber beraten, ein Pilotprojekt zu genehmigen, um die Folgen einer Legalisierung von Cannabis an erwachsene Bürger/innen in der Praxis zu erproben. Als ein Beispiel für ganz Deutschland soll Köln vorangehen, einen neuen Weg für die Zukunft beschreiten und davon profitieren. Da die Stadt Köln gerade in großen finanziellen Schwierigkeiten steckt, käme jede zusätzliche Steuereinnahmequelle nur recht. Zumal es von Wissenschaftlern und Experten widerlegt ist, dass die Cannabis-Legalisierung negativen Einfluss auf die Gesellschaft und die Gesundheit hat. Der Schwarzmarkt wird empfindlich getroffen, wenn man mal bedenkt, dass Cannabis das meist konsumierte illegale Genussmittel in Deutschland darstellt. Außerdem kann durch die staatliche Kontrolle die Gefahr von gesundheitsgefährdenden Streckmitteln in Schwarzmarktware bekämpft oder ausgeschlossen werden.

Über 40 Jahre nach dem Cannabisverbot in Deutschland wird in Köln ein Antrag gestellt, der die Re-Legalisierung von Cannabis beinhaltet. Um diesen Antrag in der jeweiligen Stadt, in diesem Falle Köln, zu stellen, muss man eingetragener Einwohner sein. So kann beispielsweise ein Bonner keinen Antrag in Köln stellen, sondern nur in Bonn. Das ist in dem Sinne wichtig, da nun Nachahmer für diese Aktion gesucht werden, die in ihrer Stadt das gleiche tun. Denn ein Versuch, macht bekanntlich klug und da jede Möglichkeit zur Legalisierung von Cannabis genutzt werden sollte, bietet sich das einfach an. Hierzu gibt es nachfolgend den anonymisierten Text des Antrags vom 20. Dezember 2012 in Köln:

„Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen

Laurenzplatz 1-3 50667 Köln

Donnerstag, 20. Dezember 2012

Antrag gem. § 24 GO NRW

Pilotprojekt kommunaler Coffeshop / Cannabis Social Club

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Einrichtung eines kommunalen Coffeshops / Cannabis Social Club als Pilotprojekt / Modellversuch in Köln.

Begründung:

1. Bekämpfung des organisierten Verbrechens und Einhaltung des Verbraucherschutzes

Jedes Jahr werden über 100.000 Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten geführt. Diese Kriminalisierung sorgt dafür, dass ein effektiver Jugend- und Verbraucherschutz durch den Staat verhindert wird. Wenn Konsumenten entkriminalisiert und der Kauf zwecks Eigenbedarf legalisiert wird, kann man die
kriminellen Strukturen der Drogenmafia besser bekämpfen. Langfristig muss es mithin legale Cannabis-Verkaufsstellen geben, sogenannte Coffeeshops / Cannabis Social Clubs. Das Ergebniss der gegenwärtigen Prohibitions – Politik ist ein ausufernder Schwarzmarkt, die fehlende Möglichkeit von Drug-Checking, um
mögliche gesundheitsgefährliche Streckmittel zu erkennen sowie fehlende Mittel für Aufklärungs-, Bildungs- und Präventionskampagnen. Die aktuellen repressiven Maßnahmen sind daher nicht verhältnismäßig für das eigentliche Ziel eines Jugend- und Verbraucherschutzes.

Wirtschaftlichkeit

Unter dem Aspekt des Kosten / Nutzen – Verhältnis zeigt sich, dass auch (besonders) in der Stadt Köln bei Polizei und Justiz mit mehreren tausend einfachen „Kifferfällen“ jedes Jahr unnötig wertvolle Ressourcen belegt werden und zudem kostet dies den Steuerzahler unglaubliche Summen. Insgesamt gibt es bundesweit jährlich 170.000 Ermittlungsverfahren welche mehrere Milliarden Euro kosten.

Wenn wir über Milliarden reden, so können wir dies auch im positivem Kontext betrachten. Es können auf Bundesebende nicht nur Milliarden gespart, sondern auch einige Milliarden Steuergelder mehr eingenommen werden, durch eine Legalisierung. 3 Millionen Menschen konsumieren Cannabis regelmäßig in Deutschland. Dies sind prozentual nicht weniger als in den Niederlanden.

Somit wird beabsichtigt, dass allein das Pilotprojekt eines städtischen Coffeshops /Cannabis Social Club bundesweite Signalwirkung entfaltet. Gleichzeitig entlasten die Mehreinnahmen die angespannte Finanzlage der Stadt.

Ähnlich wie die Entscheidung für die Legalisierung in den US Bundesstaaten Colorado und Washington die für die Staaten neue Einnahmequellen erschließt und unter Umständen Touristenströme aus benachbarten Staaten einbringen könnte, würde es auch beim Kölner Coffeeshop / Cannabis Social Club zu einer überregionalen positiven Resonanz führen.

Soziale Aspekte

Die sozialen Auswirkungen auf einfache Kosumenten sind zudem oftmals verheerend. Somit werden einfache Kölner Bürger welche bei gelentlichem Konsum ertappt wurden oftmals direkt als Verbrecher abgestempelt. Das soziale Umfeld kann auch bei solchen Vorfällen unter der Schädigung des Ansehens der Betroffenen in
Mitleidenschaft gezogen werden. Somit werde Menschen, besonders auch junge Menschen bei dieser Gelegenheit, von der Gesellschaft ausgeschlossen. In einer internationalen und weltoffenen Stadt wir Köln dürfen die Bürger doch mehr von Ihrer Stadt und hoffentlich auch Ihren Gewählten Vertretern erwarten. So gibt es in Köln Nichts, was es nicht gibt (ausser vielleicht einen Hinweis auf Düsseldorf).

Aus den o.g. Gründen beantrage ich daher, der Ausschuss möge beschließen, die Stadtverwaltung sollen ein Konzept für einen kommunalen Coffeshop entwickeln und dies kurzfristig auch erfolgreich umsetzten.

Hilfsweise beantrage ich, der Ausschuss möge beschließen, die Stadtverwaltung sollen ein Konzept für einen kommunalen Cannabis Social Club entwickeln und dies kurzfristig auch erfolgreich umsetzten.

Mit freundlichen Grüßen“

Wir vom Cannabis Colonia e.V. unterstützen diesen Antrag des uns bekannten Kölner Bürgers, der anonym bleiben möchte, in aller Form. Ein großer Wunsch ist natürlich, dass dieses Thema publik wird, dass man darüber berichtet und diese Aktion in jeder deutschen Stadt wiederholt wird. Über 40 Jahre hat sich der Großteil unserer Gesellschaft das Gehirn mit falscher Prohibitions-Propaganda waschen lassen. Nun sind wir als große vernetzte Hanfbewegung an der Reihe, das gleiche zu tun. Unser Ziel kann nicht mehr ignoriert werden, wenn es nicht mehr verschwiegen und ständig thematisiert wird. Wir haben es jetzt in der Hand, mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für unser Ziel zu kämpfen und zu siegen, denn: Cannabis ist Medizin, Rohstoff und Genussmittel.

via Cannabis Colonia: Kölner stellt Antrag auf ein Pilotprojekt

Cannabis Colonia e.V.
c/o Daniel Schmid
info@cannabiscolonia.de
Vereinsregisternummer: 17206
www.cannabiscolonia.de

Bundestag: Abstimmung Cannabis Social Clubs und Drugchecking am 17.01.2013

Auf der Tagesordnung der 217. Sitzung des Deutschen Bundestags stehen die Anträge „Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs“ sowie „Gesundheitliche Risiken des Drogengebrauchs verringern – Drugchecking ermöglichen“. Die Sitzung findet am Donnerstag, den 17.01.2013 statt, die Anträge haben die Nummer 20 und werden vermutlich gegen 19 – 20 Uhr beraten. Das Parlamentsfernsehen überträgt alle Plenardebatten live und stellt sie danach in der Mediathek bereit.
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Schweiz: „Mit kontrolliertem Cannabis-Konsum gegen den Drogenmarkt“

Grafik Flagge der SchweizDas Konzept des Cannabis Social Clubs kommt in der Schweiz in die Rede. So berichtet Swissinfo von der aktuellen Diskussion über den Flickenteppich, den die letzten gesetzlichen Regelungen erzeugt haben und später über Lösungsmöglichkeiten:

„Die fehlende Harmonisierung auf kantonaler Ebene kann Verwirrung stiften: Man weiss nicht mehr genau, ob Cannabis toleriert oder verboten ist. Es ist nötig, klarere Regeln zu erlassen“, sagte Jean-Félix Savary, Zentralsekretär der Westschweizer Gruppe für Suchtstudien (Grea), gegenüber swissinfo.ch.

[..]

Cannabis-Klub

Erfahrungen in diesem Sinn werden derzeit in den Städten Zürich und Basel geprüft, deren Parlamente in den kommenden Monaten über den Vorschlag einer kontrollierten Cannabis-Abgabe diskutieren wollen. „Es müssen noch legale und konzeptionelle Aspekte geklärt werden“, sagt Katharina Rüegg vom Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich gegenüber swissinfo.ch.

Die Schweiz könnte sich auch von Modellen inspirieren lassen, die im Ausland verbreitet sind, sagt Jean-Félix Savary. Dabei erwähnt er das Beispiel der „Cannabis Social Clubs“ in Spanien und Belgien. „Das sind Kooperativen, deren Mitglieder eine Pflanze anbauen und innerhalb eines umschriebenen und der Polizei bekannten Ortes Cannabis rauchen dürfen.“ Der Vorteil dieser Anbau-Genossenschaften sei, dass die Konsumenten registriert seien. So könnten die Jugendlichen geschützt und Programme für Prävention und Einschränkung der Risiken angewendet werden, so Savary.

Grégoire Monney, Psychologe bei der Informations-Internetseite Stop-cannabis.ch, teilt diese Ansicht. „Die grösste Gefahr könnte aber eine Banalisierung des Produktes sein: Wir dürfen den jungen Menschen kein Zeichen von ‚Normalität‘ des Cannabis-Konsums geben“, sagt er gegenüber swissinfo.ch.

Quelle: Swissinfo: Irrungen und Wirrungen um Cannabis, 22. Juli 2012

Bundestag: Abstimmung über CSC-Antrag der Partei Die Linke

Am 25.01.2012 fand im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus die 62. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages statt. Auf der Tagesordnung stand die Öffentliche Anhörung zum Antrag der Abgeordneten Frank Tempel, Dr. Martina Bunge, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. „Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs“, BT-Drucksache 17/7196.

Es ging darum, Cannabiskonsumenten zu entkriminalisieren und Cannabis Social Clubs ermöglichen. Eine Einführung von Cannabis Social Clubs könnte es Erwachsenen ermöglichen, sich legal mit Cannabisprodukten zu versorgen, ohne den Gefahren des Schwarzmarktes ausgesetzt zu sein.

Quelle: Deutscher Bundestag, Originalvideo: http://dbtg.tv/cvid/1526705

Weitere Informationen zum Antrag „Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs“: Thema CSCs bei dem Deutschen Hanf Verband

Ideologische Propaganda at its best: Cannabis und die psychische Gesundheit

In den vielen Artikeln, welche zur Zeit wegen der Diskussion im Bundestag zu Cannabis Social Clubs geschrieben werden, wird auf eine gewisse Schädlichkeit für die Psyche hingewiesen. Dass in einem „legaleren“ Umfeld, als es jetzt der Fall ist, zu deutlich weniger problematischen Konsum kommt, wird gerne außen vorgelassen, oder dass „im großen“ es keine signifikanten größeren Schäden gegeben hat. Aber schauen wir mal über den Ozean, wie es dort aussieht, wenn mit dem Thema nur ein ein kleines Stück anders umgegangen wird. Nämlich deutlich anders, als uns die Presse weismachen möchte. Das „illegale anrüchtige Umfeld“ ist auf einmal wie weg-geblasen, es wird nicht mehr stigmatisiert:

25.1. im Bundestag: Eigenbedarfsanbau und Cannabis Social Clubs

Unter dem populistisch-manipulativen Titel „Wie gefährlich ist Cannabis?“ werden in einer öffentlichen Anhörung die Mitglieder des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) am Mittwoch, 25. Januar 2012 ab 14 Uhr bei mehreren Experten über Folgen einer möglichen Legalisierung von Cannabis informieren. Hintergrund der 90minütigen Sitzung im Anhörungssaal 3 101 des Berliner Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses ist ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/7196).

Online Video

Dies ist die Aufzeichnung der Sitzung, eine Kopie auf Youtube des Originals aus dem Bundestags-TV.

Sachverständigenliste

Als Sachverständige sprachen: Dr. Raphael Gaßmann, Dr. Rainer Dahlenburg, Dr. Nicole Krumdiek, Staatsanwalt Jörn Patzak, Prof. Dr. Rainer Thomasius, Hans-Günther Meyer-Thompson, Georg Wurth, Prof. Dr. Frieder Hessenauer, Rolf Hüllinghorst

Linke: Eigenanbau von Cannabis erlauben

Die Linke fordert von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfes, der den Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabiserzeugnissen zum Eigengebrauch legalisiert. Während der Handel mit Cannabispflanzen und -produkten weiterhin untersagt bliebe, würde somit der Eigenanbau von Cannabispflanzen erlaubt.

Die Legalisierung des Eigenanbaus bildet auch die Grundlage für die von der Fraktion vorgeschlagenen Cannabis-Clubs. Diese sollen im Gesetz explizit als Möglichkeit genannt werden, den Eigenanbau der Pflanze an Außenstehende zu übertragen. Die Fraktion fordert, die Clubs als eingetragene Vereine zu organisieren, die überwiegend keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Der Zugang zu den Räumlichkeiten solle dabei ausschließlich namentlich bekannten, volljährigen Mitgliedern gestattet sein.

Zeit: Mittwoch, 25. Januar 2012, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal E 3.101

Interessierte Besucher werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort vorzugsweise per E-Mail (gesundheitsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Eine Bestätigung der Anmeldung wird nicht gegeben.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Forderungstext im Detail

1. Der Besitz von Cannabis zum Eigengebrauch wird legalisiert. Dafür ist der Besitz von bis zu 30 g getrocknete Teile der Cannabispflanze oder äquivalente Mengen anderer Cannabiserzeugnisse (z. B. Haschisch, Frischpflanzen) von den Regelungen des BtMG auszunehmen. Der Handel mit Cannabispflanzen und -produkten bleibt untersagt.

2. Die Regelungen zu Cannabissamen sind aus den Anlagen des BtMG zu streichen. Der Handel und Besitz von Cannabissamen und der Eigenanbau von Cannabis zum Eigengebrauch werden damit legalisiert.

3. Cannabis-Clubs werden im Gesetz explizit als Möglichkeit genannt, den Eigenanbau delegieren zu können. Die Clubs können für ihre Mitglieder den Cannabiseigenanbau übernehmen und gegen Zahlung kostendeckender Geldbeträge Cannabispflanzen zum Eigengebrauch abgeben. CannabisClubs sind eingetragene Vereine und verfolgen nicht überwiegend wirtschaftliche Interessen. Der Zutritt zu deren Räumlichkeiten ist ausschließlich namentlich bekannten, volljährigen Mitgliedern vorbehalten. Für den Anbau in Cannabis-Clubs ist durch den Vereinsvorstand die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Cannabis-Clubs unterliegen einem Werbeverbot und müssen von Interessenten eigeninitiativ kontaktiert werden.

4. Für Cannabisprodukte gilt ein Werbeverbot.

5. Das Rauchen von Cannabis unterliegt den Nichtraucherschutzgesetzen.

6. Für den Straßenverkehr ist eine wissenschaftlich begründete zulässige
Höchstgrenze von Tetrahydrocannabiol im Blut einzuführen.

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