Am 8.7. wird die zweite Ausgabe von Steffen Geyers Livetalkshow „Weiß der Geyer?“ mit dem Thema Cannabis Social Clubs stattfinden. Mit im Studio werden Martin Steldinger sowie Jens Sander als fachkundige Gäste sein. Martin “Tribble” Steldinger beschäftigt sich schon viele Jahre mit CSCs. Er betreibt die Webseite “Cannabis Social Clubs Berlin” und veranstaltete gemeinsam mit Near Dark vor kurzem ein CSC-Treffen mit Beteiligten aus ganz Deutschland. Jens Sander nahm an der CSC-Informations- und Diskussionsveranstaltung teil, kümmert sich beim DHV (als Praktikant) derzeit um die CSC-Aspekte und betreibt seit Anfang Mai einen “virtuellen CSC in Potsdam”. Was das ist, was es nützt und viele Fragen mehr werden wir am Montag Abend beantworten.
11.15 – 12.45 Errichtung eines Cannabis Social Club
Vier Schritte: Offentliche Präsentation, Gründung des Clubs, Professionalisierung, Lobby-arbeit
12.45 – 13.30 Mittagessen
13.30 – 15.00 Perspektive für einen CSC in Deutschland
Gesetze, Politik, Perspektive für Bürgerinitiative
15.00 – 16.00 Die nächste Schritte
16.00 – 18.00 Chill out
Cannabis Social Clubs“ sind Bürgervereinigungen, welche den Anbau einer begrenzten Menge Cannabis für ihren persönlichen Bedarf organisieren. Im Einklang mit der Gesetzgebung ihres Landes errichten sie einen geschlossenen Kreislauf von Produktion, Verteilung und Konsum.
Legal operierende „Cannabis Social Clubs“ werden bereits in Spanien und Belgien betrieben. Die Errichtung eines Clubs wäre in jedem Land möglich, in dem der Cannabiskonsum straffrei gestellt ist. Im Dezember 2011 wurde ein Verhaltenskodex für europäische „Cannabis Social Clubs“ ausgearbeitet.
Internationale Drogenkonventionen enthalten keine verbindliche Verpflichtung, die Ländern vorschreibt den Konsum und Anbau von Cannabis zum persönlichen Gebrauch zu verbieten. Aufgrund dessen können die unterzeichnenden Länder den Konsum straffrei stellen und die Regulierung des Anbaus für den persönlichen Gebrauch einführen, ohne internationale Sanktionen befürchten zu müssen. Diese Maßnahmen bilden das Fundament einer rationalen Gesetzgebung, sie sind jedoch nicht ausreichend. Der Anbau für den persönlichen Gebrauch kann die große Nachfrage nicht decken. Sie enthalten auch nicht automatisch Garantien zum Schutz vor allen Gesundheitsrisiken oder Weitergabe an den Schwarzmarkt. Um diese Risiken zu minimalisieren bedarf es eines höher entwickelten Systems der Produktion und Verteilung.
Die rationalste Lösung ist die Kollektivierung des Anbaus für den persönlichen Gebrauch. Volljährige Konsumenten, die nicht selbst Anbauen wollen können gemeinnützige Vereinigungen, die „Cannabis Social Clubs“, gründen; mit dem Zweck einen legalen, sicheren und transparenten Zugang zu Cannabis für ihre Mitglieder zu erhalten.
Dies erreichen sie durch Einsetzen eines Models für einen regulierten Markt, in dem sich das Angebot immer an der Nachfrage orientiert. Das heißt die Produktion ist auf eine festgelegte Menge begrenzt, die den Eigenbedarf der Mitglieder deckt.
Bitte nehmen Sie an dem Workshop teil, wenn Sie diese Möglichkeit schaffen wollen. Kontaktieren Sie uns mit Ihre Fragen: info@encod.org
Die Bündnisgrünen haben einen Antrag zur Legalisierung des Cannabis-Umgangs im Rahmen des Eigenbedarfs eingebracht. Um genau zu sein geht es um den Antrag: „Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, wodurch die Strafbarkeit entfällt, wenn die Person Cannabis ausschließlich zum Eigenverbrauch anbaut, herstellt, einführt, erwirbt, besitzt oder zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums unentgeltlich abgibt“.
Dazu führt der Gesundheitsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung durch. Auf einer Anhörung wird noch nichts entschieden.
Das ganze findet am Mittwoch, 17.4.2013 von 14 – 15:30 im Anhörungssaal 3 101, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH), Eingang: Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1, 10557 Berlin statt.
Interessent_innen / Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort vorzugsweise per E-Mail ( gesundheitsausschuss@bundestag.de ) anzumelden.
Außerdem gibt es einen Beitrag in dieser Anhörung, einen Antrag der SPD: „Konsum kristalliner Methamphetamine durch Prävention eindämmen – Neue synthetische Drogen europaweit effizienter bekämpfen“, die damit auf der propagandistischen Pressewelle reiten wollen.
Logbuch Legalisierung mit einer Analyse der Abstimmung zu CSCs und Drugchecking am 17.1.2013:
In der 217. Sitzung unsere aktuellen Bundestages wurde zwei Anträge der Grünen und der Linken zu Cannabis Social Clubs und zu Drugchecking diskutiert und abgestimmt.
Wie zu erwarten wurden die Anträge nicht angenommen.
Ich habe euch mal einige Argumente, im wesentlichen zu den CSCs gesammelt und analysiere sie für euch. Achtung: Kann Spuren von CDU/CSU enthalten, nur auf leeren Magen hören!
Leider ist das Video nicht mehr öffentlich verfügbar :-(
Am heutigen Donnerstag fand im Bundestag die Debatte zum Antrag der Linken auf die Zulassung von Cannabisclubs in Deutschland statt. Zudem wurde über den Antrag von Bündnis90/Die Grünen zur Ermöglichung von Drugchecking entschieden. Wie erwartet wurden beide Anträge von CDU, SPD und FDP abgelehnt.
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