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LEAP Stellungnahme zu Cannabis Social Clubs in dem Gesetzesentwurf

LEAP Deutschland e.V. hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Cannabisgesetzes(CannG) mit dem Titel:„Gesundheitspolitischen Alarmismus und bürokratischen Overkill verhindern!“ herausgegeben.

Die gesamte Pressemitteilung findet sich auf der Webseite von LEAP vom 17.5.2023

[Wir weisen] darauf hin, dass der vorgelegte Entwurf noch deutlich nachgebessert werden muss.

Aus den strikten Regelungen wird ersichtlich, dass ausschließlich gesundheitspolitische Aspekte berücksichtigt wurden, in vermeintlicher Sorge um einen Anstieg des Konsums, aber Fragen der gesellschaftlichen Gleichberechtigung, der sozialen Gerechtigkeit und einer Praktikabilität bei der Anwendung der neuen Vorschriften weitestgehend ausgeklammert wurden.

Aus unserer Sicht bedeutet ein Paradigmenwechsel, dass ein Cannabisgesetzes nicht ein BtMG 2.0 sein darf, sondern tatsächlich auch eine andere Sichtweise auf Cannabis und Cannabiskonsumenten einleitet. Deshalb lehnen wir eine Strafbarkeit des Überschreitens der viel zu niedrigen Grenze von 25 g sowie von 3 blühenden Pflanzen pro Jahr strikt ab. Hier muss das Ordnungswidrigkeitenrecht und damit auch das Opportunitätsprinzip für die Polizei gelten, ansonsten würde sich der Kontrolldruck, den wir über Jahrzehnte gesehen haben, lediglich geringfügig verschieben.

Den Anbauvereinigungen droht ein bürokratischer „Overkill“ mit den im Gesetz vorgesehenen Dokumentations-, Berichts und Meldepflichten, sowie den zahlreichen behördlichen Überwachungs-, Betretungs- und Einsichtsrechten. Mitglieder werden in zwei Altersgruppen unterteilt, die unterschiedlich im Hinblick auf Abgabe und THC-Gehalt erfasst werden müssen.

LEAP PM

LEAP, das sind übersetzt, die „Strafverfolger gegen Verbote“, die Sprecher*innen Mitglieder haben berufliche Erfahrungen in Strafverfolgungsbehörden oder auf dem Gebiet der Strafrechtspflege gesammelt. Derzeit besteht der Verein aus 5 Vorstandsmitgliedern, 51 Sprecher*innen, 105 Unterstützer*innen und Fördermitglieder, sowie 3 gemeinnützige Organisationen (über 150 Mitglieder).

Doku: Studientour 2023 in Cannabis Social Clubs Barcelona

Im März 2023 lud ICEERS Abgeordnete aus 10 Ländern nach Barcelona ein, um direkt über die Cannabis Social Clubs Erfahrungen zu sammeln und Arbeitsgruppen zu bilden, um Maßnahmen der Schadensminderung aus einer soziokulturellen Perspektive zu formulieren. Diese Mini-Doku zeigt die Höhepunkte der Tourteilnehmer*innen und wie das CSC Modell internationalen Aktivismus und politische Änderungen anfeuert:

Gesetzesentwurf zur 1. Säule liegt dpa vor

Der regierungsinterne Gesetzesentwurf, welcher die „1. Säule“ regeln soll, liegt in den beteiligten Ministerien vor. Die dpa berichtet darüber, zb. in der Süddeutschen Zeitung: „Strenge Regeln für Cannabis-Clubs geplant“, 8.5.2023 und tagesschau.

Da es noch kein finales Gesetz ist und sich noch Änderungen ergeben können, sollten die Punkte mit Vorsicht genossen werden:

  • innerhalb der Vereine und im Umkreis von 250 Metern soll kein Cannabis konsumiert werden dürfen
  • Räume und Grundstücke der Clubs sollen gesichert werden, zb. durch Zäune, einbruchssichere Türen und Fenster. Sichtschutz für Gewächshäuser.
  • Die Bundesländer können Mindestabstände zu Schulen, Spielplätzen usw. festlegen
  • Jeder Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen
  • Jeder Verein soll einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen, der oder die sich wiederholt Schulen lassen muss
  • Vorstände, die ins Vereinsregister eingetragen werden sollen, müssen ein Führungszeugnis vorlegen
  • Die Vereine müssen Grenzwerte für Pflanzenschutz und Düngerrückstände einhalten
  • Die Vereine sollen Dokumentieren, woher die Samen kommen, wie viele sie lagern, wie viele Pflanzen angebaut werden
  • Die Vereine sollen Dokumentieren, an welche Mitglieder sie wieviel Cannabis abgegeben haben
  • Jährlich sollen die Vereine mitteilen, wie viel Cannabis mit welchem Wirkstoffgehalt erzeugt, abgegeben oder vernichtet worden ist
  • Es darf nur maximal 50 Gramm Cannabis im Monat an Mitglieder abgegeben werden
  • Das Cannabis muss neutral oder unverpackt abgegeben werden, damit es keine Konsumanreize gibt
  • Ein Beipackzettel mit Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeit, Sorte sowie Wirkstoffgehalt (THC und CBD) in Prozent soll Pflicht sein
  • Jugendliche sollen keinen Zutritt zu Cannabis-Clubs erhalten
  • Wer über 18 und unter 21 und Mitglied ist, darf nur Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt (THC) von maximal zehn Prozent bekommen und maximal 30 Gramm pro Monat.
  • Unter 18 gilt man als Jugendliche und erhält keinen Zutritt. Der Entwurf sieht vor, dass Jugendämter bei Verstößen die Teilnahme an „Frühinterventionsprogrammen“ anordnen können.
  • Die Anzahl der Mitglieder der Vereine soll auf 500 begrenzt sein
  • Es darf niemand in mehr als einem Verein Mitglied sein
  • Grundsätzlich soll der Besitz (in der Öffentlichkeit) von bis zu 25 Gramm legal sein, sowie der Anbau von drei Pflanzen für den Eigenbedarf.

CSC bei Lanz: Vertreiben die Cannabis-Clubs den Schwarzmarkt?

Vertreiben die Cannabis-Clubs den Schwarzmarkt? Lauterbach diskutierte bei Markus Lanz am 27. April 2023:

269.966 Aufrufe Stand 5.5.23.

„Wenn ich weiß, ich krieg es schnell am Kotti halt mein Zeug, dann ist es ja, dann ist es naiv zu denken, dass die Leute auf einmal alle in Clubs gehen werden“, kritisiert die Zeit-Journalistin Yasmine M´Barek die Legalisierungs-Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Dieser schlägt vor, dass der Erwerb von 50 Gramm Cannabis im Monat in sogenannten „Clubs“ legalisiert werden soll.
Das Ziel der Legalisierung: Den Schwarzmarkt in Deutschland eindämmen und sauberes, nicht gestrecktes Cannabis für die Leute bereitstellen. Besonders der auf der Straße zu bekommene Stoff werde mittlerweile durch andere Drogen gestreckt, damit die Konsumenten von neuen Drogen abhängig werden. Durch die Einführung der Clubs werde der Konsum, der Erwerb und die Qualität reguliert. 500 Mitglieder dürfe ein Club groß sein, unter denen der Anbau gesichert wird.
Doch ob der Plan so erfolgreich sein wird, bezweifelt Yasmine M´Barek. Vor allem bei dem Punkt der Registrierung sieht sie eine große Schwachstelle. Datenschutz sei ohnehin ein sehr wichtiger Punkt in Deutschland. Dass ohne eine staatliches Registerbuch die Ausgabe von Cannabis kontrolliert werden könne, bezweifelt sie stark. Und selbst wenn, müsste der Preis dementsprechend auch stimmen. Denn der Aufwand, legal an Cannabis zu kommen, könnte eine große Hürde für diejenigen sein, die aktuell einfach am Kotti (Kottbusser Tor in Berlin) in kurzer Zeit ihr Cannabis kaufen können.
Den gesamten Talk findet ihr hier: https://kurz.zdf.de/OmYC/

Auf Youtube: https://youtu.be/4YEWQT6ScwM

Foto Mitglied im Cannabis Social Club

Legalisierung von Cannabis für erwachsene Personen soll kommen

Mit der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages für die neue Regierung in Deutschland steht es fest: sie wird sich für eine Legalisierung von Cannabis für erwachsene Personen einsetzen. So soll der Verkauf von Cannabis an Erwachsene in lizenzierten Läden stattfinden. Dadurch solle die Qualität gewährleistet werden, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und Jugendschutz gewährleistet werden. Ebenso soll Drugchecking und Maßnahmen zur Minderung von Schäden ermöglicht respektive ausgebaut werden.

Der gesamte Koalitionsvertrag ist u.a. bei FragDenStaat – Koaltionsvertrag nachzulesen.

Noch ist die Aussage über Lizenzen sehr wage, aber wir können uns das Cannabiskontrollgesetz der Grünen Partei anschauen, und wie es auch in anderen Ländern mit solchen Lizenzen läuft.

Erwachsenen Personen ist es grundsätzlich gestattet, sich in Vereinen zusammen zu finden. Diesen Vereine, hier ganz speziell Cannabis Social Clubs – Hanfanbauvereine – sollte es auch möglich sein, eine Lizenz zu erhalten.

CSCs halten sich an bestimmte Vorgaben, welche durch die internationale Zusammenarbeit mit ENCOD zusammengetragen wurden: Was machen Cannabis Social Clubs: Europäische Richtlinie und Cannabis Social Clubs: Verhaltenskodex

Textauszug aus dem Koalitionsvertrag:

Drogenpolitik – Zeile 2889
Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen. Modelle zum Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung ermöglichen und bauen wir aus.

Bei der Alkohol- und Nikotinprävention setzen wir auf verstärkte Aufklärung mit besonderem Fokus auf Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen. Wir verschärfen die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis. Wir messen Regelungen immer wieder an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und richten daran Maßnahmen zum Gesundheitsschutz aus

https://fragdenstaat.de/dokumente/142083-koalitionsvertrag-2021-2025/
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