Vereinfachter Zugang zu natürlichem medizinischem Cannabis

Mit diesem nachfolgendem Bericht möchten Doktor Hanf den in Frage kommenden Patienten sowie Ärzten leicht verständlich eine Hilfestellung bieten um das Antragsverfahren unter Berücksichtigung der zu erfüllenden Voraussetzungen zur Erlangung der Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zu verstehen, näher zu bringen und unter gegebenen Voraussetzungen umzusetzen.

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Sabine Bätzing antwortet auf Cannabis Social Clubs Anfrage

Sabine Bätzing, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat wie folgt auf die Anfrage zu den Cannabis Anbauvereinen auf Abgeordnetenwatch geantwortet:

Sehr geehrter Herr …,

vielen Dank für Ihre Überlegungen. Eines der wichtigsten drogenpolitischen Ziele ist es, das Risko gesundheitlicher und sozialer Schäden durch den Konsum psychoaktiver Substanzen zu vermeiden oder zu lindern. Die einfachste und wirksamst wirksamste Weise, dies zu erreichen, ist immer noch die Vermeidung von Drogen beziehungsweise die Reduzierung des Konsums. Wenn man aus einem Schwarzmarkt einen legalen Markt macht, erreicht man aller Voraussicht nach lediglich eine Verlagerung des Konsums auf den „legalen“ Markt. Für das drogenpolitische Ziel der Konsumreduzierung ist dadurch aber nichts gewonnen. Dieses Ziel gilt aber auch für den von Ihnen angesprochenen Cannabis nach wie vor; so hat der mich beratende Drogen- und Suchtrat erst kürzlich wieder empfohlen, eine weitere Reduzierung des Cannabiskonsums anzustreben – ein Ziel, das ich unterstütze. Das von Ihnen vorgeschlagene Modell, über einen Vereine über Risiken und Nebenwirkungen des Cannabiskonsums aufzuklären, könnte durchaus zur Prävention beitragen – wenn damit nicht gleichzeitig das Ziel verbunden ist, den Eigenanbau von Cannabis zu fördern.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing (12.6.2009)

BMG im Urlaub: Über 5600 warten auf Abgeordnetenwatch

Die Zahl der interessierten Personen zu der Anfrage zu Cannabis Social Clubs auf Abgeordnetenwatch steigt immer weiter. Zur Zeit warten 5650 Personen auf eine Antwort auf die große Sache: Sein Gras selber anbauen zu können: Kontrolliert in der Qualität, mit Beratung und mit einem strengen Jugendschutzsystem.

Der Antragsteller Martin Steldinger hat am 2. Juni beim BMG angerufen und erfahren, dass der die Anfrage bearbeitende Mitarbeiter zur Zeit im Urlaub sei und erst nächste Woche im Hause sei. Spätestens dann sollten wir mehr Informationen über den Stand der Dinge erfahren.

Hanfjournal: Reges Nachfragen wg. Cannabis Social Clubs

Das Hanf Journal berichtet über die Anfrage auf Abgeordnetenwatch zu Cannabis Anbau Vereinen: Was ihnen besonders auffällt: Bei den meisten Fragen sind es durchschnittlich zwischen fünf und zehn Mitleser, bei oft angeklickten Fragen werden es selten mehr als 100. Die Anfrage nach Cannabis Social Clubs sei ein „einsamer Rekord“ – es warten bis zum heutigen Tage mehr als 4000 BürgerInnen auf eine Antwort.

Abgeordnetenwatch und Cannabis Social Clubs

Zur Zeit läuft auf Abgeordnetenwatch.de eine Anfrage an die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing welche die Cannabis Social Clubs betrifft. Zur Zeit sind dort 10 interessierte Personen verzeichnet. Wenn dich das Thema der Cannabisanbau Vereine interessiert – setze dich mit auf die Interessiertenliste bei Abgeordnetenwatch. Um so mehr dabei mitmachen, um so eher zeigen wir den Politikern was wir von ihnen wollen!

Sehr geehrte Frau Bätzing,

sie haben am 24.2.2009 Herrn Rehan geantwortet, dass Sie zustimmen, dass dem illegalen Drogenhandel die Existenzgrundlage entzogen werden muss, um gesundheitliche und soziale Schäden zu vermeiden.

Dieser Meinung bin ich auch. Ein illegaler Handel findet per Definition nur in einem Schwarzmarkt statt.

Bitte berichtigen Sie mich, es müsste in Ihrem Interesse liegen, möglichst viele Menschen von dem Schwarzmarkt fern zu bekommen?

Während der UN-Suchtstoffkommission Sitzung diesen Jahres hat u.a. Deutschland die sog. Schadensminderung („Harm Reduction“) in die Anhänge zu den internationalen Vereinbarungen gefordert.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf das Thema Cannabis kommen.

Wenn Sie mir zu den oberen Punkten zustimmen können, wäre es nicht in Ihrem Interesse, ein Modell zu finden, um die Menschen zu erreichen, die bislang nur schwer zu erreichen sind?

Ich möchte an dieser Stelle das Modell des Cannabis Social Clubs empfehlen.

„Ein Cannabis Social Club ermöglicht erwachsenen Patienten und Konsumenten der Cannabispflanze, die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, einen gemeinnützigen Verein zu schaffen.

Dieser Verein ermöglicht und unterstützt den Anbau der Cannabispflanze für den Eigenbedarf. Damit werden die Mitglieder aus dem Schwarzmarkt geholt und dort eine Nachfragereduzierung erwirkt.

Der Verein berät die Mitglieder über Wirkungen, Nebenwirkungen, die medizinische Wirkung und er ermöglicht und unterstützt den eigenen Anbau zur Selbstversorgung.“

In diesem Zusammenhang, weitere Fragen:

1) Ist ein solches Modell für Sie denkbar?

2) Welche Modifikationen und/oder Vorraussetzungen müssen gegeben sein?

3a) Müsste ein solcher Verein per juristischer Definition eine Ausnahmegenehmigung für dem Umgang mit BTM benötigen?

3b) Liegt das Problem auch bei einer sog. „geringen Menge“ vor?

3c) Liegt das Problem auch bei einer sog. „geringen Menge“ zum unmittelbaren Konsum vor?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Wir sind gespannt und Berichten!

Quelle der Anfrage ist die Hanfplantage.

Update:

Die Anfrage auf Abgeordnetenwatch zu Cannabis Social Clubs hat zur Zeit über 3800 Mitzeichnungen! Einiges – Respekt!

Bayern: Blei im Gras!

Der Deutsche Hanfverband teilte am 20.2.2009 mit, dass in Bayern/München Blei im Cannabis gefunden worden sei. Es wurden mehrere Personen mit stark erhöhtem Bleiwerten im Blut eingeliefert. Analysen des von ihnen konsumierten Marihuana ergaben: Blei.

Damit wird ein neues Kapitel einer dramatischen Entwicklung aufgeschlagen.

Hier der Link zu der Sammlung häufiger Fragen zu dem Blei-im-Gras Komplex von den Drugscouts in Leipzig

Auswirkungen einer Bleivergiftung

Magen-Darm-Beschwerden, schwere Bauchkrämpfe, langsamer Puls, hoher Blutdruck, Hirnschädigung („Bleidemenz“), Nervenschädigung, Zittern/Tremor, Muskelschwäche, Bleisaum am Zahnfleischrand, Nierenschädigung.

Im Extremfall besteht sogar Todesgefahr. In Leipzig mussten einge Patienten auf die Intensivstation.
Ende 2007 war es zu einer Massenbleivergiftung durch Marihuana im Raum Leipzig gekommen. Seit dem 2. Weltkrieg hatte es in Deutschland keine derartige Serie von Bleivergiftungen mit über 100 Betroffenen mehr gegeben.

Georg Wurth, Sprecher des Deutschen Hanf Verbandes betont: “Nur der Verkauf von Cannabis in Fachgeschäften kann dafür sorgen, dass Vier Millionen Cannabiskonsumenten in Deutschland vor skrupellosen Geschäftemachern und gefährlichen Streckmitteln geschützt werden. Der legale Anbau einiger Pflanzen wären ein sinnvoller erster Schritt. Bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung ihre Blockadehaltung im Interesse der Gesundheit der Konsumenten endlich aufgibt.”

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