BtMG: Cannabis soll Umgestuft werden

Bald könnten Medikamente aus der Cannabispflanze in Deutschland legal werden. Am 3.5. tagte der Sachverständigenauschuß zu Betäubungsmitteln und kam zu der Empfehlung, Cannabis und Cannabis-Extrakte von Anlage 1 in Anlage 2 und 3 umzustufen. Dies berichten diverse Newsdienste.

Die Grüne Bundestagsfraktion erklärte dazu:

„Jetzt muss die Bundesregierung den zweiten Schritt folgen lassen und die Empfehlung umsetzen. Dazu ist eine Rechtsverordnung notwendig, durch die der Cannabisextrakt in Anhang III des Betäubungsmittelgesetzes umgestuft und so verkehrs- und verschreibungsfähig wird. Ein noch zuzulassendes Arzneimittel auf Basis des Cannabisextraktes kann dann durch Ärztinnen und Ärzte auf Rezept verschrieben werden. Bislang hat die Bundesregierung jedoch leider offen gelassen, ob sie bereit ist, einen Cannabisextrakt in Anhang III umzustufen.“

Auf Teneriffa eröffnet ein Cannabis Social Club „Lebensqualität“

Übersichtskarte der Kanaren und Teneriffa von WikipediaWie ACN am 21. April 2010 meldete hat der Verein für das Studium und die Standardisierung von Cannabis (Cannarias) bekannt gegeben, auf Teneriffa einen sogenannten Cannabis Social Club mit dem Namen „Lebensqualität“ zu eröffnen, nachdem er bereits Gruppen in Gran Canaria geschult hatte.

Der Vorstehende des Vereins erinnert daran, dass des diese Clubs nur auf eine bestimmte Art und Weise gibt „die mit den Gesetzen unseres Landes übereinstimmen“. „Es geht um Qualität, eine gemeinsame Produktion bei dem Anbau und natürlich die „Trennung der Märkte“, abgenabelt vom Schwarzmarkt – zur Deckung des Eigenbedarfs.

Der Konsumentenverein „Lebensqualität“ wird Platz für Patienten bieten, die Cannabis zur Linderung ihrer Krankheiten oder Nebenwirkungen der Behandlung nutzen genauso wie für Personen, die es nur zu Entspannungszwecken nutzen.

Wie schon oben erläutert, sind diese Art von Betrieben vom Staat kontrolliert und verschiedene Studien dazu legen nahe, dass die kollektiven Kulturen positiv auf die Konsumenten wirken und somit alle Urteile zu Gunsten der Vereine ausfallen.

Auf den Kanaren gibt es schon weitere Hanfanbauvereine. So arbeitet auf Gran Canaria ein Club mit über 60 Mitgliedern.

Zu den Zahlen der Rauschgiftkriminalität 2009

Das BKA und die Drogenbeauftragte Dyckmans haben letzte Woche Donnerstag einen Kurzbericht mit Zahlen der Rauschgiftkriminalität 2009 veröffentlicht. Was uns insbesondere interessiert, ist zum einen der Abschnitt zu den Cannabisanbau in Deutschland, zum anderen die Verwendung des Wortes Rauschgift. Der Artikel ist ein guter Moment, um dies etwas weiter darzulegen.

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Ströbele über das Konzept der Cannabis Social Clubs

Am 26.3.2010 beantwortete der Abgeordnete Hans-Christian Ströbele aus Berlin eine Anfrage zu dem Thema der Cannabis Social Clubs. Die Anfrage beschäftigte sich insbesondere mit der Bekämpfung der Bandenkriminalität, die in Berlin und Umgebung immer mehr Schlagzeilen macht.

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Jetzt mitmachen: Streckmittelfrage an Dyckmans vom DHV

Die Bundesdrogenbeauftragte Dyckmans hat auf abgeordnetenwatch.de zum wiederholten Male geschrieben, dass sie beim Thema „Steckmittel in Marihuana“ keinen Handlungsbedarf sieht, da ihr „über die wenig konkreten Angaben des Deutschen Hanfverbandes hinaus noch keine weiteren Meldungen vorliegen“. Georg Wurth vom Hanfverband hat jetzt nachgehakt, denn die Informationen des DHV-Streckmittel-Melders sind sehr wohl sehr konkret. Jeder, der Dyckmans Antwort sehen will, kann sich beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen lassen:

Weltverbot für Hanfsamen von den Vereinten Nationen

Darstellung zum Hanfsamenverbots von der UNODer Deutsche Hanf Verband berichtet: Die UNO beobachtet den Markt für Cannabissamen. Samen, die zum illegalen Anbau von Hanf gehandelt werden, sollen weltweit verboten werden. In Deutschland sind solche Samen bereits seit 1998 verboten.

Letzte Woche Mittwoch wurde der Jahresbericht 2009 des International Narcotics Control Board, INCB, veröffentlicht.
In Kapitel 2 gibt es einen Abschnitt zu Hanfsamen.
Das INCB sammelt demnach Daten über den Handel mit Hanfsamen und die rechtliche Lage in den einzelnen Ländern.
Es vertritt die Meinung, dass der Handel mit (bestimmten) Hanfsamen als Anstiftung zum illegalen Anbau zu werten ist, so dass die Staaten nach der internationalen Drogenkonvention von 1988 dagegen vorgehen müssten.
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