Heute aus dem Bundestag, Abteilung Gesundheit/Antrag (2.10.2011):
Die gesamten Reden zu den Cannabis Social Clubs sind nun online:
Steno-Protokoll; Nach „Tagesordnungspunkt 28“ suchen!
Berlin: (hib/AMR) Die Fraktion Die Linke setzt sich für den legalen Cannabiskonsum in sogenannten Cannabis-Clubs ein. In einem entsprechenden Antrag (17/7196) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabiserzeugnissen zum Eigengebrauch legalisiert. Während der Handel mit Cannabispflanzen und -produkten weiterhin untersagt bliebe, würde der Eigenanbau von Cannabispflanzen erlaubt.
Die Legalisierung des Eigenanbaus bildet auch die Grundlage für die von der Fraktion vorgeschlagenen Cannabis-Clubs. Diese sollen im Gesetz explizit als Möglichkeit genannt werden, den Eigenanbau der Pflanze an Außenstehende zu übertragen. Die Fraktion fordert, die Clubs als eingetragene Vereine zu organisieren, die überwiegend keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Der Zugang zu den Räumlichkeiten solle dabei ausschließlich namentlich bekannten, volljährigen Mitgliedern gestattet sein.
Ferner dürften Cannabisprodukte nicht beworben werden – ihr Konsum unterläge dem Nichtrauchergesetz. Für den Straßenverkehr sei eine wissenschaftlich begründete THC-Höchstgrenze im Blut einzuführen.
Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, dass eine Ungleichbehandlung von Cannabis im Vergleich zu Alkohol oder Nikotin kaum über die Schädlichkeit begründet werden kann. Während bis heute keine Todesfälle durch übermäßigen Cannabiskonsum bekannt seien, würden in Deutschland 2,5 Millionen Menschen als alkoholabhängig gelten, jährlich 75.000 an den direkten oder indirekten Folgen von Alkoholmissbrauch sterben.
Bei einer langfristigen Legalisierung von Cannabis sei zwar vor allem auf mögliche psychische Schädigungen von Heranwachsenden zu achten – Abhängigkeit könne jedoch nur durch eine frühzeitige Aufklärungsarbeit (z.B. in Schule und Medien) wirksam verhindert werden. Nach Ansicht der Abgeordneten beruht die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte „sozialschädliche Wirkung“ des Cannabiskonsums eher auf dessen Illegalisierung selbst.