In einer Entscheidung stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar, dass sich die „strafbewehrte verbotene Besitzmenge“ nach dem neuen KonsumCannabisGesetz (KCanG), 60 Gramm am Wohnsitz zum Eigenbedarf, nicht dadurch umgehen lässt, indem die Menge auf verschiedene Wohnsitze verteilt. Urteil vom 29.10.2024, Az. 1 StR 276/24.
Am 22.3.2024 hat der Bundesrat nach Anhörung das neue Gesetz zugelassen. Im Vorfeld war viel Kritik aufgekommen, insbesondere, dass es zu kurzfristig käme. Wir können es nicht nachvollziehen, denn es waren über zwei Jahre Zeit, sich darauf vorzubereiten. Im Raum stand, dass es zu Verzögerungen kommen könnte, wenn das Gesetz in einen Vermittlungsausschuss überwiesen wird.
Das die konservativen Parteien dabei Gift und Galle gespuckt haben, ging soweit, dass mehrere Vertreter von Bundesländer entgegen ihrer internen Abstimmung im Landesparlament votierten. Dies führte zu Vorwürfen gegenüber CDU/CSU, dass sie sich nicht an die Koaltionsverträge der Bundesländer halten und hinterlassen kein gutes Licht für zukünftige Abstimmungen.
Nach wiederholten Kompromissen, EU-konformen Anpassungen und weiteren Einschränkungen der ursprünglich für 2023 geplanten Legalisierung von Cannabis in der Bundesrepublik Deutschland gab der amtierende Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach kürzlich bekannt, dass das Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung zum Jahreswechsel 2023/2024 nicht umsetzbar sei. [..]
Doch auch der Bundesrat muss sich des Gesetzes im Anschluss noch konkret annehmen. Durch dessen letzte Sitzung am 15. Dezember 2023 sei die Frist dafür jedoch viel zu knapp. Die nächste gemeinsame Sitzung des Bundesrats findet allerdings erst am 2. Februar 2024 statt.
Unser Protestcamp wird friedlich und respektvoll sein und hat das Ziel, die öffentliche Aufmerksamkeit auf dieses wichtige Anliegen zu lenken. Das Camp ist bei den Behörden angemeldet und die Vorbereitungen laufen bereits.
Am kommenden Freitag, den 13. Oktober 2023, berät der Bundestag erstmals über den Gesetzentwurf „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“, das sogenannte „Cannabisgesetz“ (siehe Tagesordnung). Diese wichtige Diskussion können Sie live ab 11.40 Uhr auf der Seite des Bundestages oder auf Phoenix verfolgen.
Update: Der Termin am 18.10. hat stattgefunden. Es wurde an den Gesundheitsausschuss abgegeben, der darüber am 6. November beraten soll.
Die Oldenburger Nachrichten berichten, dass der im Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf zur Regulierung von Cannabis im Bundestag noch ausgeweitet werden könnte. So sei „nichts gewonnen“, wenn erwachsene Konsumenten „am Ende doch wieder auf den Schwarzmarkt gehen“.
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