Video Pressekonferenz Cannabis Gesetz und Cannabis Clubs mit Bundesgesundheitsminister Lauterbach am 16.08.23

Das Bundeskabinett hat das CanG verabschiedet. Damit liegt der Ball nun beim Bundestag, dem Gesetz zuzustimmen. Es soll bis Ende des Jahres in Kraft treten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach in der Bundespressekonferenz am Mittwoch, den 16. August 2023 über die geplante Cannabis-Legalisierung und das Cannabis-Gesetz.

tagesschau: Begrenzte Legalisierung – Warum die Cannabis-Pläne eingedampft sind

Tagesschau.de berichtet auf Ihrer Webseite über den am 16.8.2023 im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Regulierung von Cannabis:

Das Kabinett hat die begrenzte Legalisierung von Cannabis auf den Weg gebracht. Einfach ist das nicht. Der Gesetzentwurf hat 184 Seiten. Was ist geplant? Und warum ist das so kompliziert?

Weiter bei tagesschau.de vom 16.8.2023

lto: Bundestags Studie zu CSC gibt der Ampel Rückenwind

Hasso Suliak schreibt für Legal Tribune Online:

Die CSU gibt noch mal alles, um gegen die Legalisierungspläne der Ampel Stimmung zu machen. Jetzt legt sie ein Gutachten des Bundestages vor, das angeblich die Europarechtswidrigkeit des Vorhabens bestätigt. Doch das stimmt nicht.

Weiter geht es bei lto selbst, Artikel vom 25.7.2023

Logo des Dachverbands für Cannabis Social Clubs

Stellungnahme des Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs (CSCD) zum CanG Entwurf

Der Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs (CSCD) hat eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf CanG veröffentlicht, die wir euch hier nicht vorenthalten möchten:

Weiter geht es auf der Webseite des CSC Dachverband. Download der Stellungnahme als PDF.

Der Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs (CSCD) begrüßt den Willen der Regierung das deutsche Cannabisrecht nach rund 50 Jahren endlich den wissenschaftlichen Erkenntnissen über die geringe Gefährlichkeit der Pflanze und der aus ihren Blüten gewonnenen Genussmittel anzupassen.

Den als Referentenentwurf des BMG vorgestellten Vorschlag für eine Neuregelung lehnen wir als verfassungswidrig überstreng und vermeidbar kompliziert ab. Der Entwurf stellt Konsumentinnen und Konsumenten von Cannabis als Predatoren dar, von denen grundsätzlich gewaltige Risiken für Kinder und Jugendliche ausgehen und unterstellt ihnen eine grundsätzliche Neigung zu rechtswidrigem Verhalten, insbesondere notorischen Willen zur widerrechtlichen Weitergabe von Genusscannabis. Diese Einschätzung ist realitätsfern. Zu lange hat Politik diese falsche Geschichte erzählt. So lange, dass selbst Cannabisnutzerinnen und -nutzer oft von sich als BürgerInnen zweiter Klasse denken.

Geduld ist ein Privileg der Nichtbetroffenen. Als demokratisch gewählte Vertreter der Betroffenen können wir uns den Luxus nicht leisten, die Bundesregierung mit ihren fehlerhaften Regelungsansätzen scheitern zu sehen. Wir bieten ihr deshalb mit dem AltCanG einen konkreten alternativen Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften an, der die Mängel des Referentenentwurf vermeidet, einfacher umzusetzen und für die Bürgerinnen und Bürger leichter nachzuvollziehen ist.

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