Bayern: Blei im Gras!

Der Deutsche Hanfverband teilte am 20.2.2009 mit, dass in Bayern/München Blei im Cannabis gefunden worden sei. Es wurden mehrere Personen mit stark erhöhtem Bleiwerten im Blut eingeliefert. Analysen des von ihnen konsumierten Marihuana ergaben: Blei.

Damit wird ein neues Kapitel einer dramatischen Entwicklung aufgeschlagen.

Hier der Link zu der Sammlung häufiger Fragen zu dem Blei-im-Gras Komplex von den Drugscouts in Leipzig

Auswirkungen einer Bleivergiftung

Magen-Darm-Beschwerden, schwere Bauchkrämpfe, langsamer Puls, hoher Blutdruck, Hirnschädigung („Bleidemenz“), Nervenschädigung, Zittern/Tremor, Muskelschwäche, Bleisaum am Zahnfleischrand, Nierenschädigung.

Im Extremfall besteht sogar Todesgefahr. In Leipzig mussten einge Patienten auf die Intensivstation.
Ende 2007 war es zu einer Massenbleivergiftung durch Marihuana im Raum Leipzig gekommen. Seit dem 2. Weltkrieg hatte es in Deutschland keine derartige Serie von Bleivergiftungen mit über 100 Betroffenen mehr gegeben.

Georg Wurth, Sprecher des Deutschen Hanf Verbandes betont: “Nur der Verkauf von Cannabis in Fachgeschäften kann dafür sorgen, dass Vier Millionen Cannabiskonsumenten in Deutschland vor skrupellosen Geschäftemachern und gefährlichen Streckmitteln geschützt werden. Der legale Anbau einiger Pflanzen wären ein sinnvoller erster Schritt. Bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung ihre Blockadehaltung im Interesse der Gesundheit der Konsumenten endlich aufgibt.”

Hinter Schlössern – in Gärten, illegalisierter Hanfanbau zur Langen Nacht der Museen

Das Hanf Museum Berlin nimmt an der 23. Lange Nacht der Museen in Berlin am 30. August 2008 ab 18 Uhr teil. Unser Haus befindet sich unmittelbar zum Startpunkt der Langen Nacht, am Alexanderplatz.

Mystischer Hanfgarten hinter Schloss und Riegel
Sei es eine abgeschirmte Zimmerecke, eine unauffällige Dachkammer oder eine verschlossene Autogarage, nicht nur in Berlin und Brandenburg, in ganz Europa verstossen Menschen bewußt gegen die Gesetzgebung und kultivieren illegal Hanf. Im Jahre 2006 wurden allein in Berlin über 10tausend Verstösse gegen das Cannabisverbot registriert – weit über die Hälfte der Beroffenen waren erwachsene Menschen über 21 Jahre.

Wir beleuchten Beweggründe und Herangehensweisen, Erfolge und Mißerfolge im so genannten ‘Homegrow’- Bereich. Mit Fotos und Texten wird weniger etwaiges ‘Gärtnerglück’ dargestellt, als vielmehr die Probleme und Gefahren die unter dem Zwang der Verheimlichung unvermeidbar sind.

Ein Rechtsanwalt, dessen Schwerpunkt in der Verteidigung von Cannabisfällen liegt, wird aus seinem Berufsalltag berichten und für Fragen und Diskussionen offen sein “damit niemand ‘wegen Gärten hinter Schlösser’ kommt”

Weiterhin werden im Hanfcafe Cappuchino, Hanfwaffeln und Hanfkuchen angeboten, und musikalisch begleitet wird der Abend von der Hemp Society.

Umbenennung der Webseite

Am 4. Juni 2008 wurde die Webseite des Vereins “Cannabis Social Club Berlin e.V. in Gründung” in “Cannabis Social Clubs Berlin” umbenannt. Hintergrund ist der Gedanke, dass es nicht nur einen Verein mit diesem Ziel geben soll. Weitere interessierte Personen sollen die Möglichkeit erhalten, an den Inhalten der Webseite mitzuarbeiten.

Das Konzept des Cannabis Social Clubs ist bereits in Spanien sehr erfolgreich. Dort ist es jedem erwachsenen Menschen möglich, für den Eigenbedarf mehrere Hanfpflanzen anzubauen. In Deutschland ist dies bisher nicht möglich – im Gegenteil: Menschen, die sich auf dem Wege der eigenen Pflanzung dem unberechenbaren Schwarzmarkt entziehen, werden besonders Hart bestraft.

Das darf nicht so weitergehen – und nur durch eine rege Diskussion und Aktivismus ist dieses Problem zu lösen. Daher rufen wir DICH dazu auf: Komme zur Hanfparade am 2. August 2008 in Berlin! Dort hast du die Möglichkeit deine Meinung kundzutun! Bringe alle deine Geschwister, Mutter, Vater und alle besorgten Menschen mit!


Logo der Hanfparade

Hanfparade 2008 am 2. August 2008 in Berlin, Alexanderplatz!

Hanfparade Nachlese: Hanfanbau vor dem Brandenburger Tor

Streitobjekt Nutzhanf: Durften sie oder durften sie nicht?Urheber/in (Lizenz)
Julia Seeliger hat in ihrem Blog einen Artikel über die am kommenden Montag skurrile Anklage vor dem Amtsgericht Moabit berichtet: Steffen Geyer, Hanfparaden-Aktivist, ist angeklagt, am Tag der Hanfparade 2006 Cannabis vor dem Brandenburger Tor angebaut zu haben. In Jura-Sprache sieht das dann so aus:

Illegaler Anbau von Betäubungsmitteln nach §29 Abs. 1 Ziffer 1 BtMG am 05.08.2006 um 11:25 Uhr auf dem Platz des 18.März

Wer Steffen bei seinem Prozess wegen des illegalen Anbaus von 10.000 Hanfpflanzen am Brandenburger Tor unterstützen will, der hat dazu am kommenden Montag, den 19.05.2008, Gelegenheit. Die Verhandlung findet im Amtsgericht Moabit statt und wird um 10:30 Uhr beginnen. Besucher/innen sind Steffen willkommen!

Weiteres dazu in ihrem Blog: 16. Mai 2008: Skurrile Anklage: Hanfanbau vor dem Brandenburger Tor

Hanfanbau zuhause kein Grund für Kündigung – AG Köln

Mietrecht- Kündigung (AG Köln, Az. 208 C 141/02)

Dem Vermieter steht kein fristloses Kündigungsrecht zu, wenn der Mieter in der Wohnung Cannabis anbaut und die Droge anschließend selbst konsumiere. Dieser Verstoß sei nicht so gravierend, was sich im vorliegenden Fall dadurch zeige, dass das dem Cannabis-Anbau zugrundliegendes Strafverfahren gegen Zahlung einer geringen Strafe eingestellt worden ist.

Quelle: das Rechtsforum

Der Focus vom 12. Mai 2008 schreibt dazu “Die Aufzucht von 2 Hanfpflanzen zum Eigenbedarf auf dem Balkon ist nach richterlicher Auffassung zulässig bzw. nicht zu beanstanden. Erst bei mehreren Hanfpflanzen in einer Plantage müsse der Hobbybotaniker rechtliche Konsequenzen tragen . So entschied das Amtsgericht Köln (Az.: 208 C 141/02).”

Update (15.05.2008): Als eine rechtliche Bewertung lässt sich sagen, dass dieses Urteil sehr interessant ist. Das Gericht fängt an zu differenzieren. Es existieren BGH-Urteile, in denen die fristlosen Kündigung, da missbräuchliche Nutzung der Wohnung für “Grossplantagen”, als in Ordnung angesehen wurde.

Mit diesem Urteil ergibt sich eine gewisse Sicherheit für Eigenbedarfsgrower, dass sie, wenn sie erwischt werden, nicht einfach aus der Wohnung geworfen werden können. Die Cannabis Social Club Bewegung begrüsst dieses Urteil.

THC Gehalt von Hanfprodukten – Wieviel Wirk ist wirklich im Cannabis Stoff?

Das „Medien auf Drogen“ Blog hat anlässlich der Vorstellung des Drogen- und Suchtberichtes für 2007 eine interessante Statistik über den THC Gehalt von beschlagnahmten Hanfprodukten in das Internet gestellt. Die Zahlen stammen aus dem REITOX-Bericht 2007.

Wenn ich mir diese Statistik anschaue, dann der Wirkstoffgehalt ist das auf dem Markt gehandelte Grass in der Wirkung in den letzten 4 Jahren rückläufig..

Wenn die Wirkstoffgehalte in der gleichen Materie weniger werden, müssen die gebrauchenden Personen mehr von der Materie konsumieren um den gleichen Effekt zu erhalten. Bedarfseigenanbau kann an dieser Stelle helfen, eine immer gleich “gute” Qualität zu gewährleisten. Erfolgreiche Züchtungen in diesem Bereich haben Jahrzehntelangen gleichbleibende Qualität erzeugt.

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