BtMG: Cannabis soll Umgestuft werden

Bald könnten Medikamente aus der Cannabispflanze in Deutschland legal werden. Am 3.5. tagte der Sachverständigenauschuß zu Betäubungsmitteln und kam zu der Empfehlung, Cannabis und Cannabis-Extrakte von Anlage 1 in Anlage 2 und 3 umzustufen. Dies berichten diverse Newsdienste.

Die Grüne Bundestagsfraktion erklärte dazu:

„Jetzt muss die Bundesregierung den zweiten Schritt folgen lassen und die Empfehlung umsetzen. Dazu ist eine Rechtsverordnung notwendig, durch die der Cannabisextrakt in Anhang III des Betäubungsmittelgesetzes umgestuft und so verkehrs- und verschreibungsfähig wird. Ein noch zuzulassendes Arzneimittel auf Basis des Cannabisextraktes kann dann durch Ärztinnen und Ärzte auf Rezept verschrieben werden. Bislang hat die Bundesregierung jedoch leider offen gelassen, ob sie bereit ist, einen Cannabisextrakt in Anhang III umzustufen.“

Zu den Zahlen der Rauschgiftkriminalität 2009

Das BKA und die Drogenbeauftragte Dyckmans haben letzte Woche Donnerstag einen Kurzbericht mit Zahlen der Rauschgiftkriminalität 2009 veröffentlicht. Was uns insbesondere interessiert, ist zum einen der Abschnitt zu den Cannabisanbau in Deutschland, zum anderen die Verwendung des Wortes Rauschgift. Der Artikel ist ein guter Moment, um dies etwas weiter darzulegen.

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Ströbele über das Konzept der Cannabis Social Clubs

Am 26.3.2010 beantwortete der Abgeordnete Hans-Christian Ströbele aus Berlin eine Anfrage zu dem Thema der Cannabis Social Clubs. Die Anfrage beschäftigte sich insbesondere mit der Bekämpfung der Bandenkriminalität, die in Berlin und Umgebung immer mehr Schlagzeilen macht.

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Jetzt mitmachen: Streckmittelfrage an Dyckmans vom DHV

Die Bundesdrogenbeauftragte Dyckmans hat auf abgeordnetenwatch.de zum wiederholten Male geschrieben, dass sie beim Thema „Steckmittel in Marihuana“ keinen Handlungsbedarf sieht, da ihr „über die wenig konkreten Angaben des Deutschen Hanfverbandes hinaus noch keine weiteren Meldungen vorliegen“. Georg Wurth vom Hanfverband hat jetzt nachgehakt, denn die Informationen des DHV-Streckmittel-Melders sind sehr wohl sehr konkret. Jeder, der Dyckmans Antwort sehen will, kann sich beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen lassen:

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