Bundesregierung strebt keine Legalisierung zum Eigenbedarfsanbau an

Die Bundesregierung antwortet mit abgedroschenen Phrasen auf die Anfrage den LINKEN (PDF) nach einer „Festschreibung“ der sogenannten „geringen Menge“, nach dem Motto: „Strafe muss sein, weil das ja klar ist“. Die parlamentarische Aktivität der LINKEN ist trotzdem als Erfolg zu werten. Die DHV-Cannabispetition zeigt Wirkung.

Wie der DHV am 3. März 2011 berichtete, reichten einige Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE eine kleine Anfrage mit Bezugnahme auf die Cannabispetition ein. Nun hat die Bundesregierung den Fragenkatalog beantwortet. Dabei beweist sie erneut, von nicht einmal besonders neuen Erkenntnissen in der Drogenpolitik keine Ahnung zu haben – oder die Fakten bewusst zu ignorieren.

„Die Bundesregierung hält an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, Erwerbs und Anbau von Cannabis fest. (…) Durch die präventive Wirkung der Strafandrohung wird die Verfügbarkeit und die Verbreitung der Substanz eingeschränkt.“ so die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung der Beantwortung.

Die Empirie wiederlegt die These eine Korrelation zwischen Cannabisverbot und Cannabiskonsum. In einem Essay hat Maximilian Plenert die Irrelevanz der Drogenpolitik und die notwendigen politischen Konsequenzen dargestellt. Demzufolge basiert die Drogenpolitik der Bundesregierung auf falschen Annahmen.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung ist als pdf-Dokument verfügbar. Teilweise werden Fragen nicht vollständig beantwortet bzw. die Antworten gehen an der Fragestellung vorbei.

Weiterhin strebt die Bundesregierung eine Legalisierung des Eigenanbaus „aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung“ nicht an. Fakt ist jedoch, dass viele Konsumenten aufgrund der enormen Verbreitung von Streckmitteln – von Dünger über Kunststoff bis Blei – die Initiative zum Eigenanbau zur Selbstversorgung aus Gründen des Schutzes der eigenen Gesundheit ergreifen. Wer den Eigenanbau verhindert, setzt mehr Konsumenten einem gesundheitsschädlichen Schwarzmarkt aus.

Quelle: Deutscher Hanfverband: Bundesregierung antwortet auf kleine Anfrage der LINKEN, 24.3.2011

Update

Die Darstellung, dass der Cannabisanbau weiterhin Strafbar sei, ist so wichtig, dass dafür eine eigene Pressemitteilung der Bundesregierung veröffentlicht wurde. Nun sind PM’s nicht so selten, aber genau diese Antwort – neben den vielen anderen – herauszustellen, ist eine kleine, aber sichtbare Einschüchterungstaktik.

Interview mit den Eastside-Growers: Handeln, nicht quatschen

Handeln, nicht quatschen
Interview: KIMO

In Spanien gibt es seit einiger Zeit so genannte Cannabis Social Clubs, deren Mitglieder in einer Art Kollektiv legal Cannabis für den eigenen Bedarf und ohne kommerziellen Hintergrund anbauen dürfen. In Deutschland werden Hanfbauern, die lediglich für den eigenen Bedarf anbauen, immer noch wie Dealer bestraft, da selbst eine Pflanze oft mehr als die „Nicht Geringe Menge“ von 7,5 Gramm THC enthält.

Die repressive Gesetzeslage hindert jedoch immer weniger Menschen daran, ihr Gras allein schon aus gesundheitlichen Gründen selbst anzubauen. Die meisten machen das still und heimlich in ihrem Kämmerlein. Nicht so die Eastside Growers.

Dieser, nennen wir ihn mal „nicht registrierter Verein“, ist mit der derzeitigen Drogenpolitik überhaupt nicht zufrieden und hat sich entschieden zu handeln: Die Mitglieder bauen Gras nach dem Vorbild der spanischen Cannabis Social Clubs im Kollektiv an, kein Gramm gelangt in den Verkauf. Anders als Spanien jedoch (noch) anonym. Wir hatten die Gelegenheit, einem Gründungsmitglied in einem Interview per e-mail ein paar Fragen stellen zu können:
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Cannabis-Verbot gestoppt?

So schreibt die Süddeutsche Zeitung am 22.1.2011: Cannabis-Verbot gestoppt:

Köln – Im Kampf um die Nutzung von Cannabis als Medizin für chronisch Kranke haben die Befürworter einen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht in Köln stellte in einem am Freitag veröffentlichten Urteil klar, dass schwer kranken Menschen der Anbau von Cannabis zu Linderung ihrer Beschwerden nicht pauschal untersagt werden darf. Im vorliegenden Fall hatte das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte einem seit 1985 an Multipler Sklerose erkrankten Mann aus Mannheim den Eigen-Anbau von Cannabis in seiner Wohnung verboten. Die Kölner Verwaltungsrichter gaben einer Klage dagegen teilweise statt. Die Behörde muss nun neu über den Antrag entscheiden. Der 46-Jährige hatte Cannabis angebaut, um seine Bewegungsstörungen zu lindern. (Az. 7 K 3889/09) dpa

So hätte die Entscheidung der Behörde (Bfarm), dass eine Anbauerlaubnis gegen internationale Verträge verstosse sowie dass der Anbaubereich nicht genügend geschützt sei, nicht das Gewicht um die Erlaubnis zu versagen:

Grafik zum Sicherheitsmodell der Bfarm zum Cannabis Anbau

Das Verwaltungsgerichts hat festgestellt, dass die ablehnende Entscheidung des BfArM rechtswidrig war. Zwingende Versagungsgründe lägen nicht vor. Die Sicherungsmaßnahmen des Klägers seien ausreichend. Der jahrelange Eigenanbau belege, dass der Kläger sich durch eine Therapie mit dem eigenangebauten Cannabis nicht selbst schädigt. Der mit der Erlaubniserteilung verbundene Verstoß gegen das internationale Suchstoffabkommen müsse nicht zwingend zu einer Versagung der Erlaubnis führen. Das BfArM habe auch bei Verstoß gegen das Abkommen einen Ermessensspielraum, innerhalb dessen auch die Interessen des Klägers angemessen zu berücksichtigen sind. Dieses Ermessen habe die Behörde (bisher) nicht ordnungsgemäß ausgeübt, weil sie allein darauf abgestellt hat, dass eine Vertragsverletzung dem Ansehen der Bundesrepublik schadet.

via Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin

Update

Die Bundesregierung, in der Rolle des Bundesministerium für Gesundheit, hat Revision eingelegt. Damit geht das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht und das bedeutet durchaus zwei weitere Jahre Schmerzen und Pein für die betroffene kranke Person, bis was passiert.

Eastside Growers öffnen ihre Boxen

Die Eastside Growers sind nach eigenen Angaben ein Zusammenschluss erwachsener Menschen, die für sich das Recht in Anspruch zu nehmen, zu kiffen und ihr Gras auch selbst anzubauen. Derzeit haben die Jungs oder Mädels neun verschiedene Cannabissorten am Start und haben ihr Grow-Projekt jetzt online gestellt. Auf der Webseite der Eastside Growers könnt Ihr den Cannabis-Farmern in ihre Grow-Boxen schauen.

via cannatube

Cannabis entkriminalisieren – E-Petition im Bundestag

Nutze dein demokratisches Mitspracherecht jetzt, zeichne die Petition mit, leite die Information an alle Freunde weiter und zeige den Abgeordneten des Petitionsausschusses, wie viele Menschen endlich die Verfolgung von Cannabiskonsumenten stoppen wollen.

Verzögerung…

Es war gar nicht so einfach, diese Petition online zu bekommen. Die Ausschussverwaltung hatte die Petition zunächst abgelehnt. Deshalb ist meine Petition vom 21.10.2010 erst heute, am 14.12.2010, online gegangen. Wie es dazu kam, werde ich in einem weiteren Beitrag erläutern. Jetzt ist es erstmal wichtig, so schnell wie möglich so viele Mitzeichner wie möglich zu bekommen.
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Dies ist die letzte Chance in dieser Legislaturperiode!

Petitionen zum gleichen Thema werden pro Legislaturperiode nur einmal behandelt. Eine Petition, die eine vollständige Legalisierung von Cannabis gefordert hatte, gab es kurz nach der Wahl – sie wurde abgelehnt. Das ist einer der Gründe, warum ich in meiner Petition nicht die Legalisierung, sondern die Entkriminalisierung der Konsumenten fordere. Fakt ist jedenfalls: Bis 2013 wird das die letzte offizielle Petition für eine liberalere Cannabispolitik in Deutschland sein. Danach werden wir uns wieder mit dem DHV-Protestmailer und Briefen etc. begnügen müssen.

Also: Dies ist keine Übung! Dies ist der Ernstfall! Nimm jetzt dein demokratisches Mitspracherecht in Anspruch und unterzeichne die Petition!

Mehrheit für Entkriminalisierung!

Ein weiterer Grund dafür, dass ich in der Petition “nur” die Entkriminalisierung der Konsumenten fordere: Es gibt dafür eine Mehrheit in der Bevölkerung, die die derzeitige harte Haltung gegenüber Cannabiskonsumenten kritisiert und liberaler mit ihnen umgehen möchte. Das hat unsere EMNID-Umfrage im Sommer dieses Jahres ergeben. So dürfte es dem Ausschuss deutlich schwerer fallen, die Petition schnell abzuhaken. Es gibt viel mehr Befürworter einer Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten als die Politiker bisher begriffen haben. Wir sind viele!
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Wir brauchen viele!

Sollten wir es schaffen, in den ersten 3 Wochen 50.000 Mitzeichner zu finden, wäre ein “Aufrufen” der Petition im Ausschuss gesichert. Vielleicht ist auch das ein Grund, warum die Petition nach so langer Wartezeit ausgerechnet jetzt online geht, so dass diese Frist in die Weihnachts- und Sylvesterzeit fällt. Ob wir dieses Ziel erreichen oder nicht: viel hilft viel! Unser vorsichtiges Ziel für die erste Woche: 1.000 Teilnehmer. Es ist wichtig, dass an dieser Aktion ungewöhnlich viele Menschen teilnehmen, deshalb ist es auch wichtig, dass alle diese Nachricht an alle Freunde weiterleiten und sie zu bitten, auch mitzumachen. Nur so können wir jene Menschen zum Mitmachen bewegen, die der Hanfverband nicht direkt erreicht.
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Hier der vollständige Text der Petition:

Text der Petition

Cannabiskonsumenten entkriminalisieren. – Der deutsche Bundestag möge Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes beschließen, durch die konsumbezogene Cannabisdelikte (Besitz, Erwerb und Anbau geringer Mengen) in Deutschland konsequent entkriminalisiert werden.

Begründung

Die Einschätzung, Cannabiskonsumenten seien in Deutschland bereits entkriminalisiert, ist ein Trugschluss.
In Deutschland gibt es jedes Jahr circa 100.000 Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten. Zwar werden viele Strafverfahren wegen des Besitzes geringer Mengen eingestellt, aber bis dahin hat die Polizei das Cannabis beschlagnahmt und eine Strafanzeige geschrieben. Nicht selten kommt es aber auch zu harten Strafen für rein konsumbezogene Delikte, auch bei geringen Mengen. In einigen Bundesländern geht das Vorgehen gegen Cannabiskonsumenten noch darüber hinaus. Neben ihrer Diskriminierung im Straßenverkehr sind Verbraucher Hausdurchsuchungen ausgesetzt und werden erkennungsdienstlich behandelt.

Die über 3 Millionen gelegentlichen oder regelmäßigen Cannabiskonsumenten und über 12 Millionen Menschen mit Konsumerfahrung sind keine Verbrecher!

Eine EMNID-Umfrage des Deutschen Hanf Verbandes (DHV) hat im Juli dieses Jahres ergeben, dass eine Mehrheit der Deutschen eine weitere Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten befürwortet.

Um die Verfolgung und Diskriminierung der Konsumenten endgültig zu beenden und eine sinnvolle Cannabispolitik in das deutsche Rechtssystem zu integrieren, schlage ich im Namen des Deutschen Hanf Verbandes (DHV) vor:

  1. die “geringen Menge” anzuheben: Die “geringe Menge”, bis zu der Verfahren eingestellt werden, sollte deutlich angehoben werden. Mindestens die frühere Regelung aus Schleswig-Holstein, 30 Gramm, wäre sinnvoll.
  2. dass die “geringe Menge” bundeseinheitlich im Betäubungsmittelgesetz festgelegt wird, so dass der derzeitige Flickenteppich in Deutschland mit sehr unterschiedlichen Vorschriften, z.B. zu “Wiederholungstätern”, durch eine bundeseinheitliche Regelung ersetzt wird. Die Neuregelung sollte dabei so formuliert werden, dass der Besitz dieser Menge zum Eigenverbrauch (kein Handel) nicht mehr strafbar ist, so dass dann die Menge nicht beschlagnahmt werden muss und kein Strafverfahren eröffnet wird.
  3. Auch der Anbau weniger Hanfpflanzen zur Selbstversorgung sollte entkriminalisiert werden. Hier gilt es eine Regelung zu finden, die auch nach der Ernte mit der Regelung zur “geringen Menge” im Einklang stehen muss, da der Ertrag für ein ganzes Jahr oft z.B. 30 Gramm übersteigen wird. Das lässt sich eventuell wie in Spanien über die Etablierung von Anbauvereinen bewerkstelligen, die pro erwachsenem Mitglied die erlaubte Zahl an Pflanzen anbauen und die Ernte portionsweise an diese abgeben (Cannabis Social Clubs).
  4. die Einführung eines THC-Grenzwertes für den Straßenverkehr analog zu Alkohol, der wissenschaftlich nachvollziehbar ist und einerseits die Verkehrssicherheit gewährleistet und andererseits die Diskriminierung von Hanfkonsumenten im Führerscheinrecht beendet.
  5. Schwere Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen oder erkennungsdienstliche Behandlung, die für den Umgang mit schweren Verbrechen gedacht sind, sollten nicht mehr in Zusammenhang mit kleinen Cannabismengen angewandt werden.

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Auf der Seite des Ausschusses kann man übrigens nicht nur Mitzeichnen, sondern auch mitdiskutieren. Seit heute morgen sind es gerade bereits 21 Diskussionsbeiträge. Und 111 Mitzeichner.

Jetzt mitmachen und Freunden per Email Bescheid sagen:

Informiere deine Bekannten und Freunde über die Petition!

Petitionen sind umso wirksamer, je mehr Mensch mitmachen. Unterstütze uns, möglichst viele Unterzeichner für die Petition zu gewinnen, indem du Freunde und Bekannte über die Aktion informierst – benutze entweder dein eigenes Mail-Programm oder unsere Nachrichtenvorlage unten für den Versand über soziale Netzwerke!
Nachrichten-Vorlage für Emails und soziale Netzwerke:

Betreff: Jetzt mitmachen: Petition für die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten!
Hallo!
Ich habe gerade an einer Petition für die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten teilgenommen. Darin wird wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, Aenderungen des Betaeubungsmittelgesetzes zu beschliessen, durch die konsumbezogene Cannabisdelikte (Besitz, Erwerb und Anbau geringer Mengen) in Deutschland konsequent entkriminalisiert werden. Hast du nicht Lust, auch mitzumachen:
http://hanfverband.de/petition
Wenn viele Menschen an der Aktion teilnehmen, schaffen wir es vielleicht, einige Verantwortliche zum Nachdenken zu bringen.

Eine Mehrheit der Bevoelkerung steht dabei hinter uns, wie eine EMNID-Umfrage des Deutschen Hanf Verbandes gerade gezeigt hat. Es ist Zeit fuer eine Trendwende in der Cannabispolitik!
Mehr Informationen dazu findest du auf http://cannabispetition.de und der Seite des DHV http://hanfverband.de

beste Gruesse
Geschrieben von: Georg Wurth

Akzept Kongress 2009: Cannabis Social Clubs – eine Chance für Deutschland?

Cannabis Social Clubs – eine Chance für Deutschland? von Georg Wurth

„Let`s grow together“, darum geht es bei den Cannabis Social Clubs (CSC). Patienten, die Hanf als Medizin benötigen, und regelmäßige Cannabiskonsumenten tun sich in einem Verein zusammen, um die Pflanzen für ihren Eigenverbrauch gemeinsam anzubauen. Und das ganz legal! In Spanien funktioniert es, in anderen Ländern kämpfen Aktivisten für dieses Modell. Ist es auch auf Deutschland übertragbar? Sind solche Anbau‐Vereine gar eine Möglichkeit, der Legalisierung einen Schritt näher zu kommen?

Cannabis Social Clubs bieten ihren Mitgliedern zunächst die gleichen Vorteile, die auch ein einzelner Selbstversorger hat: „Grower“ machen sich unabhängig vom Schwarzmarkt und sind so vor den teilweise gefährlichen Streckmitteln geschützt, die immer weitere Verbreitung finden. Über Engpässe und schwankende Qualität des Angebotes müssen sie sich keine Sorgen mehr machen. Sie können sich die Sorte aussuchen, die ihnen am besten bekommt. Sogar Bio‐Gras ist möglich. Aber nicht nur für Konsumenten ist der Eigenanbau eine tolle Sache, sondern auch für die Regierenden. Denn wer selbst anbaut, entzieht dem illegalen Schwarzmarkt Umsatz. Und da es immer heißt, man wolle nicht Konsumenten jagen, sondern Dealer zurückdrängen, sollte es Förderprogramme für Anbauzubehör geben.

Doch zurück zu den CSCs: dort tun sich also Leute zusammen, um ihren Eigenanbau gemeinsam zu organisieren. Sie mieten ein Feld, ein Gewächshaus oder sie statten einfach einen Keller mit Lampen aus und stellen für jeden eine Hanfpflanze hinein. Die Ernte wird dann unter den Mitgliedern des Vereins aufgeteilt. Welche Vorteile hat das gegenüber dem Anbau durch jeden einzelnen? Viele haben nicht das nötige Wissen, wie man brauchbare Blüten selbst produziert, ihnen fehlt der „Grüne Daumen“. Oder sie haben schlicht keine Zeit oder keine Lust, sich selbst mit dem Anbau zu befassen. Andere sind schwer krank, brauchen Cannabis als Medizin, sind aber körperlich gar nicht in der Lage, selbst anzubauen. Dafür ist ein CSC die optimale Lösung. Dort können sich Leute um die Pflanzen kümmern, die wirklich Ahnung davon haben, und die Mitglieder bekommen für ihren Mitgliedsbeitrag oder für die Erstattung der Produktionskosten stressfrei ihr Gras. Davon abgesehen kann so ein Club ein angenehmer Rahmen für soziale und hanfkulturelle Kontakte sein.
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