Bundestag: Abstimmung über CSC-Antrag der Partei Die Linke

Am 25.01.2012 fand im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus die 62. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages statt. Auf der Tagesordnung stand die Öffentliche Anhörung zum Antrag der Abgeordneten Frank Tempel, Dr. Martina Bunge, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. „Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs“, BT-Drucksache 17/7196.

Es ging darum, Cannabiskonsumenten zu entkriminalisieren und Cannabis Social Clubs ermöglichen. Eine Einführung von Cannabis Social Clubs könnte es Erwachsenen ermöglichen, sich legal mit Cannabisprodukten zu versorgen, ohne den Gefahren des Schwarzmarktes ausgesetzt zu sein.

Quelle: Deutscher Bundestag, Originalvideo: http://dbtg.tv/cvid/1526705

Weitere Informationen zum Antrag „Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs“: Thema CSCs bei dem Deutschen Hanf Verband

25.1. im Bundestag: Eigenbedarfsanbau und Cannabis Social Clubs

Unter dem populistisch-manipulativen Titel „Wie gefährlich ist Cannabis?“ werden in einer öffentlichen Anhörung die Mitglieder des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) am Mittwoch, 25. Januar 2012 ab 14 Uhr bei mehreren Experten über Folgen einer möglichen Legalisierung von Cannabis informieren. Hintergrund der 90minütigen Sitzung im Anhörungssaal 3 101 des Berliner Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses ist ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/7196).

Online Video

Dies ist die Aufzeichnung der Sitzung, eine Kopie auf Youtube des Originals aus dem Bundestags-TV.

Sachverständigenliste

Als Sachverständige sprachen: Dr. Raphael Gaßmann, Dr. Rainer Dahlenburg, Dr. Nicole Krumdiek, Staatsanwalt Jörn Patzak, Prof. Dr. Rainer Thomasius, Hans-Günther Meyer-Thompson, Georg Wurth, Prof. Dr. Frieder Hessenauer, Rolf Hüllinghorst

Linke: Eigenanbau von Cannabis erlauben

Die Linke fordert von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfes, der den Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabiserzeugnissen zum Eigengebrauch legalisiert. Während der Handel mit Cannabispflanzen und -produkten weiterhin untersagt bliebe, würde somit der Eigenanbau von Cannabispflanzen erlaubt.

Die Legalisierung des Eigenanbaus bildet auch die Grundlage für die von der Fraktion vorgeschlagenen Cannabis-Clubs. Diese sollen im Gesetz explizit als Möglichkeit genannt werden, den Eigenanbau der Pflanze an Außenstehende zu übertragen. Die Fraktion fordert, die Clubs als eingetragene Vereine zu organisieren, die überwiegend keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Der Zugang zu den Räumlichkeiten solle dabei ausschließlich namentlich bekannten, volljährigen Mitgliedern gestattet sein.

Zeit: Mittwoch, 25. Januar 2012, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal E 3.101

Interessierte Besucher werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort vorzugsweise per E-Mail (gesundheitsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Eine Bestätigung der Anmeldung wird nicht gegeben.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Forderungstext im Detail

1. Der Besitz von Cannabis zum Eigengebrauch wird legalisiert. Dafür ist der Besitz von bis zu 30 g getrocknete Teile der Cannabispflanze oder äquivalente Mengen anderer Cannabiserzeugnisse (z. B. Haschisch, Frischpflanzen) von den Regelungen des BtMG auszunehmen. Der Handel mit Cannabispflanzen und -produkten bleibt untersagt.

2. Die Regelungen zu Cannabissamen sind aus den Anlagen des BtMG zu streichen. Der Handel und Besitz von Cannabissamen und der Eigenanbau von Cannabis zum Eigengebrauch werden damit legalisiert.

3. Cannabis-Clubs werden im Gesetz explizit als Möglichkeit genannt, den Eigenanbau delegieren zu können. Die Clubs können für ihre Mitglieder den Cannabiseigenanbau übernehmen und gegen Zahlung kostendeckender Geldbeträge Cannabispflanzen zum Eigengebrauch abgeben. CannabisClubs sind eingetragene Vereine und verfolgen nicht überwiegend wirtschaftliche Interessen. Der Zutritt zu deren Räumlichkeiten ist ausschließlich namentlich bekannten, volljährigen Mitgliedern vorbehalten. Für den Anbau in Cannabis-Clubs ist durch den Vereinsvorstand die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Cannabis-Clubs unterliegen einem Werbeverbot und müssen von Interessenten eigeninitiativ kontaktiert werden.

4. Für Cannabisprodukte gilt ein Werbeverbot.

5. Das Rauchen von Cannabis unterliegt den Nichtraucherschutzgesetzen.

6. Für den Straßenverkehr ist eine wissenschaftlich begründete zulässige
Höchstgrenze von Tetrahydrocannabiol im Blut einzuführen.

Die Linke für Cannabis Social Clubs

Heute aus dem Bundestag, Abteilung Gesundheit/Antrag (2.10.2011):

Die gesamten Reden zu den Cannabis Social Clubs sind nun online:
Steno-Protokoll; Nach „Tagesordnungspunkt 28“ suchen!

Berlin: (hib/AMR) Die Fraktion Die Linke setzt sich für den legalen Cannabiskonsum in sogenannten Cannabis-Clubs ein. In einem entsprechenden Antrag (17/7196) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabiserzeugnissen zum Eigengebrauch legalisiert. Während der Handel mit Cannabispflanzen und -produkten weiterhin untersagt bliebe, würde der Eigenanbau von Cannabispflanzen erlaubt.
Die Legalisierung des Eigenanbaus bildet auch die Grundlage für die von der Fraktion vorgeschlagenen Cannabis-Clubs. Diese sollen im Gesetz explizit als Möglichkeit genannt werden, den Eigenanbau der Pflanze an Außenstehende zu übertragen. Die Fraktion fordert, die Clubs als eingetragene Vereine zu organisieren, die überwiegend keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Der Zugang zu den Räumlichkeiten solle dabei ausschließlich namentlich bekannten, volljährigen Mitgliedern gestattet sein.

Ferner dürften Cannabisprodukte nicht beworben werden – ihr Konsum unterläge dem Nichtrauchergesetz. Für den Straßenverkehr sei eine wissenschaftlich begründete THC-Höchstgrenze im Blut einzuführen.

Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, dass eine Ungleichbehandlung von Cannabis im Vergleich zu Alkohol oder Nikotin kaum über die Schädlichkeit begründet werden kann. Während bis heute keine Todesfälle durch übermäßigen Cannabiskonsum bekannt seien, würden in Deutschland 2,5 Millionen Menschen als alkoholabhängig gelten, jährlich 75.000 an den direkten oder indirekten Folgen von Alkoholmissbrauch sterben.

Bei einer langfristigen Legalisierung von Cannabis sei zwar vor allem auf mögliche psychische Schädigungen von Heranwachsenden zu achten – Abhängigkeit könne jedoch nur durch eine frühzeitige Aufklärungsarbeit (z.B. in Schule und Medien) wirksam verhindert werden. Nach Ansicht der Abgeordneten beruht die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte „sozialschädliche Wirkung“ des Cannabiskonsums eher auf dessen Illegalisierung selbst.

Piratenpartei lud ein: Cannabis Social Clubs in der Diskussion

Veröffentlicht beim Medienprojekt PSI-TV: Die Piratenpartei hat am 17.9.2011 zu einer Veranstaltung am ihrem „Gläsernen Piratenmobil“ im Yaam eingeladen, bei der es um die verschiedenen Ansätze in der Drogen- und Suchtpolitik gehen sollte. Dazu sind einige Protagonisten erschienen, die ihre Ansichten Vertreten und Diskutiert haben.

Teil 1: Vorstellungsrunde von Personen und Konzepten rund um die Drogen- und Suchtpolitik. – Download: MP4 (439 MiB), OGG-Video ( MiB)

Teil 2: Diskussionsrunde – Coffeeshops oder Cannabis Social Clubs in Berlin? – Download: MP4 (970 MiB), OGG-Video ( 260 MiB)

mit:
Steffen Geyer, Aktivist – Überblick über Hanfaktivistenszene – usualredant.de
Martin Steldinger, Aktivist – www.Cannabis-Clubs.de
Hans Cousto, Aktivist, DrogenGenussKultur – DrogenKult.Net
Max Plenert, DHV, Grüne (Jugend), Drogenfachgeschäfte – Alternative-Drogenpolitik.de
Barbara Seid, Die Linke, Coffeeshops – Linke-Drogenpolitik.de
von den Piraten als Moderator Benny.

Teil 1: Vorstellungsrunde

Teil 2: Diskussionsrunde

Im Westen nichts neues – oder wie Cannabispatienten gequält werden

Das Hanf Journal hat einen Artikel zum Thema „Cannabis als Medizin: Mogelpackung statt unkomplizierter Hilfe“ veröffentlicht. In diesem Artikel geht es zum einen um die „Heilsversprechen“ der Schwarz-Gelben Regierungskoalition in Sachen „Cannabis als Medizin“, dass sich ja als „Cannabinoid-haltige Fertigarzneimittel“ herausgestellt hat, zum anderen um den Gerichtsprozess um den Eigenanbau in einem medizinischen Notstand.

Also wie könnte den Patienten und vielen anderen geholfen werden? Das Hanf Journal hat dafür eine einfache vorläufige Lösung:

Ein erster Schritt in Richtung Patienten wäre ein Signal für genau die Liberalität, mit der die Freien Demokraten in Zukunft so groß auftrumpfen möchten. Konkret könnte das Bundesgesundheitsministerium, genauer gesagt das ihm unterstellte BfarM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), einfach den Einspruch gegen die Genehmigung eines Patienten zum Eigenanbau seiner Medizin zurücknehmen. Dem schwerkranken Mann wurde kürzlich vom Verwaltungsgericht in Köln zugesprochen, seine sonst unerschwingliche Medizin unter Sicherheitsauflagen selbst anzubauen. Anstatt den fast ein Jahrzehnt andauernden Rechtsstreit zu beenden und das Urteil anzuerkennen, geht das Ministerium jetzt in die nächste Instanz, während der Betroffene nicht über die Mittel verfügt, sein Rezept einzulösen. Ein Gramm importiertes, medizinisches Cannabis kostet ihn zur Zeit 16 Euro und ist oft nicht lieferbar.

Siehe auch: Bundesregierung strebt keine Legalisierung zum Eigenbedarfsanbau an und Cannabis-Verbot gestoppt?

Protestmailer an das BMG: Schluss mit dem grausamen Zeitspiel gegen Patienten

Das Selbsthilfe Netzwerk Cannabis als Medizin hat einen Protestmailer an das Bundesministerium für Gesundheit gestartet, und bitte um die Mithilfe! Nehme dir etwas Zeit und nimm an dem Protestmailer teil!

Das eigentliche Protestschreiben wird nachrichtlich an die Verantwortlichen im Bundesgesundheitsministerium und im BfArM gesendet

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit mehr als 10 Jahren kämpfen schwer kranke Patienten darum, Cannabis als Medizin legal verwenden zu dürfen.

Genauso lange versucht die politische Lobby, dies mit allen Mitteln zu verhindern.

Jeden winzigen Schritt in Richtung Versorgung müssen schwer kranke Patienten vor Gerichten erst erkämpfen.

Lediglich 40-50 Patienten seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschlands haben bis heute eine Ausnahmeerlaubnis für einen nichtverkehrsfähigen Extrakt oder den Import von Medizinal-Cannabis aus den Niederlanden. Eine Erlaubnis, die zwar eine Anerkennung ist, dass sie Cannabis medizinisch brauchen, die aber nicht ihre Versorgung garantiert, da beides so überteuert ist, dass normale Patienten das nicht bezahlen können.

Für Dronabinol werden immer noch nicht die Kosten von der Krankenkasse übernommen und das Cannabis-Spray „Sativex“, mit dessen baldiger Zulassung sich das Gesundheitsministerium brüstet, wird ausschließlich für eine einzige Indikation verschreibungsfähig werden – und damit wieder den meisten Patienten nicht wirklich helfen!

Am 11. Januar 2011 fand deshalb vor dem Verwaltungsgericht Köln das Präzedenzverfahren gegen das „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM) statt, um den medizinisch notwendigen Eigenanbau von Cannabis durch Patienten zu erstreiten.

Mit Hilfe der „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“ (ACM) klagte ein schwer kranker Multiple-Sklerose-Patient gegen den vom Gesundheitsministerium verordneten Ablehnungsbescheid des BfArM.

Das Verwaltungsgericht erklärte den Bescheid des BfArM für rechtswidrig und beauftragte die Behörde, neu und
rechtsstaatlich zu entscheiden.

Statt dies zu tun, legte das BfArM im Namen der Bundesrepublik Deutschland am 21. Februar Berufung gegen das Urteil ein. Am 17. März reichte die Bundesregierung die Begründung für die Berufung nach.

Die Berufung und ihre Begründung ist ein zynischer Schlag in das Gesicht der Patienten, die schwer erkrankt – und nicht nur medizinisch im Notstand sind sondern nach und nach auch am Hungertuch leiden und verzweifeln!

Wir starten deshalb jetzt einen Protestmailer an die Verantwortlichen im Gesundheitsministerium und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und hoffen auf Eure rege Beteiligung – ihr könnt hier mit wenigen Mausklicks Schwerkranken helfen!

Vielleicht fällt der FDP, die das Gesundheitsministerium führt, in ihrer existentiellen Krise wieder ein, dass sie zu Cannabis als Medizin schon mal eine menschlichere und freiheitlichere Position vertreten hat.

Einen ausführliche Analyse der Berufungsbegründung, kommentiert von Dr. med. Franjo Grotenhermen, finden Sie hier: http://www.cannabis-med.org/german/acm-mitteilungen/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=75#1

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