ZITTY BERLIN: Blei im Gras?

In der Printausgabe der ZITTY BERLIN Heft 10/2010 folgender Artikel:

Blei im Gras?

Die chemische Analyse illegaler Rauschmittel kann Menschenleben retten, ist aber politisch nur schwer durchsetzbar. Eine Berliner Initiative versucht es trotzdem

Drogen können gefährlich sein. Das weiß jedes Kind. Oft sind die Beimischungen allerdings noch gefährlicher. Ende letzten Jahres starben europaweit acht Menschen an Milzbrand, Ursache war mit der Krankheit verseuchtes Heroin. 2007 mussten sich in Leipzig 35 Menschen mit Bleivergiftung im Krankenhaus behandeln lassen, nachdem sie gestrecktes Cannabis geraucht hatten. Gras, Ecstasy, Speed, Heroin, Kokain — gesundheitsschädliche Beimischungen finde ich überall. Die Liste der absichtlich oder durch unprofessionelle Herstellung beigemischten Stoffe ist lang. Neben Blei und Milzbrand kommen auch zahlreiche Substanzen vor, deren Wirkung auf den Menschen bisher noch überhaupt nicht untersucht wurde. Eine Möglichkeit, Drogen auf potenzielle Verunreinigungen untersuchen zu lassen, gibt es derzeit in Deutschland nicht. Apotheken können zwar Proben entgegennehmen und zur Analyse weiterleiten, aber Verunreinigungen die über eine Vermischung gängiger Drogen, wie beispielsweise Ecstasy mit Speed, hinausgehen, können nicht nachgewiesen werden. Auch die Mitarbeiter des Autonomen Drogeninfostandes, die auf Partys in Berlin die Überprüfung von Drogen anbieten, können mit der verwendeten Marquis-Reagenz keine Schadstoffe aufspüren. Wirklich Bescheid über die auf Markt erhältlichen Drogen und ihre Zusammensetzung weiß nur die Polizei.
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Ströbele über das Konzept der Cannabis Social Clubs

Am 26.3.2010 beantwortete der Abgeordnete Hans-Christian Ströbele aus Berlin eine Anfrage zu dem Thema der Cannabis Social Clubs. Die Anfrage beschäftigte sich insbesondere mit der Bekämpfung der Bandenkriminalität, die in Berlin und Umgebung immer mehr Schlagzeilen macht.

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2. August 2008: HANFPARADE 2008 zieht duch die Stadt!

Am 02.08.2008 wird in Berlin eine große Demonstration für die Legalisierung von Hanf als Rohstoff, Medizin und Genussmittel stattfinden. Das Motto der zwölften Ausgabe der Hanfparade ist “Hanfparade 2008 – Jugendschutz, Verbraucherschutz, Legalisierung”. Wer, was, wann und wo findest du auf der neue Webseite der Hanfparade herraus!

Hanfjournal/Berlin: Grüne wollen fünf Hanfpflanzen pro Haushalt

Rechtspolitiker Benedikt Lux fordert die Freigabe der Zucht für den Eigenbedarf und warnt vor Blei im Cannabis

Schon auf der Hanfparade 2007 forderte „Bene“ Lux „Fünf Pflanzen für alle“. Die Bleivergiftungen in Leipzig nahm er nun zum Anlass, seine Forderung nachdrücklich zu wiederholen. Deswegen forderte er den Berliner Senat auf, kurzfristig und pragmatisch auf das Problem zu reagieren:

Es gehe nicht an, dass die vielen Kiffer in der Stadt auf sich allein gestellt sind, wenn es darum geht, sauberes Gras oder Haschisch zu bekommen, schrieb Lux in einer Pressemitteilung. Die Gesundheitsverwaltung und die Polizei seien gefordert, beschlagnahmte Drogen auf Schadstoffe hin zu untersuchen. Lux wieß darauf hin, dass Gras mit Gewürzen, Fetten, Ölen bis hin zu Sand und Wachs, Haarspray und Schuhcreme und sogar mit Blei versetzt werde. Um nicht an Dealer zu geraten, die derart verlängerte Cannabisprodukte verkaufen, sollten doch die KonsumentInnen, die im Eigenanbau Pflanzen großziehen, von einer Strafverfolgung befreit werden. Den Heimbedarf bezifferte der Grünen-Politiker mit fünf Pflanzen pro Haushalt.

Quelle: Hanf Journal, 03.12.07

Patientenrechte gestärkt – Freispruch trotz mehr als 900 Gramm Cannabis

DHV-Meldung, vom 20. 09. 2007
Mit einem Freispruch endete heute vor dem Berliner Landgericht ein Prozessmarathon, der bereits vor 5 Jahren begann. Damals hatte die Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten Peter S. nicht nur mehr als 900 Gramm Cannabispflanzenteile und Haschisch beschlagnahmt, sondern auch seine Cannabiszucht zerstört. Die Staatsanwaltschaft warf ihm daraufhin unerlaubten Besitz, Anbau und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor und forderte eine Haftstrafe.

Peter S. und sein Rechtsanwalt Lüko Becker wiesen die Vorwürfe umgehend zurück und erklärten, dass der Angeklagte die Cannabispflanzen ausschließlich für die Eigentherapie nutze.

Der Angeklagte leide an einer HIV-Infektion, einer Hepatitis C- Erkrankung, einer Polyneuropathie (Nervenentzündung) und kämpfe gegen Gewichtsverlust als Folge einer chronischen Bauchspeicheldrüsenerkrankung.
Zur Linderung der aus der Vielzahl der Erkrankungen erwachsenden Schmerzen und zur Verhinderung von Muskelkrämpfen nutze Peter S. bis zu acht Gramm Cannabis pro Tag. Dieses würde er zum Teil rauchen oder als Tee konsumieren. Einen Teil seiner Ernte habe er mit Melkfett zu einer Salbe verarbeitet, mit der Wickel gegen seine Knie- und Beinschmerzen präpariere. Außerdem mache er regelmäßig Sitzbäder für die er größere Mengen Cannabisblätter nutze.

An der grundlegenden Strafbarkeit des Anbaus und Besitzes von Cannabis ändere dies zwar nichts, jedoch sei das Verhalten des Peter S. in diesem Fall nicht rechtswidrig, weil er sich in einer Situation “rechtfertigenden Notstands” nach §34 Strafgesetzbuch (StGB) befinde. Zur Behandlung der aus seinem Krankheitsbild resultierenden Schmerzen stehe ihm kein anderes geeignetes Mittel zur Verfügung. Weil sein Leben ohne die illegale Cannabistherapie massiv gefährdet sei, müsse das Gericht Peter S. freisprechen.

Nachdem auch der behandelnde Arzt und ein unabhängiger Sachverständiger die Einlassungen des Angeklagten und den therapeutischen Nutzen einer Behandlung mit Cannabis beim vorliegenden Krankheitsbild bestätigten, folgte das Amtsgericht Tiergarten in einer Entscheidung aus dem Jahr 2004 der Sicht des Angeklagten und sprach ihn frei.
Die Staatsanwaltschaft erzwang daraufhin eine Berufung vor dem Landgericht. Dieses verurteilte Peter S. 2005 zu einer Haftstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung.
Da die verhängte Haftstrafe höchstwahrscheinlich mit einer massiven Verschlechterung seines Gesundheitszustandes einhergehen würde, legte diesmal der Angeklagte Revision gegen das Urteil des Landgerichts ein.

Mit der Revision beschäftigte sich im Jahr 2006 das Kammergericht, welches die Berufungsentscheidung des Landgerichts aufhob und das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zurück verwies. Diese Kammer verwarf nach neuerlicher Prüfung die Berufung der Staatsanwaltschaft und bestätigte den Freispruch des Amtsgerichts. Auch gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein.

Der, durch die Staatsanwaltschaft per Revision erzwungenen, neuerlichen Überprüfung des Berufungsurteils durch das Kammergericht hielt die Begründung der Entscheidung jedoch nicht stand. Sie wurde deshalb am 25.05.2007 aufgehoben und das Berufungsverfahren erneut an das Landgericht übergeben.

Also musste eine dritte Kammer des Landgerichts über das Urteil des Amtsgerichts von 2004 befinden. Bei der heutigen Berufungsverhandlung wurde noch einmal die Krankengeschichte von Peter S. dargelegt und sein Arzt, sowie ein Sachverständiger als Zeugen gehört. In ihrem Schlussplädoyer forderte die Staatsanwältin 5 Monate Haft, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Der Richter und die beiden Schöffen folgten dem Antrag jedoch nicht, sondern lehnten die Berufung ab.

Wenn die Staatsanwaltschaft dieser Entscheidung nicht innerhalb einer Woche widerspricht, gilt damit nach fast 4 Prozessjahren wieder das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Tiergarten. Die unnötig entstandenen Mehrkosten trägt die Staatskasse.

Dazu Steffen Geyer vom Deutschen Hanf Verband: “Es wird Zeit, dass die Eigentherapie mit Haschisch oder Marihuana legalisiert wird. Dies muss auch für die dazu nötigen Handlungen, also Anbau, Erwerb und Besitz von Cannabis gelten.

Der DHV kann und wird es nicht hinnehmen, dass Patienten leiden, nur um ein längst wissenschaftlich und politisch überholtes Verbot aufrecht zu erhalten. Ich gratuliere Peter S. und seinem Rechtsanwalt Lüko Becker zu diesem Triumph gegen eine menschenverachtende Justizmaschine und wünsche allen Patienten, die noch auf ihr Urteil warten, ähnliche Erfolge.”

Mehr zum Thema

Cannabis Social Clubs auf der Hanfparade 2007

Die Cannabis Social Clubs sind auf der diesjährigen Hanfparade, die am 25. August 2007 in Berlin auf dem Alexanderplatz stattfinden wird, dabei! Los geht es am Fernsehturm um 13 Uhr! Weiteres zur Hanfparade auf www.hanfparade.de. Weiterhin möchten wir dich auf folgendes Hinweisen: Es ist nicht sinnvoll vor den Beamten die schöne Bong rauszuholen, oder zu Kiffen, oder überhaupt BtM dabei zu haben. Du möchtest bestimmt keine Hausdurchsuchung!

Im Notfall ist der Strafrechtliche Verteidiger auf der Nummer 0172-XXXX für dich erreichbar, weitere Tipps findest du auf den Webseiten des Grüne Hilfe Netzwerkes.

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