Genbanken und ihre Schattenseiten; aus dem Kaperbrief

Auf der Hanfplantage findet sich ein Artikel aus dem Kaperbrief gegen Biopiraterie, über die Schattenseiten von Genbanken und dem Vorteil, den die nördlichen Nationalstaaten aus ihnen ziehen:

“Insgesamt ist das System eben auch ein riesiger Mechanismus, um die landwirtschaftliche Sortenvielfalt des Südens zu sammeln und Saatgutkonzernen des Nordens zur Verfügung zu stellen. Deren private Genbanken sind dann nicht mehr allgemein zugänglich.”

Entwurf zum Projekt Cannabis Social Club

Freier Eigenanbau im Cannabis Social Club. Ein Weg im Rahmen der internationalen Abkommen.

Die Mehrheit der europäischen Länder hat Konsum und (sehr eingeschränkt) Besitz von Cannabis für den Eigenkonsum strafbefreit. Holland hat schon lange den Handel von Kleinmengen, aber nicht die Versorgung der Verkaufsstellen organisiert. In der Schweiz haben verschiedene Kantone den Anbau und den Handel von Hanf für legale Zwecke während längerer Zeit toleriert, aber ohne Kontrolle des THC-Gehalts. Die Regulierung des Marktes war vom Parlament im Juni 2004 zurückgewiesen worden. Seither sind die Kontrollen sehr strikt, und die Hanfszene wurde dezimiert. Es bestehen daher keine offiziellen Quellen, um sich mit Cannabis zu versorgen. Jeden Tag müssen zig Millionen europäische Konsumenten ihren Konsum von mehr oder weniger kriminellen Organisationen kaufen. Die hygienischen, sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen sind desaströs.

Den Anbau von Eigenbedarf und den Privatkonsum strafbefreien

Die einzige Alternative ist der Eigenabau, aber nur wenige Länder tolerieren den Anbau von ein paar Pflanzen. Der Eigenanbau wird in der Mehrheit der europäischen Gesetzgebungen wie ein Verbrechen bestraft, wird aber oft in der Realität als Vergehen behandelt. Wegen dieses Risikos und den praktischen Hindernissen werden so nur 20 bis 25% des Bedarfs gedeckt. Die internationalen Konventionen verpflichten nicht dazu, den Eigenanbau und den Privatkonsum zu verfolgen. Die Regierungen, die dies wünschen, können dies deshalb ohne Furcht vor internationalen Sanktionen einführen. Aber sogar wenn er toleriert wird, genügt das Modell des Eigenanbau nicht, um die riesige Nachfrage zu beliefern. Zudem bietet es nicht alle Sicherheiten betreffend den sauberen Anbau, den Schutz von Minderjährigen, Schwarzarbeit und Schwarzhandel.

Kein Konsens zu Produktion und Handel

Die europäischen Parlamente und Regierungen sind immer noch gegen einen Cannabisanbau für einen geregelten Verkauf eingestellt. Sie sind der Ansicht, ein kommerzielles System sei gegen die internationalen Abkommen, es begünstige den Export und den Drogentourismus, es führe zu zu leichter Verfügbarkeit, somit mehr Konsum und verführe die Jugend. Diese Ängste werden von vielen EU-Verantwortlichen geteilt, welche trotzdem bemüht sind diese Situation zu verbessern, wie die Abgeordneten, welche den Bericht Catania genehmigten. Die Bewegung der Reformer muss sich diese Einwände zu eigen machen. Eine Lösung wäre möglich, wenn der Eigenkonsum für Volljährige und der individuelle und kollektive Anbau für minimale Mengen zum Eigenkonsum toleriert würde.

ENCOD präsentiert den Cannabis Social Club

Seit mehreren Monaten arbeitet ENCOD, ein europäisches Netzwerk von mehr als 100 Gruppen, welche eingreifen, wenn es um Drogen geht, an einem Modell für Anbau und Vertrieb von Cannabis für Volljährige, ohne dass Handel stattfindet, den Cannabis Social Club (CSC). Die CSCs sind nicht kommerzielle Vereine, welche den professionellen, kollektiven Anbau einer sehr limitierten Menge von Cannabis organisieren, gerade genug, um die persönlichen Bedürfnisse der Clubmitglieder zu decken. Anbau, Transport, Verteilung und Konsum müssen Sicherheitschecks und Qualitätskontrollen unterstehen, dies ohne Werbung, Ladenschild oder Schaufenster. Die Mitglieder sichern die Finanzen des Systems durch Mitgliederbeiträge entsprechend ihren Bedürfnissen. Cannabishandel darf es keinen geben. Die Mitglieder müssen sich dazu verpflichten, kein Cannabis zu verkaufen und nicht Dritte, vor allem Minderjährige zum Konsum zu ermuntern.

Ein Projekt von Europäern

Heute bestehen bereits aktive CSCs in Spanien und Belgien. Der Verein Trekt Uw Plant („Ziehen Sie Ihre Pflanze“), welcher von Cannabiskonsumenten in Antwerpen gebildet wurde, startet seine erste kollektive Pflanzung. In Übereinstimmung mit der lokalen belgischen Politik wird das Pflanzen einer weiblichen Cannabispflanze pro Person toleriert, obschon es nicht legal ist. Mit der Einrichtung einer kollektiven Pflanzung versucht Trekt uw Plant das Problem vieler Leute zu lösen, welche nicht selber anpflanzen können. Die Aktion zielt auch darauf, die Rechtssicherheit beim Hanfanbau zu verbessern, den Schwarzmarkt für Cannabisprodukte und den Zugang zu Cannabis für Jugendliche zu reduzieren und die Gesundheit der Konsumenten zu schützen. Seit dem positiven Urteil für eine vergleichbare Initiative, der Vereinigung Pannagh, im April 2006 in Bilbao sind mehrere Gruppen von Hanfkonsumenten, unter der Aufsicht der spanischen Behörden, an der Arbeit. In den USA und Kanada bestehen zig Klubs für medizinische Anwender, welche oft weniger transparent funktionieren als der Vorschlag.

Ein anpassbares Modell

In anderen Ländern werden Schritte in eine ähnliche Richtung unternommen. Alles hängt von der Gesetzgebung und der politischen Praxis ab. CSCs können sich in verschiedenen Formen bilden. In den fortschrittlichsten Ländern oder Regionen könnnten solche privaten Konsumenten-Gruppen ihren Mitgliedern einen Raum zum Hanfkonsum anbieten, dies im Tausch für die Trennung von den Betäubungsmittel-Märkten und einem hohen Grad an Prävention sowie Unterstützung für Problemkonsumenten. An solchen Orten würden sie zuerst auffällig. Das nichtkommerzielle Vereinssystem garantierte in stärkerem Mass als kommerzielle Systeme, dass der Verantwortliche oder Angestellte nicht den Konsum fördern. Die Mengenbeschränkung pro Person hilft ebenso dabei.

Eine glaubwürdige Alternative

Es gibt viele Vorteile der Cannabs Social Clubs. Zuerst erlaubt dieses Modell das Verwalten der Produktion von Cannabis, dessen Eigenkonsum und dessen Vertrieb ohne Handel oder Import/Export. Sie widersprechen folglich nicht den internationalen Abkommen. Indem Erwachsenen die Möglichkeit geboten wird, den Eigenbedarf an Cannabis selbst abzudecken, wird der Markt transparenter werden. Es würden bessere Methoden für die Volksgesundheit und die Umwelt beim Cannabis-Anbau verwendet werden. Der Schwarzmarkt mit seinen damit verbundenen Problemen, wie Steigerung des THC-Gehalts, Verschnitt, hohe Preise, Gewalt, Verkauf an Minderjährige, das Elend offener Szenen, würde kleiner werden. Die Behörden könnten einen vernünftigen Rahmen vorgeben und die CSCs während des ganzen Prozesses vom Anbau bis zum Konsum überwachen. CSCs können Stellen schaffen und würden rechte Mengen an, besteuerten, Waren und Dienstleistungen benötigen. Dieses System kann den Konsumenten auf rasche Weise eine Alternative zum Schwarzmarkt bieten.

Um unsere Entschlossenheit zu zeigen beginnen wir überall, wo es möglich scheint, Pilotversuche: erneuerbare Energien, Biologischer Anbau, vernünftige genetische Selektion, Produkteinformation, realistische Einzelmengen, monatlicher Mitgliederbeitrag, diskreter und gesicherter Anbau und Vertrieb, keine Reklame, Mitgliederwerbung mittels Patensystem, um Mitgliederzahl und Störenfriede einzugrenzen . . . , dies sind konkrete Basen, um eine nötige Aktion zu starten.

Als zusätzliche Information diene der Teil zum Cannabis, welchen ich an der GV von Encod im 2006 in Antwerpen präsentierte.

Den Cannabis-Schwarzmarkt beenden

Die Produktion von Cannabis und der kooperative Vertrieb würden direkt einige Voll-Teilzeit- oder Saisonstellen schaffen. Die Löhne und die Steuern dieses Marktes würden Milliarden von Euros in die offizielle Wirtschaft einbringen, was unleugbar einen Wachstumsmotor darstellte. Die jungen und weniger jungen Konsumenten hätten nicht mehr das Gefühl, überwachte Patienten oder Kriminelle zu sein. Es ist nötig, den gesetzlichen Status von Cannabis zu ändern. Wie kann von einem totalen Verbot zu einer Regulierung des Marktes, welche Volksgesundheit und -sicherheit schützt und eine sozio-ökonomisch positive Wirkung zeigt, übergegangen werden?

Mindestleistung die Strafbefreiung

Jedes Land kann, ohne internationale Verpflichtungen oder das europäische Drogen-Gleichgewicht zu stören, sofort den Privatkonsum von Cannabis und den öffentlichen Besitz von zehn Gramm, den privaten Besitz und die Produktion von vernünftigen Mengen zum Eigenkonsum, z.B. 500 Gramm als Vorrat und den Anbau von fünf Pflanzen pro Erwachsenen von Strafe befreien. Wie beim Tabak muss der Konsum an öffentlichen Orten, wo Minderjährige Zugang haben oder keine Nichtraucherzonen bestehen, verboten sein. Es wäre auch nötig, den Verkauf von Samen oder Stecklingen zu tolerieren, um so den Eigenanbau zu erleichtern und so den Anteil des Schwarzmarktes, speziell den Import, zu minimieren. Cannabis und seine Derivate sollten auch wieder in die Tabelle der legalen Drogen aufgenommen werden, dies mit einem gesetzlichen Status für therapeutisches Cannabis.

Wieso regulieren?

Die Strafbefreiung des Konsums (mit Tolerierung des Eigenanbaus) ist nur eine begleitende Massnahme für dieses soziale Massenphänomen: Sie bringt Cannabis in die Privatsphäre zurück. Sie senkt den polizeilichen und sozialen Druck, speziell für Jugendliche. Sie unterstützt einen konstruktiven Dialog über die Volksgesundheit. Sie verkleinert die Schattenwirtschaft, bringt sie aber nicht zum Verschwinden, genauso wenig wie das Schwarzgeld, die Kontrolle des Anbaus und des Vertriebs durch Banden und kriminelle Vereinigungen. In der Tat haben die meisten Cannabiskonsumenten nicht die Möglichkeit, ihr eigenes Cannabis anzupflanzen. Die Mittelstands- und die ländliche Jugend würden diese Massnahme sehr gut aufnehmen. Die Jungen aus den Vorstädten würden der Jagd wegen Cannabis entgehen, was schon viel wäre, aber sie wären immer noch der Versuchung des Cannabis-Dealens ausgesetzt.

Welchen gesetzlichen Status für Cannabis?

Dieses neue Modell muss die Ideee umsetzen, dass der Konsum von Cannabis, sogar wenn er eine relative Gefahr für den Anwender darstellt, toleriert werden muss, solange dies das Privatleben betrifft und die öffentliche Ordnung nicht stört. Deshalb sind Läden, wie Tabakgeschäfte, Bars, oder sogar die Schweizer Hanfläden oder holländischen Coffeeshops, zu einladend. Diese unterstützen die Vorwürfe der Nachlässigkeit, des schlechten Signals für die Jugend, des freien Verkaufs von Cannabis in Supermärkten und andere, negative Bilder, welche mit einem zu toleranten Statut einhergehen.

Die Allgemeinheit sollte sich aber auch nicht mit der therapeutischen Ausgabe von Cannabis zufrieden geben. Man kann nicht Millionen von vernünftigen Anwendern in medizinische Fälle verwandeln. Zudem wäre es Heuchelei. Sowieso zeigen die Apotheker keinen Enthusiasmus für die Idee, täglich mit dieser Menge an Leuten umzugehen, und die Laboratorien arbeiten lieber mit teuren, pseudo-synthetischen und patentierten Versionen als mit Pflanzen. Die Mehrheit der Anwender würde den Übergang vom Kriminellen zum Patienten sehr schlecht aufnehmen. Die vernünftigste Lösung wäre die Vereinigung der tolerierten persönlichen Produktion. Nichkommerzielle Vereinigungen könnten die Anwender, welche nicht selbst anpflanzen können, zusammenbringen und so wachsen, dass diese Produktion gesichert wäre. Dieses nichtkommerzielle System würde die Bildung vieler Jobs erlauben. Es umgeht das Hindernis der internationalen Konventionen, welche den Handel und den Import-Export verbieten.

Produktionskooperative

Vereinigungen können direkt für ihre Mitglieder produzieren oder von anerkannten Produzenten kaufen. Bewilligungen für den Anbau THC-reichen Hanfs würden zuerst strikt biologischem Ackerbau erteilt und dann dem vernünftigen. Eine Kommission aus Wissenschaftlern, Behördenvertretern, Produzenten und Konsumenten etablieren medizinische Standards und Verarbeitungsprozesse, welche dem Konsum durch Menschen entsprechen. Um nicht unter die internationalen Abkommen zu fallen, welche internationalen Handel verbieten, wird in jedem Staat produziert.

Eine Kontrollorganisation führt Analysen und Nachforschungen durch und garantiert so für die Integrität des Marktes. Kripo, Polizei und Steuerbehörden behalten ihre repressive Rolle, was den Schmuggel und das Nichteinhalten der Toleranzregeln betrifft.

Consumers Social Clubs

Diese Vereinigungen können, vor Passanten geschützt, Konsumenten-Clubs ohne sichtbare Werbung eröffnen. Diese Orte, geöffnet von 18 Uhr bis Mitternacht in der Woche und bis 2 Uhr an Wochenenden, reserviert für Mitglieder, können das Cannabis, welches mittels der Mitgliederbeiträge reserviert wurde, ausgeben. Jedes Mitglied erhält eine Chip-Karte mit Einheiten, welche seinem Kredit an Cannabis entsprechen, dies mit monatlichem oder jährlichem Maximum. Diese Menge könnte gemäss dem Alter flexibel sein. Um die Verbreitung des Konsums bei jungen Leuten via Nachahmung zu beschneiden und um die Strassen zu beruhigen, ist es ratsam, die Einschreibung mit 16 zu erlauben. Dies entspricht den Regeln für Bars und Bier und entspricht dem Alter der Konsumenten. Andererseits könnte man die Menge pro Monat bis 18 jährig auf 30 Gramm, bis 21 auf 60 Gramm und darüber auf 100 Gramm beschränken, dies um Exzesse und Schwarzhandel für Kinder oder Drogentouristen zu unterbinden. Der Beitritt beinhaltet einen ausserordentlichen Beitrag für Prävention, das Sozial- und das Gesundheitssystem. Diese privaten Anwenderkreise können ihren Mitgliedern einen Freiraum für den Cannabiskonsum anbieten, dies im Tausch für eine strikte Trennung von Drogenmärkten und -konsum, für eine Bekämpfung der Strassengewalt, für eine Betreuung von Problemkonsumenten, um sie zu den Betreuungs- und Präventions-Strukturen zu bringen. Vereinigungen unterstehen einer Liste von Bedingungen: Alkoholverkauf und -konsum sind verboten, es müssen Verdampfer, Nichtraucherpropaganda und andere medizinische Information zur Verfügung stehen, den nüchternen Fahrern freie Getränke und spezieller Raum angeboten und der Gewalt vorgebeugt werden. Die Behörden können gemäss den Bedürfnissen der öffentlichen Ordnung die Anzahl und den Lagerraum der Clubs beschränken.

Sozio-ökonomischer Gewinn

Diese System kreierte auf dem ganzen Gebiet Europas Zehntausende von nichtqualifizierten Arbeitsplätzen in Produktion, Verarbeitung, Sicherheit und Vertrieb. Die ethnischen Minderheiten kennen diesen Markt und diese Produkte häufig besser. Sie würden ausgezeichnete Angestellte werden, dies ohne Diskrimination. Clubs könnten in Zonen wie den Vorstädten eröffnet werden, wo Räume für das soziale Leben durch eine Politik der Hygiene vorenthalten werden. Die Gewinne aus einem Vereins-System wären ausreichend für die Finanzierung einer Medizinal- Politik, welche auf Erziehung beruht und objektive Prävention sowie Reduktion der Risiken beim Gebrauch jeglicher Drogen beinhaltet. Dieses System würde das Ermitteln von Missbrauch-Konsumenten und deren Familien, verbunden mit der sozio-medizinischen Betreuung beinhalten. Und es würden unzweifelhaft genügend Mittel bleiben, um lokale soziokulturelle Animation zu finanzieren.

Weiteres dazu auf der Cannabis Clubs Webseite von ENCOD: www.encod.org

Konsumenten-Klubs: Europäisches Modell für die Eindämmung des Cannabis-Marktes

Wie geht es mit der Legalisierung / Regulierung des Cannabis in Europa weiter? Ein Modell wäre, auf die Straffreiheit von Eigenanbau und -Handel hinzuwirken und sogenannte “Konsumenten-Klubs” zu etablieren.

Ich bin überzeugt, dass der einzige Weg zu einem normalisierten Status für Cannabis darin liegt, gemeinsam ein generelles Praxismodell für die Zukunft zu erarbeiten. Durch das momentan in der Welt herrschende moralische Klima wird es wahrscheinlich weitere 10 Jahre dauern, bis sich eine offizielle Debatte um „Legalisierung“ oder „Regulierung“ in unserem Sinne entwickelt. Wenn dieser Moment eintrifft, müssen wir ein funktionierendes Konzept parat haben. Nur so ist es möglich, unsere Vorstellungen in die politische Diskussion einzubringen und zu verhindern, dass andere Modelle wie Staatsmonopol oder Pharmazie in die Lücke springen.

Im Gegensatz zur Vorstellung vieler Leute, bedarf es eigentlich gar nicht so vieler Änderungen, um unser gutes Kraut zu legalisieren / normalisieren / regulieren. Doch um dies zu erreichen, benötigen wir eine breite Zustimmung. Beide, Prohibitionisten und Anti-Prohibitionisten, müssen einverstanden sein. Und die Voraussetzung dafür ist, dass wir dieselbe Sprache sprechen.

Damit Cannabis wie andere vergleichbare Produkte behandelt werden kann, ist es konsequenterweise klar, dass auch die entsprechenden gesundheitlichen Auflagen gewahrt sein müssen. Es versteht sich von selbst, dass in einer Gesellschaft, in der im öffentlichen Raum Einschränkungen punkto Rauchen und Alkoholkonsum gelten, nicht verlangt werden kann, eine Pflanze wie Cannabis so zu behandeln, als wäre es eine Tomate. Cannabis kann mit keinem anderen pflanzlichen Produkt verglichen werden und auch unsere Seite muss das akzeptieren. Wenn wir uns eingestehen und kommunizieren, dass der Konsum nicht unbedingt harmlos ist, meinen wir dabei noch lange nicht, dass er gefährlich sei.

Solange sich die UN-Drogenkonventionen nicht ändern, bleibt uns als einzige Möglichkeit, Vorbereitungen zu treffen. Nach all den Jahren des Kampfes haben wir es (in Spanien) geschafft, das Recht auf den Konsum zu etablieren. Die Mehrheit der Richter ist der Meinung, dass Anbau zum Eigenbedarf keine Straftat mehr sein solle. Und trotzdem bezieht sich der Gesetzgeber nach wie vor auf die „Gefährlichkeit“ des Cannabis und sieht vor, sämtliche Produktion zu verbieten.

Ich denke, ein guter Schritt auf dem Weg zur Normalisierung ist das Konzept sogenannter „Konsumenten-Klubs“. Die Entwicklung eines solchen Modells mit Erlaubnis der Behörden und unter Mitwirkung von Experten wäre ein guter Ansatz, um in Zukunft unser Kraut einigermassen handeln zu können. Ein solches Konzept sollte auch in den Interessen der Behörden liegen, da es namentlich die Risiken missbräuchlichen Konsums reduziert, zu Steuereinnahmen beitragen könnte und zusätzlich dem Jugendschutz Rechnung trägt.

Als Voraussetzung dafür, dass ein “Konsumenten-Klub”-Modell von den Behörden abgesegnet werden kann, bedarf es einer Form der Strafbefreiung von Konsum und Besitz bei Eigenbedarf. Dies ist in der Tat auch bereits die einzige Massnahme, die ein Staat durchführen darf, ohne die UN-Drogenkonventionen zu verletzen. Unter diesem Gesichtspunkt wäre also der nächste Schritt, dass es Organisationen erlaubt würde, entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten zum Konsum von Cannabis zu unterhalten. Mit „entsprechend ausgestattet“ ist die Idee gemeint, dass jedem Klub-Mitglied das gewünschte Produkt gegeben werden kann, wenn es selber keine Möglichkeit zum Anbau, das Wetter seine Ernte ruiniert oder es einfach nichts dabei hat. Prinzipiell würde die Produktion im Klub selber stattfinden (zur Vermeidung allfälliger Probleme, die durch Transport entstehen könnten) und das Produkt würde den Klub in minimalen Mengen verlassen (zum Beispiel in kleinen Beutel à 10 Gramm bei einem Maximum von 5 Beutel je Mitglied und Einkauf). Und dabei würde der Klub natürlich nur soviel Cannabis produzieren, wie es durch die Nachfrage seiner Mitglieder legitim ist.

Bei einem solchen Modell gäbe es auch keine Gründe zur Beanstandung punkto Verkauf an Minderjährige (denn wie beim Fahrausweis, dem Recht zu Wählen oder der Erlaubnis sich zu betrinken, wäre der Eintritt in den Klub erst ab 18 Jahren gestattet).

Was bedeutet Eigenkonsum? Im Rahmen unserer hypothetischen Überlegungen gilt es als Erstes zu definieren, was wir unter „Eigenkonsum“ verstehen. Quantitativ ist meine Einschätzung, dass auch ein starker Cannabisraucher keinesfalls mehr als 30 Gramm täglich zu konsumieren vermag. Dies ergibt rund 10 Kilo pro Jahr. Eine draussen angebaute und sachgerecht gepflegte Cannabispflanze produziert ungefähr 500 Gramm. Man könnte folglich die Jahresproduktion zum Eigenkonsum festlegen und denkbar einfach kontrollieren: Die Beamten brauchen bloss die Stauden zu zählen.

Wenn sich Leute entscheiden, zusammen im Kollektiv anzubauen, braucht es natürlich einen Bereich, der gemeldet ist und akribisch abrechnet. Alle Pflanzen müssen einen Besitzer haben, damit keine kommerziellen Zwecke bestehen. Die Konsumenten-Klubs sind Non-Profit-Organisationen und die Anzahl der angebauten Pflanzen hat stets der Anzahl der Mitglieder zu entsprechen.

Mit diesen Klubs könnten übrigens auch Leute, die gegenwärtig auf den Strassen dealen, wieder „rezykliert“ werden. Viele von ihnen verfügen über ausgiebige Kontakte zu Konsumenten und könnten damit eine gewichtige Rolle beim Aufbau derartiger Klubs spielen.

Die Idee dabei ist klar: Es geht keinesfalls darum, einen unlimitierten Cannabis-Markt zu schaffen – produziert wird lediglich zur Deckung der bereits vorhandenen Nachfrage. Es besteht folglich auch kein Grund zur Annahme des Verkaufs an Dritte, da es schlicht keine Überschussmengen geben wird.

Um diese obigen Ziele zu erreichen, könnten wir damit beginnen, im kleinen Rahmen private Klub mit Kollektivplantagen – beispielsweise einige wenige Pflanzen pro Mitglied – zu etablieren. Unsere Erfahrungen (in Spanien) haben gezeigt, dass das Cannabis zu 2 Euro pro Gramm abgegeben werden könnte und damit die Produktionskosten (Raummiete, Gärtner, Elektrizität, Wasser, etc.) gedeckt wären.

Vor dem Eintritt in den Klub müssen sich die Mitglieder zum Zweck des Klubs bekennen. Jeden Mitglied zahlt dann monatlich seinen Anteil entsprechend der Konsummenge an den Klub. Ein solches System kann durchaus auf die Tolerierung seitens der Behörden spekulieren, denn es wäre gewährleistet, dass Dritten gegenüber kein Schaden entsteht und auch die öffentliche Ordnung nicht gestört wird.

Jaume Prats / Cañamo, Spain / June 2006 / Deutsche Übersetzung: Chanvre Info

Finanzielle Auswirkungen des Cannabisverbotes – Bundestag Kleine Anfrage DIE LINKE.

Berlin: (hib/MPI) Die Linksfraktion interessiert sich für mögliche Steuermehreinnahmen In Folge einer Legalisierung von Cannabis. Sie verweist dazu in einer Kleinen Anfrage (16/5041) auf Angaben des Deutschen Hanf-Verbandes, wonach eine Cannabislegalisierung zu mindestens 530 Millionen Euro direkten Steuereinnahmen in Deutschland führen würde. Die Abgeordneten wollen auch wissen, wie viel der Staat für die Strafverfolgung bei Cannabis sowie für Prävention und Behandlung in diesem Bereich ausgibt.

Deutscher Bundestag, Kleine Anfrage 19. 04. 2007
- der Abgeordneten Monika Knoche, Karin Binder, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Wolfgang Neskovic, Dr. Ilja Seifert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Finanzielle Auswirkungen des Cannabisverbotes

Cannabis ist die am meisten verbreitete und konsumierte illegale Droge in Deutschland und Europa. Seit Jahren gibt es eine lebhafte Debatte über den Status dieser Droge.

Für eine Bewertung der offiziellen Cannabispolitik sind neben gesundheitlichen Studien transparente Zahlen über die Ausgaben für die Strafverfolgung – auch im Vergleich zur medizinischen Behandlung und Prävention – und Mindereinnahmen von Steuern durch das Cannabisverbot unabdingbar.

Nach einer Untersuchung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) gibt Deutschland im europäischen Vergleich den höchsten Anteil seiner Ausgaben im Drogenbereich für die Strafverfolgung aus, und zwar 84 Prozent. Dagegen werden 16 Prozent für die medizinisch-therapeutische Versorgung von Abhängigen ausgegeben. Zum Vergleich: In Schweden werden 60 Prozent der Ausgaben im Drogenbereich für die medizinisch-therapeutische Versorgung ausgegeben.

Insgesamt beziffert der Bericht die Ausgaben Deutschlands für die Strafverfolgung im Drogenbereich in dem Zeitraum von 1990 bis2000 mit 1,59 Milliarden Euros jährlich. Damit steht Deutschland bezogen auf die die absoluten Ausgaben alsauch auf die Ausgaben pro Abhängigen im Bereich Strafverfolgung in Europa auf Platz 1. Der Bericht der EMCDDA kommt dementsprechend zu dem Schluss, dass in Deutschland im europäischen Vergleich die Betonung auf der Strafverfolgung liege.

Die Ausgaben der Strafverfolgung im Drogenbereich in Deutschland sind nicht nach den unterschiedlichen Drogen aufgeschlüsselt. Legt man allerdings internationale Studien zu Grunde, ist zu vermuten, dass ein großer Teil der diesbezüglichen Ausgaben für die Strafverfolgung bei Cannabis ausgegeben wird. So schätzte eine für das britische Unterhaus erstellte Studie die Kosten für die Strafverfolgung bei Cannabis auf 1,35 Milliarden Euro jährlich (2000).

Der Deutsche Hanf Verband (DHV) schätzte 2003 die Kosten der Cannabisprohibition in Deutschland auf circa eine Milliarde Euro. Dabei stützt er sich auf Untersuchungen aus dem In- und Ausland und eigene Berechnungen. Allein für das Jahr 2002 wurden laut polizeilicher Kriminalstatistik 140 000 Strafverfahren wegen Cannabis gezählt.

In diesem Zusammenhang kommt eine Cannabis-Studie für das britische Unterhaus zu dem Schluss, dass das Steuereinkommen des britischen Staates jährlich um 1 Milliarde Pfund wachsen würde – sollte Cannabis legalisiert werden und Cannabisprodukte in der gleichen Höhe besteuert werden wie Tabakprodukte.

Der Deutsche Hanf-Verband (DHV) schätzt nach Auswertung verschiedener Studien, dass eine Cannabislegalisierung zu mindestens 530 Millionen direkten Steuermehreinnahmen in Deutschland führen würde. Ein Vielfaches davon sei wahrscheinlich. Weitere finanzielle Einbußen nähme der Staat durch die Illegalität des Cannabismarktes hin, weil dadurch tausende potentielle Arbeitsplätze verhindert würden.

Wir fragen die Bundesregierung:
- 1. Kosten der Cannabis-Prohibition
— a) Wie hoch sind die Gesamt-Kosten der Cannabisprohibition in Deutschland?
— b) Wie hoch sind die Kosten für Behandlung und Prävention im Cannabis- Bereich in Deutschland und wer trägt im Einzelnen diese Kosten?
— c) Fallsfür a) und b) keine konkreten Zahlen vorliegen:Wie hoch schätzt die Regierung diese Kosten?
— d) Wie hoch sind die Kosten für die Strafverfolgung bei Cannabis (Polizei, Justiz) in Deutschland?
— e) Fallsfür d) keine konkreten Zahlen vorliegen:Wie hoch schätzt die Regierung u. a. aufgund der polizeilichen Kriminalstatistik die Kosten?
— f) Wie hoch sind die Kosten für die Cannabisprohibition im Bereich des Zolls in Deutschland?
— g) Fallsfür f) keine konkreten Zahlen vorliegen:Wie hoch schätzt die Regierung die Kosten?
— h) Auf welchen Daten basiert die Untersuchung der EMCDDA bezüglich der Ausgaben für die Strafverfolgung im Drogenbereich in Deutschland?
— i) Lassen sich diese Ausgaben nach verschiedenen Drogen differenzieren und wie hoch sind sie jeweils?
— j) Wie hoch sind die Ausgaben Deutschlands für die Strafverfolgung und die medizinisch-therapeutische Betreuung im Drogenbereich insgesamt und nach Drogen differenziert in den Jahren 2001 bis 2006?
— k) Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Hanfverbandes, der die Kosten der Cannabis-Prohibition in Deutschland auf 1 Milliarde Euro schätzt?
— l) Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Übersicht des DHV genannten Untersuchungen aus dem Ausland? Inwieweit sind diese auf Deutschland übertragbar?
— m)Sind der Bundesregierung weitere internationale Untersuchungen dazu bekannt, die in der Übersicht des DHV nicht erwähnt werden bzw. die nach deren Erscheinen 2003 bekannt wurden?
— n) Wie wurden die in der Untersuchung der Europäischen Drogenbeobachtungsstelle genannten 1,59 Milliarden Euro für Drogenprohibition insgesamt in Deutschland berechnet? Lassen sich daraus Rückschlüsse auf die konkreten Kosten der Cannabisprohibition (Polizei, Justiz, Zoll) ziehen?
— o) Sind der Bundesregierung weitere Untersuchungen zu Prohibitionskosten bekannt, die sich auf Deutschland beziehen?
— p) Auf welche Untersuchungen und Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre eigene Einschätzung der Kosten der Cannabisprohibition in Deutschland?

- 2.Wie hoch schätzt die Bundesregierung die möglichen Steuereinnahmen bei einer legalen Organisation des bestehenden Cannabismarktes?
— a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Hanfverbandes, dass mit direkten Verbrauchssteuern auf Cannabis in Deutschland mindestens 530 Millionen Steuereinnahmen – möglicherweise auch mehr – erzielt würden?
— b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Studie der Bibliothek des britischen Unterhauses und die in der Übersicht des Deutschen Hanfverbandes genannten Untersuchungen aus dem Ausland ein?
— c) Inwieweit sind diese Untersuchungen auf Deutschland übertragbar?
— d) Sind der Bundesregierung weitere Untersuchungen zu diesem Thema bekannt, die sich auf Deutschland beziehen?
— e) Auf welche Untersuchungen und Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre eigene Einschätzung der möglichen Einnahmen direkter Cannabissteuern in Deutschland?
- 6. Wie viele Arbeitsplätze würden nach Meinung der Bundesregierung entstehen, wenn der Cannabismarkt in Deutschland legal geregelt würde?
— a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Hanfverbandes, dass bei einer Regulierung des derzeit bestehenden Cannabismarktes 13 500 bis 24 000 Arbeitsplätze in Deutschland allein im Einzelhandel entstehen würden?
— b) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der möglichen Arbeitsplätze in der Landwirtschaft/im Gartenbau bei einer Produktion von Cannabis in Deutschland ein?
— c) Sind der Bundesregierung weitere Untersuchungen dazu bekannt, die sich auf Deutschland beziehen?
— d) Auf welche Untersuchungen und Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre eigene Einschätzung der möglichen Arbeitsplätze bei einer Regulierung des Cannabismarktes in Deutschland?

Berlin, den 16. April 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_106/09

18.11.2006: SCM – Selbsthifenetzwerk-Cannabis-Medizin gegründet

Liebe Freunde,
Heute haben sich 17 Patienten in Mannheim getroffen und das Selbsthilfenetztwerk-Cannabis-Medizin SCM gegründet.

Wir haben gemeinsam folgendes Statut beschlossen:

Statut für das Selbsthilfenetzwerk der Patienten im ACM

Angesichts der Tatsache, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und sein Dienstherr, das Bundesgesundheitsministerium das Grundrecht auf medizinische Versorgung von Patienten, die Cannabis als Medizin brauchen seit vielen Jahren schon ignoriert und mit Füßen tritt

angesichts der Tatsache, dass das BfArM die Weisung des Bundesverwaltungsgerichts die Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis durch Patienten in Erwägung zu ziehen, unterläuft, in dem es für die Erlaubnis Auflagen stellt, die von Privatpersonen nicht zu erfüllen sind

angesichts der Tatsache, dass der einzelne Patient weder gesundheitlich noch finanziell in der Lage ist, sich dagegen zu wehren

angesichts der Tatsache, dass der größte Teil der Bevölkerung die notwendige Versorgung von Patienten mit Cannabis befürwortet schließen sich die betroffenen Patienten zu einem Selbsthilfenetzwerk zusammen.

Zweck des Netzwerkes ist die legale Selbstversorgung der betroffenen Patienten mit schad-und fremdstofffreiem Cannabis zum Selbstkostenpreis.

Der Zweck wird verwirklicht durch die gemeinsame Organisierung einer Produktionsfläche, die den Auflagen des BfArM entspricht sowie weitere, mit dem BfArM oder anderen staatlichen Stellen noch auszuhandelnden Möglichkeiten.

Mitglied kann jede/r Patient/in werden, die/der chronisch krank ist und ein Gutachten durch einen Vertrauensarzt des Selbsthilfenetzwerkes aus dem IACM vorlegt, dass die Wirkung von THC bei der eigenen Krankheit nicht unwahrscheinlich ist.

Mitglied kann jede/r Angehörige werden, der wegen der Einschränkungen des Patienten, dessen Versorgung übernommen hat.

Das Selbsthilfenetzwerk ist Teil der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) und arbeitet im Rahmen der ACM-Satzung.

Die einzelnen Mitglieder, sind Mitglied des ACM.

Das Netzwerk organisiert sich autonom.

Die Mitglieder des Netzwerkes wählen 2 Sprecher, die Mitglied im ACM-Vorstand werden und die Interessen des Netzwerkes nach außen vertreten.

Soweit, das Statut.
Alle Patienten, die die im Statut genannten Voraussetzungen erfüllen, können dem SCM beitreten und wir hoffen, dass viele diese Gelegenheit nutzen, dem BfArM geschlossen entgegenzutreten.

Mehr dazu im Forum vom Cannabis-Med: im SCM Thread vom 18.11.2006

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