Cannabis auf dem Balkon – Mieter darf bleiben
Ein Mann hatte auf seinem Balkon in Köln neun Pflanzen angebaut. Ein Strafverfahren sowie die fristlose Kündigung der Wohnung folgten. Das Gericht entschied milde und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße ein. Es folgte aber ein weiterer Prozess wegen einer Räumungsklage für die Wohnung wegen dem Anbau. Das Gericht lehnte dies mit Verweis auf „keine Aussicht auf Erfolg“ ab. So genüge bei privaten Cannabis-Anbau in solch geringer Menge auch eine Abmahnung.
Man solle beachten, dass im vorliegenden Fall gerade mal 88 Gramm „Cannabis“ gefunden worden sind mit einem Gehalt von 1,5%. In anderen Fällen sieht es anders aus. So wird öfters auf einen derartigen Fall bei dem Landgericht in Ravensburg (LG Ravensburg , Urteil 6. 9.2001, Az: 4 S 127/01) zugunsten des Vermieters verwiesen. Dort zog ein Mieter auf dem Balkon vierzehn Cannabispflanzen heran, was der Vermieter mit der fristlosen – dem Gericht zufolge rechtmäßigen – Kündigung bedachte. Außer dem gab es noch vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.
via hanf journal und express köln