Grafik zu Richtervorlage Normenkontrollantrag Cannabis

Beispiel Cannabis Social Clubs in Spanien im Vorlagenbeschluss zum Normenkontrollantrag Cannabis Verbot

Die Justizoffensive 2019

Hier sind alle Informationen rund um unsere Justizoffensive zu finden.

In der Justizoffensive von Richter Müller und dem Deutschen Hanf Verband soll erreicht werden, dass sich das Bundesverfassungsgericht endlich wieder mit der Verfassungswidrigkeit des Cannabisverbots auseinandersetzt. Sie ruft Richter, Rechtsanwälte und Betroffene dazu auf, die kostenlose Mustervorlage zu nutzen.

Hier die weiteren Infos dazu beim DHV: Kampagnenseite Justizoffensive

Auch Cannabis Social Clubs in Spanien werden in die Vorlage miteinbezogen:

hh) Spanien In den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts urteilte der Oberste Gerichtshof, dass der alleinige Besitz und Konsum von Drogen keine Straftat darstellt, sofern kein Handel damit betrieben wird. Diese Rechtsprechung gilt analog für die Aufzucht von Cannabispflanzen für den persönlichen Gebrauch.

Die Konsumierenden müssen allerdings nachweisen, dass die Ernte nicht für den Handel bestimmt ist. Ebenso befand das oberste Gericht später, dassder gemeinschaftliche Konsum und Einkauf von Drogen durch abhängige Personen keine Straftat begründet.

Der 1993 gegründete Verein Asociación Ramón Santos de Estudios Sobre el Cannabis (ARSEC) baute für seine rund hundert Mitglieder selbst Cannabis an und führte dazu folgendes Argument ins Feld: Der Anbau einer oder mehrerer Pflanzen für den Eigenbedarf stellt keine Straftat dar. Dasselbe gilt für den gemeinschaftlichen Einkauf von Cannabis sowie für den gemeinsamen Konsum. Also könne es auch keine Straftatsein, wenn ein privater Personenkreis Pflanzen anbaut, die Ernte unter sich aufteilt und das Cannabis gemeinsam konsumiert (vgl. Zobel/Marthaler 2016, S. 23 m. w. N.).

Zwar wurden Mitglieder der ARSEC in der Folge durch alle Instanzen verurteilt. Ihr Vorbild hatte aber zur Folge, dass vor allem im Baskenland und in Katalonien zahlreiche so genannte Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet wurden, denen Behörden widersprüchlich begegneten.

Vorlagebeschluss Seite 53ff, Cs 226 Js 7322/19 (346/19) Normenkontrollantrag Cannabis, https://hanfverband.de/files/vorlagebeschluss_20_04_2020_amtsgericht_bernau.pdf

Reutlingen: Absage an Cannabis Social Club wegen konzeptionell veralteter Suchthilfeeinrichtungen

Im August vergangenen Jahres hatten die Linke im Gemeinderat beantragt, in Reutlingen ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt zu Cannabis Social Clubs zur kontrollierten Cannabis-Abgabe einzurichten. Gestecktes Ziel sollte sein, die Folgen der legalen Abgabe von Erwachsene wissenschaftlich zu prüfen. Doch nun kam die Ablehnung des Projektes durch die Verwaltung.

Vor allem die Rückmeldung der der Klinik für Psychiatrie und Psychosomatik Reutlingen (PP.rt) und Dr. Jamil El Kasmi, Chefarzt der Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen sei ausschlaggebend: „Aus meiner suchttherapeutischen und -medizinischen Sicht besteht aktuell für den Landkreis beziehungsweise für die Stadt Reutlingen kein hinreichend notwendiger Bedarf eines solchen Modellprojekts.“

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den „Cannabis Social Clubs“ seien wenig aussagekräftig und ein positiver Einfluss auf die Bürgerinnen und Bürger würde den traditioneller Suchthilfe nicht übersteigen.

Wir als Cannabis Social Clubs können dazu nur sagen, dass Dr. El Kasmi sicherlich gut auf seinem Fachgebiet ist, aber genau daran liegt es auch, dass er nicht über seinen Tellerrand schauen kann. Die allerwenigsten Personen in einem tatsächlichen Cannabis Social Club würden sich selbst als „süchtig“ beschreiben. Dass es auch eine Welt außerhalb klinisch problematischer Fälle gibt, mit Personen die sehr gut ihren Cannabiskonsum in ihr Leben integrieren, geht an dem Fachpersonal vorbei. Deswegen ist auch die traditionelle Suchthilfe der falsche Ansprechpartner.

Es gibt mehrere Varianten der „Prävention“, üblicherweise 3-geteilt. Primärprävention bezeichnet quasi alles, bevor etwas passiert ist. Sekundärprävention sind Maßnahmen, die sich der Früherkennung und Vermeidung von Problemen gesundheitlicher Natur widmen. Tertiärprävention bezeichnet Maßnahmen, die unternommen werden, wenn das Problem schon vorliegt.

Was in einer Suchthilfe-Klinik und bei besuchbaren Suchthilfeangeboten vor allem zu finden ist, ist die Tertiärprävention. Ein Cannabis Social Club setzt da aber schon viel früher an. Sie nutzen eher die Maßnahmen der Primär- und Sekundärprävention um ihre Mitglieder zu schützen, so dass gar keine tertiären Maßnahmen notwendig sein sollten.

Von akzeptierender Drogenarbeit oder Drogenpolitik kann man in solchen Kliniken nur träumen.

Um mehr darüber zu erfahren, habe ich Dr. El Kasmi eine Email mit dem folgenen Inhalten gesendet:

Sehr geehrter Dr. El Kasmi,

hier Martin Steldinger von den Cannabis Social Clubs online, www.cannabis-clubs.de

Ich nehme Bezug auf den Artikel im Tagblatt , https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Absage-an-den-Cannabis-Social-Club-443722.html

Sie werden dort zitiert, dass [der mögliche gewonnene positive Einfluss auf die ‚psychische Gesundheit‘ der Bürgerinnen und Bürger Reutlingens im Sinne von Prävention und Behandlung nicht größer als er bereits durch das sehr gut funktionierende kommunale Suchthilfe-Netzwerk] gegeben sei.

Wir in unseren Vereinen haben aber vornehmlich Mitglieder, die sich selbst nicht als Süchtig beschreiben würden und daher auch keine klassische Suchthilfeeinrichtungen aufsuchen würden oder durch diese Signale erreichbar wären.

Wir nutzen Maßnahmen der Primär- und Sekundärprävention, um unsere Mitglieder vor Schaden zu schützen.

Sicherlich gibt es mehr oder weniger vulnerable Personen. Nur sind diese unter der Prämisse, dass man so ein Projekt nicht benötige, auch nicht zu erreichen.

Nebenbei: die letzte Cannabis „Präventions“ Kampagne in Berlin war wieder völlig Übertrieben und an der Realität vorbei (Kiffer würden ihre Katzen essen). Solche Kampagnen fördern wohl eher die Unglaubwürdigkeit der professionellen Suchthilfe.

Leider ist der gesamte Text der Empfehlung nicht zu finden. Ich würde mich freuen, wenn Sei mir eine Kopie senden könnten.

Könnten Sie mir genauer erläutern, auf welcher Datenbasis Sie ihre Empfehlung getroffen haben?

Welche Empfehlung geben Sie für die oben genannte Personengruppe, die (noch) keinerlei Probleme, die eine Suchtklinik rechtfertigen, aufweist?

eMail vom 9.2.2020

Neue wissenschaftliche Studie der Uni Ghent zu Cannabis Social Clubs erschienen

Die neue Studie mit dem Titel „Revisiting the Birthplace of the Cannabis Social Club Model and the Role Played by Cannabis Social Club Federations“ von Forschern an der Universität von Gent, Belgien ist erschienen. Sie wurde in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut ICEERS erstellt. Sie behandelt Cannabis Social Clubs sowie die Föderationen in Barcelona und Katalonien.

Die Studie ist hier online zu finden: SagePub/Journals

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