Patientenrechte gestärkt – Freispruch trotz mehr als 900 Gramm Cannabis

DHV-Meldung, vom 20. 09. 2007
Mit einem Freispruch endete heute vor dem Berliner Landgericht ein Prozessmarathon, der bereits vor 5 Jahren begann. Damals hatte die Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten Peter S. nicht nur mehr als 900 Gramm Cannabispflanzenteile und Haschisch beschlagnahmt, sondern auch seine Cannabiszucht zerstört. Die Staatsanwaltschaft warf ihm daraufhin unerlaubten Besitz, Anbau und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor und forderte eine Haftstrafe.

Peter S. und sein Rechtsanwalt Lüko Becker wiesen die Vorwürfe umgehend zurück und erklärten, dass der Angeklagte die Cannabispflanzen ausschließlich für die Eigentherapie nutze.

Der Angeklagte leide an einer HIV-Infektion, einer Hepatitis C- Erkrankung, einer Polyneuropathie (Nervenentzündung) und kämpfe gegen Gewichtsverlust als Folge einer chronischen Bauchspeicheldrüsenerkrankung.
Zur Linderung der aus der Vielzahl der Erkrankungen erwachsenden Schmerzen und zur Verhinderung von Muskelkrämpfen nutze Peter S. bis zu acht Gramm Cannabis pro Tag. Dieses würde er zum Teil rauchen oder als Tee konsumieren. Einen Teil seiner Ernte habe er mit Melkfett zu einer Salbe verarbeitet, mit der Wickel gegen seine Knie- und Beinschmerzen präpariere. Außerdem mache er regelmäßig Sitzbäder für die er größere Mengen Cannabisblätter nutze.

An der grundlegenden Strafbarkeit des Anbaus und Besitzes von Cannabis ändere dies zwar nichts, jedoch sei das Verhalten des Peter S. in diesem Fall nicht rechtswidrig, weil er sich in einer Situation “rechtfertigenden Notstands” nach §34 Strafgesetzbuch (StGB) befinde. Zur Behandlung der aus seinem Krankheitsbild resultierenden Schmerzen stehe ihm kein anderes geeignetes Mittel zur Verfügung. Weil sein Leben ohne die illegale Cannabistherapie massiv gefährdet sei, müsse das Gericht Peter S. freisprechen.

Nachdem auch der behandelnde Arzt und ein unabhängiger Sachverständiger die Einlassungen des Angeklagten und den therapeutischen Nutzen einer Behandlung mit Cannabis beim vorliegenden Krankheitsbild bestätigten, folgte das Amtsgericht Tiergarten in einer Entscheidung aus dem Jahr 2004 der Sicht des Angeklagten und sprach ihn frei.
Die Staatsanwaltschaft erzwang daraufhin eine Berufung vor dem Landgericht. Dieses verurteilte Peter S. 2005 zu einer Haftstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung.
Da die verhängte Haftstrafe höchstwahrscheinlich mit einer massiven Verschlechterung seines Gesundheitszustandes einhergehen würde, legte diesmal der Angeklagte Revision gegen das Urteil des Landgerichts ein.

Mit der Revision beschäftigte sich im Jahr 2006 das Kammergericht, welches die Berufungsentscheidung des Landgerichts aufhob und das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zurück verwies. Diese Kammer verwarf nach neuerlicher Prüfung die Berufung der Staatsanwaltschaft und bestätigte den Freispruch des Amtsgerichts. Auch gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein.

Der, durch die Staatsanwaltschaft per Revision erzwungenen, neuerlichen Überprüfung des Berufungsurteils durch das Kammergericht hielt die Begründung der Entscheidung jedoch nicht stand. Sie wurde deshalb am 25.05.2007 aufgehoben und das Berufungsverfahren erneut an das Landgericht übergeben.

Also musste eine dritte Kammer des Landgerichts über das Urteil des Amtsgerichts von 2004 befinden. Bei der heutigen Berufungsverhandlung wurde noch einmal die Krankengeschichte von Peter S. dargelegt und sein Arzt, sowie ein Sachverständiger als Zeugen gehört. In ihrem Schlussplädoyer forderte die Staatsanwältin 5 Monate Haft, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Der Richter und die beiden Schöffen folgten dem Antrag jedoch nicht, sondern lehnten die Berufung ab.

Wenn die Staatsanwaltschaft dieser Entscheidung nicht innerhalb einer Woche widerspricht, gilt damit nach fast 4 Prozessjahren wieder das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Tiergarten. Die unnötig entstandenen Mehrkosten trägt die Staatskasse.

Dazu Steffen Geyer vom Deutschen Hanf Verband: “Es wird Zeit, dass die Eigentherapie mit Haschisch oder Marihuana legalisiert wird. Dies muss auch für die dazu nötigen Handlungen, also Anbau, Erwerb und Besitz von Cannabis gelten.

Der DHV kann und wird es nicht hinnehmen, dass Patienten leiden, nur um ein längst wissenschaftlich und politisch überholtes Verbot aufrecht zu erhalten. Ich gratuliere Peter S. und seinem Rechtsanwalt Lüko Becker zu diesem Triumph gegen eine menschenverachtende Justizmaschine und wünsche allen Patienten, die noch auf ihr Urteil warten, ähnliche Erfolge.”

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Cannabis Social Clubs auf der Hanfparade 2007

Die Cannabis Social Clubs sind auf der diesjährigen Hanfparade, die am 25. August 2007 in Berlin auf dem Alexanderplatz stattfinden wird, dabei! Los geht es am Fernsehturm um 13 Uhr! Weiteres zur Hanfparade auf www.hanfparade.de. Weiterhin möchten wir dich auf folgendes Hinweisen: Es ist nicht sinnvoll vor den Beamten die schöne Bong rauszuholen, oder zu Kiffen, oder überhaupt BtM dabei zu haben. Du möchtest bestimmt keine Hausdurchsuchung!

Im Notfall ist der Strafrechtliche Verteidiger auf der Nummer 0172-XXXX für dich erreichbar, weitere Tipps findest du auf den Webseiten des Grüne Hilfe Netzwerkes.

Erstmals „tödliches“ Marihuana beschlagnahmt – Italien

Erstmals „tödliches“ Marihuana beschlagnahmt: Die Finanzwache von Bozen hat am vergangenen Wochenende am Brenner 219 Kilogramm an gestrecktem Marihuana beschlagnahmt, das für den
italienischen Markt bestimmt war.

Von Vorfällen in Frankreich und Großbritannien alarmiert, in denen Marihuana seit einiger Zeit mit Glaspartikeln angereichert wird und dadurch einen besonderen Glanz erhält, untersuchten die Ordnungshüter am Brenner die beschlagnahmte Ware genauer, da sie genau diese Auffälligkeit aufwies.

Wird normalerweise nur eine chemische Analyse der Droge durchgeführt, um den Reinheitsgrad dieser festzustellen, wurde in diesem Fall das Marihuana auch unter dem Mikroskop untersucht. Wie vermutet, konnten die Ordnungshüter verschwindend kleine Glaspartikel – mit einem Durchmesser von zwanzig Mikrometern – ausmachen.

Laut Ordnungshüter ist dies eine neue Methode der Marihuana-Anreicherung, die der Droge nicht nur Glanz verleiht, sondern diese auch schwerer macht, weshalb sie mehr Gewinn bringt. Eine Methode, die fatale Auswirkungen haben kann: Einerseits krebserregend, kann sie zu langfristigen lebensgefährlichen Schäden an den Atemwegen führen – auch mit tödlichem Ausgang.

Pubdate: 06.08.2007
Source: Südtirol Online
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Online: http://www.dolomiten.it/nachrichten/artikel.asp?ArtID=97794&p=1&KatID=da

DHV-Protestmailer: Gestrecktes Gras – Fordert Eingreifen von Schmidt!

Wir machen die Gesundheitsministerin auf die Ignoranz der Drogenbeauftragten aufmerksam und fordern sie auf, sich selbst mit der Gefahr durch verunreinigtes Cannabis zu befassen.
Protestmailer Nr. 11

Liebe Hanffreunde!

Im neuen DHV- Protestmailer geht es wieder um gestrecktes Gras; diesmal nehmen wir die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt ins Visier.

Denn obwohl die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing mit unserer letzten Aktion über 800 Emails erhalten hat, hat sie es bis jetzt nicht für nötig gehalten, den Absendern zu antworten oder sich ernsthaft mit dem Thema zu befassen.

Wir meinen, das geht so nicht! Bätzing ist die erste, die sich der Diskussion im Rahmen unseres Protestmailers vollständig entzieht. Darauf wollen wir ihre Vorgesetzte aufmerksam machen.

Bätzing steckt zwar den Kopf in den Sand, dennoch ist seit dem Beginn der Aktion viel passiert. Einige Medien haben über die Sauerei mit dem Gras berichtet und der DHV hat an diversen Stellen nachgehakt. Sogar eine Kleine Anfrage im Bundestag konnten wir initiieren. Die Antwort der Bundesregierung darauf war allerdings vollkommen lächerlich. Man wisse offiziell nichts von gestrecktem Gras und außerdem spiele das keine Rolle, weil Cannabis sowieso gefährlich sei und nicht konsumiert werden sollte.

Dass Schmidts Mitarbeiter so einen Blödsinn verfassen, wollen wir nicht hinnehmen und fordern die Ministerin jetzt auf, sich selbst mit dem Thema zu befassen!

Hanfige Grüße euer DHV-Team

Genbanken und ihre Schattenseiten; aus dem Kaperbrief

Auf der Hanfplantage findet sich ein Artikel aus dem Kaperbrief gegen Biopiraterie, über die Schattenseiten von Genbanken und dem Vorteil, den die nördlichen Nationalstaaten aus ihnen ziehen:

“Insgesamt ist das System eben auch ein riesiger Mechanismus, um die landwirtschaftliche Sortenvielfalt des Südens zu sammeln und Saatgutkonzernen des Nordens zur Verfügung zu stellen. Deren private Genbanken sind dann nicht mehr allgemein zugänglich.”

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