BR Die Frage besucht spanischen Cannabis Social Club

BR „Die Frage“ bei PULS Reportage vom 16.03.2015 geht der Frage nach, warum Kiffen noch immer nicht legal ist. Dazu besuchen Sie diverse Interviewpartner*innen, darunter die Drogenbeauftragte sowie einen Cannabis Social Club in Spanien:

Alkohol ist gefährlicher, aber Cannabis ist verboten. Trotzdem kiffen bis zu vier Millionen Deutsche regelmäßig. Während ein Land nach dem anderen legalisiert, landen Kiffer bei uns vor Gericht. Welche Folgen hat unsere Drogenpolitik?

CSC Pannagh am 10. März vor Gericht

Spanien:Am 10 und 11. März 2015 wird das Landgericht in Bizkaia die mündliche Verhandlung im Falle von fünf Mitgliedern des Pannagh Cannabis Social Club führen. Das Gerichtsverfahren startet um 10 Uhr im Raum 5, C/ Barroeta Aldamar, 10, Bilbao. Die Aktivisten fordern dazu auf, das #FreePannagh Hashtag zu nutzen, um weltweit darauf hinzuweisen!

Aus einer eMail der Gruppe:

Wir möchten diesen Aufruf an alle Aktivisten im Cannabissektor sowie Konsumenten richten: Nimm Teil an den Unterstützungsaktionen für unsere Kollegen von Pannagh während der Tage der Gerichtsverhandlung.

Lasst uns die Unterstützung zu einem Trendthema machen: #FreePannagh

Natürlich müssen wir nicht betonen, dass die gesamte Cannabis Social Club-Bewegung auf dem Messers Schneide steht. Dieses Gerichtsverfahren umfasst nicht nur die Ehre und Würde der Clubmitglieder sondern könnte auch als Grundsatzentscheidung gelten, wie unser Modell und Bewegung beeinflusst.

Helft, Verbreitete, Nehmt Teil – Verteidigt das Modell, das unseren Clubs das Leben gab!

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Garant für Qualität und Sicherheit: Der Europäische Cannabis Social Club

Von ENCOD erreichte uns diese Nachricht zum Status der Cannabis Social Clubs:

Der Begriff ‚Cannabis Social Club‘ wird momentan von vielen Gruppierungen in ganz Europa verwendet. Hiermit möchten wir vor der irreführenden Verwendung dieses Begriffs warnen.

Cannabis Social Clubs (CSCs) wurden ursprünglich von Aktivisten in Spanien gegründet, um Cannabis für den eigenen Bedarf anbauen und an andere ohne Gewinnabsichten weitergeben zu können. CSCs sollten transparente und demokratische Organisationen sein, die Mitgliedern und Behörden gegenüber Rechenschaft ablegen müssen.

Das Hauptziel eines Cannabis Social Clubs ist es, der Öffentlichkeit und den Behörden zu zeigen, dass es möglich ist, eine Alternative zum Schwarzmarkt zu etablieren. Dass es einfach ist, den Anbau und die Weitergabe von Cannabis so zu organisieren, dass die Belange der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit genauso wie die Rechte und Bedürfnisse der Cannabiskonsumenten und -Produzenten berücksichtigt werden.

Nach den Freisprüchen der ersten CSCs (Pannagh/Spanien, 2007 und Trekt Uw Plant/Belgien, 2010) fingen Aktivisten in ganz Europa an, nach diesem Modell zu arbeiten, um zu versuchen eine Gerichtsverhandlung zu provozieren, was mit unterschiedlichem Erfolg gelang. Encod hat bei der Förderung des Konzepts und bei der Aufklärung darüber eine führende Rolle gespielt.

Heute bewegen sich Cannabis Social Clubs in Europa noch immer in einer Grauzone, da es für den Anbau und die Weitergabe von Cannabis noch immer keine nationalen legalen Rahmen gibt. Dank der relativen Freiheit durch die Cannabis Social Clubs in Spanien und in geringerem Maß auch in Belgien haben sich mehr Menschen der Bewegung angeschlossen, mit anderen Intentionen als die ursprünglichen Macher. Diese Menschen haben sich Cannabis Social Club auf die Fahne geschrieben, sind tatsächlich jedoch vor allem an der kommerziellen Vermarktung von Cannabis interessiert.

Im Prinzip ist nichts gegen gewinnorientierte Herstellung und Weitergabe von Cannabis einzuwenden – dafür steht aber ein Cannabis Social Club nicht. Menschen, die als Gruppe einen Cannabis Social Club gründen, möchten sicher sein, dass sie gesundes (Bio-)Cannabis zu einem ehrlichen Preis bekommen, der den Aufwand von Anbau und Verteilung deckt. Sie möchten in der Gesellschaft ein Zeichen setzen, dass der Anbau einer Pflanze für die eigene Verwendung ein unstrittiges Menschenrecht ist. Cannabis Social Clubs sollen eine Mitwirkungsmöglichkeit für Bürger darstellen, nicht für Unternehmer.

Der ursprüngliche, nicht gewinnorientierte und transparente Charakter des Cannabis Social Clubs ist für den Erfolg dieses Konzepts entscheidend, wenn es darum geht, Medien, die Öffentlichkeit und auch Behörden von der Rechtmäßigkeit dieses Anliegens zu überzeugen.

Daher erstellt Encod eine Liste anerkannter Europäischer Cannabis Social Clubs. Diese Liste wird Anfang März veröffentlicht.

Wenn Sie ein Mitglied eines Clubs auf der Liste sind, können Sie sich der folgenden Punkte sicher sein:

Der Club ist offiziell als Verein eingetragen und daher örtlichen und/oder nationalen Behörden rechenschaftspflichtig.

Der Club hat erklärt, sich an den Verhaltenscodex für europäische Cannabis Social Clubs zu halten, der von Encod im Dezember 2011 erarbeitet wurde. Dieser Verhaltenscodex fasst die fünf Grundprinzipien eines CSC zusammen: die Nachfrage bestimmt das Angebot, nicht gewinnorientiert, transparent, gesundheitsorientiert und offen für den Dialog mit Behörden.

Und schließlich hat der Club der Mediation durch Encod für den Fall zugestimmt, dass ein Konflikt mit einem Mitglied oder einem anderen CSC entsteht.

Als Mitglied können Sie daher sicher sein, dass der Leitung des Clubs die gesunde, sichere und ehrliche Versorgung mit Cannabis ein Anliegen ist. Und sollte ein Problem auftauchen und Sie das Gefühl haben, Ihre Stimme wird nicht angemessen gehört, dann können Sie sich gerne an Encod wenden.

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Online: Petition der ACM für Cannabis als Medizin

Die Petition der Arbeitsgemeinschaft Cannabinoide als Medizin ist nun online unter der Registernummer 52664:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, damit die Kosten einer Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis bezahlt werden. Der Bundestag möge zudem beschließen, dass Strafverfahren gegen Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit einer durch einen Arzt bescheinigten notwendigen medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten grundsätzlich eingestellt werden.

Zum Mitzeichnen der Petition folge diesem Link zum ePetitionsserver des Bundestags.

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