Abgeordnetenwatch und Cannabis Social Clubs
Zur Zeit läuft auf Abgeordnetenwatch.de eine Anfrage an die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing welche die Cannabis Social Clubs betrifft. Zur Zeit sind dort 10 interessierte Personen verzeichnet. Wenn dich das Thema der Cannabisanbau Vereine interessiert – setze dich mit auf die Interessiertenliste bei Abgeordnetenwatch. Um so mehr dabei mitmachen, um so eher zeigen wir den Politikern was wir von ihnen wollen!
Sehr geehrte Frau Bätzing,
sie haben am 24.2.2009 Herrn Rehan geantwortet, dass Sie zustimmen, dass dem illegalen Drogenhandel die Existenzgrundlage entzogen werden muss, um gesundheitliche und soziale Schäden zu vermeiden.Dieser Meinung bin ich auch. Ein illegaler Handel findet per Definition nur in einem Schwarzmarkt statt.
Bitte berichtigen Sie mich, es müsste in Ihrem Interesse liegen, möglichst viele Menschen von dem Schwarzmarkt fern zu bekommen?
Während der UN-Suchtstoffkommission Sitzung diesen Jahres hat u.a. Deutschland die sog. Schadensminderung („Harm Reduction“) in die Anhänge zu den internationalen Vereinbarungen gefordert.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf das Thema Cannabis kommen.
Wenn Sie mir zu den oberen Punkten zustimmen können, wäre es nicht in Ihrem Interesse, ein Modell zu finden, um die Menschen zu erreichen, die bislang nur schwer zu erreichen sind?
Ich möchte an dieser Stelle das Modell des Cannabis Social Clubs empfehlen.
„Ein Cannabis Social Club ermöglicht erwachsenen Patienten und Konsumenten der Cannabispflanze, die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, einen gemeinnützigen Verein zu schaffen.
Dieser Verein ermöglicht und unterstützt den Anbau der Cannabispflanze für den Eigenbedarf. Damit werden die Mitglieder aus dem Schwarzmarkt geholt und dort eine Nachfragereduzierung erwirkt.
Der Verein berät die Mitglieder über Wirkungen, Nebenwirkungen, die medizinische Wirkung und er ermöglicht und unterstützt den eigenen Anbau zur Selbstversorgung.“
In diesem Zusammenhang, weitere Fragen:
1) Ist ein solches Modell für Sie denkbar?
2) Welche Modifikationen und/oder Vorraussetzungen müssen gegeben sein?
3a) Müsste ein solcher Verein per juristischer Definition eine Ausnahmegenehmigung für dem Umgang mit BTM benötigen?
3b) Liegt das Problem auch bei einer sog. „geringen Menge“ vor?
3c) Liegt das Problem auch bei einer sog. „geringen Menge“ zum unmittelbaren Konsum vor?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Wir sind gespannt und Berichten!
Quelle der Anfrage ist die Hanfplantage.
Update:
Die Anfrage auf Abgeordnetenwatch zu Cannabis Social Clubs hat zur Zeit über 3800 Mitzeichnungen! Einiges – Respekt!