Anhörung zur Cannabis-Legalisierung im Gesundheitsausschuss des Bundestags
Die Bündnisgrünen haben einen Antrag zur Legalisierung des Cannabis-Umgangs im Rahmen des Eigenbedarfs eingebracht. Um genau zu sein geht es um den Antrag: „Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, wodurch die Strafbarkeit entfällt, wenn die Person Cannabis ausschließlich zum Eigenverbrauch anbaut, herstellt, einführt, erwirbt, besitzt oder zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums unentgeltlich abgibt“.
Dazu führt der Gesundheitsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung durch. Auf einer Anhörung wird noch nichts entschieden.
Das ganze findet am Mittwoch, 17.4.2013 von 14 – 15:30
im Anhörungssaal 3 101, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH), Eingang: Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1, 10557 Berlin
statt.
Details: Webseite des Bundestags
Interessent_innen / Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort vorzugsweise per E-Mail ( gesundheitsausschuss@bundestag.de ) anzumelden.
Außerdem gibt es einen Beitrag in dieser Anhörung, einen Antrag der SPD: „Konsum kristalliner Methamphetamine durch Prävention eindämmen – Neue synthetische Drogen europaweit effizienter bekämpfen“, die damit auf der propagandistischen Pressewelle reiten wollen.