Bundestag: Abstimmung Cannabis Social Clubs und Drugchecking am 17.01.2013
Auf der Tagesordnung der 217. Sitzung des Deutschen Bundestags stehen die Anträge „Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs“ sowie „Gesundheitliche Risiken des Drogengebrauchs verringern – Drugchecking ermöglichen“. Die Sitzung findet am Donnerstag, den 17.01.2013 statt, die Anträge haben die Nummer 20 und werden vermutlich gegen 19 – 20 Uhr beraten. Das Parlamentsfernsehen überträgt alle Plenardebatten live und stellt sie danach in der Mediathek bereit.
Weitere Informationen zu den Anträgen und den Beratungen in den Ausschüssen gibt es in den dazugehörigen Drucksachen:
20.a) Beratung BeschlEmpf u Ber (14.A)
zum Antrag DIE LINKE.
Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs
– Drs 17/7196, 17/11556 –
b) Beratung BeschlEmpf u Ber (14.A)
zum Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gesundheitliche Risiken des Drogengebrauchs verringern – Drugchecking ermöglichen
– Drs 17/2050, 17/….. –
(TOP 20a+b, 00:30 Stunden)
Deutscher Hanfverband brachte Beiträge ein
Der DHV reichte auch Beiträge zu diesen Anträgen ein: zum Cannabis Social Clubs Antrag, der Anhörung zum Drugchecking Antrag sowie den Aussagen von Georg Wurth in in beiden Anhörungen (Drugchecking & Cannabis Social Clubs).
Bei den derzeitigen politischen Verhältnissen ist leider davon auszugehen, dass die Anträge abgelehnt werden. In den vorgelagerten Ausschussberatungen haben jeweils CDU/CSU und FDP gegen die Anträge gestimmt und Linke und Grüne dafür. Dennoch begrüßen wir die Initiativen von Grünen und Linken, sie halten damit die Diskussion über das Thema lebendig, insbesondere durch die jeweiligen Anhörungen, die im September 2011 bzw. Januar 2012 dazu stattgefunden haben. Und die Aussprache über die Anträge in der kommenden Woche wird einmal mehr die drogenpolitischen „Kampflinien“ und Argumente deutlich machen.
An die Abstimmung über den Linken-Antrag ist auch die Beschlussfassung über unsere Petition zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten gebunden. Nach der Beschlussfassung im Bundestag ist auch mit einer entsprechenden „Erledigung“ der Petition im Petitionsausschuss zu rechnen.