Cannabismenge auf mehrere Wohnungen aufteilen?
In einer Entscheidung stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar, dass sich die „strafbewehrte verbotene Besitzmenge“ nach dem neuen KonsumCannabisGesetz (KCanG), 60 Gramm am Wohnsitz zum Eigenbedarf, nicht dadurch umgehen lässt, indem die Menge auf verschiedene Wohnsitze verteilt. Urteil vom 29.10.2024, Az. 1 StR 276/24.